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Verordnung über TabakerzeugnisseDie Verordnung über Tabakerzeugnisse, kurz Tabakverordnung, regelt die näheren Umstände, unter denen Tabak in Umlauf gebracht werden darf und listet die Zusatzstoffe auf, die bei der Produktion von Tabakerzeugnissen zugeführt werden dürfen. Im Volltext lautet die Bezeichnung: "Tabakverordnung vom 20. Dezember 1977 (BGBl. I S. 2831), zuletzt geändert durch Artikel 19 der Verordnung vom 20. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3382)"
Weiteres empfehlenswertes FachwissenUnterschieden wird bei einigen Zutaten zwischen Rauchtabakprodukten, Kautabakprodukten sowie Schnupftabak und den Substanzen, die nur für die Zigarettenpapiere und zum verkleben der Tabakblätter bei Zigarren verwendet werden dürfen. Zugelassen zur Verwendung in Tabak und dem dazugehörigen Papier werden unter anderem:[1]
Siehe auchQuellen
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Verordnung_über_Tabakerzeugnisse aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |