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Vernageln




Als Vernageln bezeichnet man eine beim Hufbeschlag der Pferde vorkommende Verletzung. Man unterscheidet zwei Formen der Vernagelung: Den unblutigen Nageldruck und den blutenden Nagelstich. In jedem Falle stellt das Vernageln eine Beeinträchtigung der Lederhaut durch einen Hufnagel dar, wodurch Lahmgehen, selbst starke Entzündung mit Eiterbildung herbeigeführt werden kann.

Inhaltsverzeichnis

Symptome

Da beim Nagelstich durch die Nagelspitze ein "lebendiger" und schmerzempfindlicher Teil des Hufes betroffen ist, wird das Pferd zumeist eine unmittelbare Reaktion zeigen (Zucken, Fortreißen des Hufes). Bei jeder Vernagelung gilt: Wie bei allen durch Hufbeschlag erzeugten Verletzungen setzen die zu beobachtenden Symptome wie unklarer Gang ("Ticken"), Lahmen an der betroffenen Gliedmaße usw. nach Eintritt der Verletzung schnell (binnen 48 Stunden) und relativ dramatisch ein. Ein "unklarer Gang", der fünf Tage nach dem Beschlag zu beobachten ist, dürfte aller Wahrscheinlichkeit nach andere Ursachen haben.

Die Ursache des Vernagelns können sein:

  • ungeeigneter Abstand der Nagellöcher vom Tragrand nach innen (Lochung des Hufeisens)
  • schlechte, der anatomischen Form des Hufs nicht entsprechende Formgebung (Aufrichtung) desselben
  • dünne und steile Hufwände
  • falsche Applikation des Hufnagels, der eine asymmetrisch geformte Spitze (Zwicke) hat.

Behandlung

Bei Nageldruck genügt oft schon das Entfernen des betreffenden "drückenden" Nagels, um einen unmittelbaren Erfolg sehen zu können (Pferd geht wieder lahmfrei).

Beim einfachen Nagelstich, bei dem die Nagelspitze aus der Hornwand vorschriftsmäßig ausgetreten ist, aber ein Kapillargefäß in der Lederhaut verletzt hat (Blut an der Nagelspitze), sollte es genügen, den Nagel wieder zu entfernen und dessen Stichkanal mit einer Einweg-Spritze und einem geeigneten Desinfektionsmittel durchzuspülen (z.B. Jodoform-Äther, 10%)

Wurde ein Hufnagel mit falsch angesetztem Zwickel (um 180° verdreht) voll eingeschlagen, so ist eine ernste Verletzung von Huflederhaut wahrscheinlich, die Verletzung des Hufbeinknochens nicht auszuschließen. In diesem Falle ist das Hufeisen vom verletzten Huf unverzüglich abzunehmen.

Ist es bereits zu einer eitrigen Entzündung gekommen, ist die beschädigte Partie des Hufs so weit zu beschneiden, dass der Eiter abfließen kann. In jedem Fall werden auch entzündungshemmende Umschläge angelegt um ein Fortschreiten beziehungsweise Entstehen einer Entzündung zu verhindern.

Nachbehandlung

Es ist dringend erforderlich, den betroffenen Huf des Pferdes in den nächsten drei Tagen weiter zu kontrollieren, ob sich eventuell eine Entzündung in der Hornkapsel bildet.

Juristische Folgen

Der Hufschmied oder Hufpfleger ist dem Eigentümer des Pferdes gegenüber zum Ersatz des von ihm selbst angerichteten Schadens verpflichtet (Versicherung). Ihn trifft die Pflicht, diesen Schaden so gering wie möglich zu halten. Er muss daher bei einer Vernagelung dem Eigentümer des Pferdes oder der von ihm beauftragten Person unverzüglich eine Nachricht zukommen lassen, damit auch eine Nachbehandlung / Kontrolle organisiert werden kann. Dabei ist die An- oder Abwesenheit des Eigentümers/seines Beauftragten nicht von Belang. Jedes wissentliche Verschweigen wäre ein als Indiz für den Versuch einer arglistigen Täuschung im Sinne eines Betruges zu bewerten.

Siehe auch

Hufschuh

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Gesundheitsthemen!
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Vernageln aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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