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Verletzter




Als Verletzte werden in der Unfallmedizin Personen bezeichnet, die durch einen Unfall oder ein Verbrechen eine körperliche Verwundung erlitten haben, die schwer genug ist, sie an normalen Verrichtungen zu behindern.

Üblicherweise unterscheidet man

  • Leichtverletzte, die im Regelfall nach einer Erstversorgung in häusliche Pflege entlassen werden können, allenfalls mit der Empfehlung einer späteren Kontrolle beim Arzt oder im Krankenhaus;
  • Schwerverletzte, die intensiv zu versorgen oder ins Krankenhaus zu bringen sind. Dazu zählen u.a. innere Verletzungen oder ein Knochenbruch.

Neben körperlich versehrten Personen gibt es auch den Begriff der

  • psychisch oder seelisch Verletzten.

Zu einer solchen Beeinträchtigung kann es unter anderem durch starke Kränkung oder Ablehnung, durch Stress, einen Unfall oder ein Verbrechen kommen.

Das Zivilrecht vieler Staaten kennt eine Berücksichtigung seelischer Schmerzen (soweit möglich) bei der Zuierkennung oder Bemessung des Schmerzensgeldes.

Siehe auch:

  • Erste Hilfe, Sanitätskoffer, Läsur
  • Notarzt, Notarztwagen, Rettung
  • Opfer (Kriminologie), Schaden, seelische Grausamkeit
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Verletzter aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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