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Unfallkasse des Bundes



Die Unfallkasse des Bundes (UK-Bund) ist die zuständige Unfallkasse für Arbeitnehmer der Bundesverwaltung, der Arbeitsämter, der ausländischen Streitkräfte in Deutschland und besonderer Unternehmen (wie Anstalten, Stiftungen). Darüber hinaus hat der Bund die soziale Verantwortung für besondere Personen, die nicht unmittelbare Beschäftigte der Bundesverwaltung sind (z. B. Mitarbeiter des DRK), übernommen und sie bei der Unfallkasse des Bundes unfallversichert. Die UK-Bund betreut mehr als sechs Millionen Versicherte – in Deutschland und im Ausland. Der Hauptsitz ist in Wilhelmshaven. Eine Verwaltungsstelle ist in Münster. Außenstellen der Prävention sind in Berlin und Mainz.

Die UK-Bund versichert u. a.

  • ca. 270.000 Beschäftigte der Bundesverwaltung, Bundesagentur für Arbeit, ausländischer Streitkräfte und übernommenen Einrichtungen (Anstalten, Stiftungen etc.).
  • ca. 350.000 haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk und des Deutschen Roten Kreuzes (DRK)
  • mehr als 1,8 Millionen Blutspender des Deutschen Roten Kreuzes
  • über 4,2 Millionen Arbeitslose, wenn sie auf Anordnung des Arbeitsamtes z. B. zu einem Vorstellungsgespräch gefahren sind.
  • Auslandslehrer (von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen entsandt an deutsche Schulen im Ausland)
  • Ortskräfte bei den Vertretungen des Bundes im Ausland: z. B. Botschaften, Generalkonsulate, Bundeswehreinrichtungen in den USA oder im ehemaligen Jugoslawien und die Goethe-Institute
  • Entwicklungshelfer (von: Deutscher Entwicklungsdienst, Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe, Evangelischer Entwicklungsdienst, Weltfriedensdienst, EIRENE, Christliche Fachkräfte International)

Im Jahr 2002 wurden knapp 38.000 Unfälle und Erkrankungen angezeigt. Gut 33.000 Renten an Verletzte und Hinterbliebene wurden gezahlt. 2002 wurden rund 200 Millionen Euro ausgegeben, 146 Millionen Euro allein für Rentenzahlungen.

Die Künstlersozialkasse ist als besondere Abteilung der Unfallkasse des Bundes eingegliedert. Sie hat ihren Sitz ebenfalls in Wilhelmshaven.

Aufsichtsbehörde

Für Bundesbehörden ist die Unfallkasse des Bundes Aufsichtsbehörde für den Arbeitsschutz im Auftrag der Zentralstelle für Arbeitsschutz beim Bundesministerium des Inneren nach ArbSchG § 21. Beschäftigte dürfen sich bei berechtigten Zweifeln an der Arbeitssicherheit oder dem Arbeitsschutz, nachdem sie nachweislich alle innerbetrieblichkeiten Möglichkeiten ausgeschöpft haben, an die Aufsichtsbehörde wenden, ohne Nachteile zu befürchten zu müssen.

Informationsfreiheit

Die Unfallkasse des Bundes unterliegt dem Informationsfreiheitsgesetz und kann über Aufsichtsmaßnahmen anonymisierte Auskünfte erteilen.

 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Unfallkasse_des_Bundes aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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