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UnfallkasseDie deutschen Unfallkassen sind die Unfallversicherungsträger für die Angestellten des öffentlichen Dienstes und der aus diesem hervorgegangenen Unternehmen (z.B. Deutsche Bahn oder Deutsche Post) und ihre Tochterunternehmen, getrennt nach Bund, Ländern und Gemeinden. Weiteres empfehlenswertes FachwissenDie Versicherten sind die Angestellten und Arbeiter des Bundes, der Länder und Gemeinden. Weiter sind Schüler und Studenten und weitere Personen die in öffentlichem Interesse tätig werden (z.B. Ersthelfer, eine genaue Aufstellung findet man im Artikel gesetzliche Unfallversicherung) und teilweise auch Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren versichert. Gesetzesgrundlage bildet hier das Sozialgesetzbuch VII. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind dagegen die gewerblichen Berufsgenossenschaften zuständig. Es gibt drei Unfallkassen mit bundesweiter Zuständigkeit (Unfallkasse des Bundes, Eisenbahn-Unfallkasse, Unfallkasse Post und Telekom) und solche mit Zuständigkeiten für ein Bundesland. Dabei gibt es in jedem Bundesland mindestens eine Unfallkasse. In den meisten Bundesländern sind die Unfallkassen sowohl für Versicherte im Gemeinde- als auch im Landesdienst zuständig, in anderen Bundesländern gibt es dafür getrennte Kassen. Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr sind in den Bundesländern, die aus dem Land Preußen hervorgegangen sind, in den Feuerwehr-Unfallkassen versichert, in Süddeutschland dagegen in den allgemeinen Unfallkassen. Zum 1. Juni 2007 schlossen sich der Bundesverband der Unfallkassen (BUK) in München mit dem Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften Sankt Augustin zum Verein Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV, Berlin) zusammen. Siehe auch
Unfallkassen auf Bundesebene:
Landesunfallkassen:
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