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Tuberkulose der RinderDie Tuberkulose der Rinder ist eine durch Mycobacterium bovis hervorgerufene Infektionskrankheit bei Rindern. Sie ist auf den Menschen übertragbar und damit eine Zoonose. Gegenüber Mycobacterium tuberculosis, dem Haupterreger der Tuberkulose des Menschen, sind Rinder ebenfalls empfänglich, solche Infektionen kommen allerdings sehr selten vor. Die Tuberkulose der Rinder manifestiert sich vor allem in der Lunge, bei Kälbern im Rachen und Darm. Sie ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und die Bekämpfung gesetzlich geregelt. Es besteht ein Heilungs- und Impfverbot. Durch die Bekämpfungsmaßnahmen die die Erkrankung in Europa mittlerweile sehr selten. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
Erreger und KrankheitsentstehungDer Erreger der Tuberkulose der Rinder ist Mycobacterium bovis. Andere Mycobakterien können Rinder zwar infizieren, führen aber meist nicht zu Erkrankungen. Die Ansteckung erfolgt durch eine Tröpfcheninfektion oder Aufnahme von kontaminiertem Trinkwasser oder Futter. Hauptquelle für Neuerkrankungen bei Rindern sind vor allem ältere Menschen, die noch mit M. bovis infiziert sind, oder Zootiere, bei denen der Erreger ebenfalls noch häufig vorkommt. Im Vereinigten Königreich und Neuseeland spielen auch Ansteckungen durch Wildtiere wie Dachse und Opossums eine größere Rolle. Die Tuberkulose der Rinder verläuft typischerweise in vier Stadien:
Klinisches Bild und DiagnostikDas klinische Bild der Tuberkulose der Rinder ist außerordentlich variabel und hängt auch von den betroffenen Organen ab. Bei Kälbern sind vor allem der Rachen und Darm betroffen und es treten kaum klinische Erscheinungen auf. Bei erwachsenen Rindern ist meist die Lunge betroffen. Die klinischen Symptome sind unspezifisch und bestehen in Leistungsrückgang, Abmagerung, Fieberschüben und mattem Husten. Klinisch ist die Diagnose nicht zu stellen. Durch Abschaffung der regelmäßigen Tuberkulin-Tests wird die Erkrankung also allenfalls bei der Schlachtung im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Fleischbeschau erkannt. BekämpfungDie Bekämpfung ist in Deutschland durch die Verordnung zum Schutz gegen die Tuberkulose des Rindes (Tuberkulose-Verordnung) vom 16. Juni 1972, zuletzt geändert durch die Anpassung vom 13. März 1997 (BGBl. I S. 462) geregelt. Die Verordnung verbietet jegliche Behandlung und Impfungen. Gemäß der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen (TierSeuchAnzV) besteht in Deutschland Anzeigepflicht. Auch in Österreich herrscht Anzeigepflicht, in der Schweiz gehört die Erkrankung zu den „auszurottenden Seuchen“ (Tierseuchen der Gruppe 2). GeschichteDie Tuberkulose der Rinder ist eine lange bekannte Erkrankung. Die erste Darstellung findet sich bei Columella aus dem Jahr 40 n. Chr. Trotz des häufigen Vorkommens wurde sie nicht mit der Tbc des Menschen in Verbindung gebracht, sondern als „Perlsucht“ eher der Syphilis zugeordnet. 1797 vermutete der Braunschweiger Arzt Klencke einen Zusammenhang zwischen dem Verzehr von Kuhmilch und der Tuberkulose des Menschen. Die Parallelen zwischen Perlkrankheit und der Schwindsucht und damit die Zuordnung zu den Tuberkulosen erfolgte erst in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Der berühmte Pathologe Rudolf Virchow hielt die Tbc-Herde bei Rindern für Sarkome. 1868 wies Villemin nach das die Tuberkulose der Rinder eine vom Rind auf den Menschen und umgekehrt übertragbare Infektionskrankheit ist. Mit der Entdeckung der Mykobakterien konnte Robert Koch diese Entdeckung auch ätiologisch untermauern.[1] Die Tuberkulose der Rinder war bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts eine sehr häufige Infektionskrankheit und stellte auch für den Menschen eine ernsthafte Infektionsbedrohung dar. Eine Untersuchung an einer halben Million Rindern im Jahre 1936 ergab in Deutschland eine Morbidität von 31,3 %, wobei fast zwei Drittel der Bestände betroffen waren.[1] 1952 wurde in der BRD ein freiwilliges Bekämpfungsverfahren mit Tuberkulin-Tests und Prämien für Milch Tuberkulose-freier Bestände gestartet. 1955 startete ein ähnliches Programm in der Deutschen Demokratischen Republik, das 1959 in ein Pflichtverfahren umgewandelt wurde.[1] Bereits 1961 waren in der BRD 99,7 % aller Betriebe staatlich anerkannt Tuberkulose-frei. In der DDR waren 1967 77 %, 1971 99 % der Bestände Tuberkulose-frei.[1] Angesichts der weitgehenden Freiheit wurden in Deutschland 1997 die im 3-Jahres-Turnus durchgeführten Tuberkulin-Tests abgeschafft. Einzelnachweise
Weblinks
Kategorien: Wiederkäuerkrankheit | Zoonose | Anzeigepflichtige Tierseuche | Mykobakteriose |
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Tuberkulose_der_Rinder aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |