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Trichinellose



Die Trichinellose ist eine durch Trichinen hervorgerufene parasitäre Infektionskrankheit. Sie wird vor allem durch den Verzehr von rohem Schweineflesich übertragen und unterliegt in der Europäischen Union der Meldepflicht. Sie zeigt sich zumeist unspezifisch in Schwäche, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall. Später treten Fieber, Muskelschmerzen und Ödeme im Augenbereich auf. In Einzelfällen kann der Herzmuskel befallen werden und die Erkrankung damit tödlich enden.

Inhaltsverzeichnis

Verbreitung

Die Trichinen sind durch mehrere Arten weltweit verbreitet. Vor Einführung des „Reichsfleischbeschaugesetzes“ unter der Federführung von Rudolf Virchow um 1900 gab es in Deutschland nach Schätzungen etwa 15.000 Erkrankungen jährlich. Durch die Fleischbeschau sank diese Zahl in 50 Jahren auf nahezu Null. Zur Infektion von Menschen kommt es vor allem in Ländern ohne Fleischbeschau. Vereinzelte Infektionen in Deutschland werden durch individuell gezogene Schweine verursacht, die keiner Fleischbeschau unterzogen werden. Allerdings ist es im Frühjahr 2006 auch nach dem Verzehr von Schweinen aus nicht individueller Haltung im Landkreis Uecker-Randow zu einer Erkrankung von zwei Personen trotz der EU-vorgeschriebenen Fleischbeschaumethode gekommen. Zur Infektion kann es außerdem durch den Genuss von nicht ausreichend erhitztem Perlfleisch kommen.

Schadwirkung beim Menschen

  Bei einer Inkubationszeit von 8 bis 15 Tagen entwickeln sich aus den zunächst im Dünndarm befindlichen Larven adulte Würmer, die sich später im Muskelgewebe einnisten und sich dort verkapseln. Dabei treten neben oft asymptomatischen Krankheitsverläufen auch allgemeine Schwäche, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall auf; nach 1 bis 3 Wochen dann Fieber, Muskelschmerzen und Ödeme im Augenbereich. Diese Symptome halten meist bis zu einem Jahr an und verschwinden danach ohne bleibende Folgen. Als Komplikation kann der Herzmuskel befallen werden, wodurch die Wurminfektion einen tödlichen Verlauf nehmen kann. Die Infektionen sind nach dem Infektionsschutzgesetz in Deutschland meldepflichtig.

Vorbeugung

Wichtigste vorbeugende Maßnahme ist die gesetzlich vorgeschriebene Trichinenschau, bei der die Kapseln der Larven gezielt erkannt werden. Die Trichinen werden bei Einzelschlachtungen mit einem Trichinoskop nachgewiesen. In Schlachthöfen wird im Regelfall die Verdauungsmethode durchgeführt, bei der Proben verschiedener Tiere enzymatisch aufgelöst werden und der Überstand untersucht wird. Nur bei einem positivem Befund müssen anschließend alle Einzelproben der Charge untersucht werden.

Man kann eine Abtötung der Larven mit Kochen erreichen, dabei muss das Fleisch auf mindestens 65 °C erhitzt werden. Des Weiteren gilt das Gefrieren als Abtötungsmaßnahme. Jedoch kann die im hohen Norden verbreitete Art T. nativa selbst tiefen Temperaturen lange widerstehen. Räuchern, Pökeln, Salzen und Trocknen sind laut Angaben des Robert Koch-Instituts keine ausreichend wirksamen Maßnahmen zur Larvenabtötung. Vorsicht ist bei Import von Fleisch aus dem Nicht-EU-Ausland geboten, da in manchen Ländern bei Wild, Haus- und Einzelschlachtungen keine obligatorische Fleischbeschau stattfindet. Gegebenenfalls ist eine Beschau durch das Veterinäramt bei der jeweiligen Verwaltungsbehörde nachzuholen und auch zu empfehlen.

In letzter Zeit sind bei Wildschweinen jedoch eine weitere Form von Trichinen (Trichinella pseudospiralis) aufgetaucht. Diese ist durch herkömmliche Vorbeugemaßnahmen nicht zu erkennen. Sie sind im Gegensatz zu den gewöhnlichen Trichinen im Larvenstadium nicht eingekapselt und deshalb bei der Fleischbeschau, die sich auf das Aufspüren eben dieser Kapseln stützt, nicht zu erkennen.[1]

Forschungsgeschichte

  In den 1760er- und 1770er-Jahren trat eine – zunächst als Typhus fehlgedeutete – Trichinenepidemie auf. 1846 erkannte Joseph Leidy, dass diese Parasitose über unzureichend erhitztes Fleisch übertragen wird, 1860 konnte Friedrich Albert Zenker sie endgültig ätiologisch aufklären. Dies war Auslöser der gesetzlichen Kontrolle der Schlachthöfe (Gesetz über die Einrichtung öffentlicher und ausschließlich zu benutzender Schlachthöfe, 1868 in Preußen). Die Einführung der Trichinenschau wurde von Rudolf Virchow vorgeschlagen und in Deutschland erst 1937 generell gesetzlich vorgeschrieben.[2]

Einzelnachweise

  1. Bundesinstitut für Risikobewertung
  2. Angela von den Driesch: Geschichte der Veterinärmedizin. München: Callwey-Verlag.
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Gesundheitsthemen!
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Trichinellose aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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