Um alle Funktionen dieser Seite zu nutzen, aktivieren Sie bitte die Cookies in Ihrem Browser.
my.bionity.com
Mit einem my.bionity.com-Account haben Sie immer alles im Überblick - und können sich Ihre eigene Website und Ihren individuellen Newsletter konfigurieren.
- Meine Merkliste
- Meine gespeicherte Suche
- Meine gespeicherten Themen
- Meine Newsletter
TodeszeichenDas Todeszeichen oder signum mortis (lateinisch) dient der Feststellung des Todes beziehungsweise der Eingrenzung des Todeszeitpunktes. Bei der gerichtsmedizinischen Untersuchung einer Leiche ist unter anderem die Bestimmung des Todeszeitpunktes für die weiteren polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung. Dabei bedient man sich früher und später Todeszeichen, nämlich der Temperatur der Leiche und supravitaler Reaktionen. Dabei ist die Kenntnis über supravitale Reaktionen von entscheidender Bedeutung, da einzelne Zellen und Gewebe während des so genannten intermediären Lebens noch viele Stunden nach eingetretenem Hirntod auf äußere Einflüsse reagieren können. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
HirntodDie Feststellung des Hirntods als vom Gesetzgeber anerkanntes Zeichen des Todeseintritts eines menschlichen Individuums ist vor allem vor Organentnahmen zum Zweck der Organtransplantation von besonderer Bedeutung. Als intermediäres Leben wird danach der Zeitraum zwischen Hirntod und Absterben der letzten Körperzelle bezeichnet. Hinweise für den eingetretenen Hirntod sind
Sichere TodeszeichenIm Allgemeinen reichen die sicheren Todeszeichen zur Feststellung des eingetretenen Todes aus. Diese können in frühe und späte Zeichen unterteilt werden. Frühe Veränderungen
Späte Veränderungen
Unsichere TodeszeichenUnsichere Todeszeichen sind all diejenigen Erscheinungen, die auch bei lebenden Individuen angetroffen werden können, andererseits zwangsläufig p.m. auftreten.
Besonderheiten in der RettungsmedizinEine Sonderstellung zwischen sicheren und unsicheren Todeszeichen nimmt in der Rettungsmedizin das sogenannte Null-Linien-EKG ein: Stellt ein Notarzt bei Abbrechen eines erfolglosen Wiederbelebungsversuches noch keine sicheren Todeszeichen im engeren Sinne fest, müsste er – streng juristisch gesehen – so lange mit der Wiederbelebung fortfahren, bis eben solche sicheren Todeszeichen eintreten – was bis zu 60 Minuten dauern kann. Um schneller anderen Patienten zur Verfügung stehen zu können, ohne in eine rechtliche Grauzone zu geraten, wird vom Notarzt in einigen deutschen Bundesländern nur noch die Aufzeichnung eines zehnminütigen Null-Linien-EKGs gefordert. Man geht davon aus, dass nach dieser Zeit ohne aufgezeichnete Herzaktion nicht mehr mit einer spontanen Reaktivierung des Herzens zu rechnen ist (wenn doch, so wird dies als das heutzutage in den Industrieländern seltene Lazarus-Phänomen bezeichnet). Bis zum Eintreffen des Notarztes wird das Rettungsdienstpersonal die Wiederbelebung fortführen, solange keine sicheren Todeszeichen auftreten. Literatur
Siehe auch
Kategorien: Pathologie | Rechtsmedizin |
|
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Todeszeichen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |