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Tierseuchenkasse



Die Tierseuchenkasse ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts zur Bekämpfung von Tierseuchen in Deutschland. Sie zieht von den Tierhaltern jährlich Beiträge ein. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der jeweiligen Satzung der einzelnen Tierseuchenkassen. Sie leistet Entschädigungen und Beihilfen bei Tierverlusten durch meldepflichtige Tierseuchen, unterstützt Maßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Tierkrankheiten und fördert zusätzlich die Gesundheitsvorsorge von Tierbeständen mit der Bezuschussung von Impfungen.

 Entschädigunghöchstsätze je Tier 
Pferde 5113 Euro
Rinder 3068 Euro
Schweine 1278 Euro
Gehegewild 1000 Euro
Schafe 767 Euro
Ziegen 307 Euro
Geflügel 51 Euro
Bienen, je Volk 150 Euro

Die Tierseuchenkasse zieht des Weiteren noch Gebühren für die Abholung, Beseitigung und endgültige Verarbeitung von verendeten Tieren ein. Dies ist eine neue Aufgabe, die von der EU vorgegeben wurde und die die einzelnen Länder nun umsetzen müssen.

Die Rechtsgrundlage der Tierseuchenkasse ist im Tierseuchengesetz des Bundes vorgegeben, der Vollzug des Tierseuchengesetz über Tierseuchenkassen wird aber über Landesgesetzte geregelt. Dementsprechend unterhalten viele Bundesländer eigene Tierseuchenkassen. Bei der Tierseuchenkasse sind beitragspflichtig als auch entschädigungberechtigt die Besitzer von Rindern (auch Wisente, Wasserbüffel und Bisons), Pferden, Schafen, Ziegen, Schweinen, Enten, Gänse, Truthühnern, Hühner und Hähnen.

Siehe auch

Tierseuchengesetz

 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Tierseuchenkasse aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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