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TierseuchenkasseDie Tierseuchenkasse ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts zur Bekämpfung von Tierseuchen in Deutschland. Sie zieht von den Tierhaltern jährlich Beiträge ein. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der jeweiligen Satzung der einzelnen Tierseuchenkassen. Sie leistet Entschädigungen und Beihilfen bei Tierverlusten durch meldepflichtige Tierseuchen, unterstützt Maßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Tierkrankheiten und fördert zusätzlich die Gesundheitsvorsorge von Tierbeständen mit der Bezuschussung von Impfungen.
Weiteres empfehlenswertes FachwissenDie Tierseuchenkasse zieht des Weiteren noch Gebühren für die Abholung, Beseitigung und endgültige Verarbeitung von verendeten Tieren ein. Dies ist eine neue Aufgabe, die von der EU vorgegeben wurde und die die einzelnen Länder nun umsetzen müssen. Die Rechtsgrundlage der Tierseuchenkasse ist im Tierseuchengesetz des Bundes vorgegeben, der Vollzug des Tierseuchengesetz über Tierseuchenkassen wird aber über Landesgesetzte geregelt. Dementsprechend unterhalten viele Bundesländer eigene Tierseuchenkassen. Bei der Tierseuchenkasse sind beitragspflichtig als auch entschädigungberechtigt die Besitzer von Rindern (auch Wisente, Wasserbüffel und Bisons), Pferden, Schafen, Ziegen, Schweinen, Enten, Gänse, Truthühnern, Hühner und Hähnen. Siehe auchTierseuchengesetz |
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Tierseuchenkasse aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |