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Technische Richtkonzentration



Die Technische Richtkonzentration (TRK-Wert) gibt die Konzentration eines Stoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz an, die nach Stand der Technik maximal erreicht werden darf.

Der TRK-Wert wird für krebserzeugende, -verdächtige und erbgutverändernde Stoffe angegeben, für die kein MAK-Wert angegeben werden darf.

Der TRK-Wert soll das Risiko eines Gesundheitsschadens minimieren, da auch bei eingehaltenem TRK-Wert eine Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen nicht ausgeschlossen ist. Dabei gelten die TRK-Werte für Personen, die gesund und im erwerbsfähigen Alter sind.

Die TRK-Werte wurden bis zum Jahr 2004 vom Ausschuss für gefährliche Arbeitsstoffe festgelegt. Mit der Novelle der Gefahrstoffverordnung sind 2005 alle TRK-Werte und alle technisch begründeten MAK-Werte außer Kraft getreten.

Siehe auch

Literatur

  • Helmut Blome, Wolfgang Pflaumbaum, Markus Berges: Von den Technischen Richtkonzentrationen zu den Arbeitsplatzgrenzwerten der neuen Gefahrstoffverordnung. Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft 65(1/2), S. 23 - 30 (2005), ISSN 0949-8036
 
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