Um alle Funktionen dieser Seite zu nutzen, aktivieren Sie bitte die Cookies in Ihrem Browser.
my.bionity.com
Mit einem my.bionity.com-Account haben Sie immer alles im Überblick - und können sich Ihre eigene Website und Ihren individuellen Newsletter konfigurieren.
- Meine Merkliste
- Meine gespeicherte Suche
- Meine gespeicherten Themen
- Meine Newsletter
Strahlenschutz: Optische Strahlung
Die Optische Strahlung umfasst
und gehört zum Bereich der nicht-ionisierenden Strahlung. Die optische Strahlung ist ein Teil des elektromagnetischen Spektrums. Die Strahlung kann sowohl positive als auch negative Wirkungen hervorrufen. Entsprechend den unterschiedlichen Wirkmechanismen gelten unterschiedliche Grenzwerte, Gesetze und Richtlinien.
Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
Gesetzliche GrundlagenEuropaIn der EU wurde am 5. April 2006 die RICHTLINIE 2006/25/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. April 2006 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (künstliche optische Strahlung) (19. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (kurz EU-Richtlinie Optische Strahlung) veröffentlicht. Die Richtlinie tritt am 27.4.2006 in Kraft und muss bis 27.4.2010 in nationales Recht umgesetzt sein.
Die Richtlinie befasst sich nur mit künstlicher optischer Strahlung. Natürliche Strahlungsquellen, wie die Sonne, fallen nicht unter diese Richtlinie. Pflichten des ArbeitgebersDer Arbeitgeber nimmt die Bewertung, Messung und/oder Berechnung der Exposition vor, der der Arbeitnehmer voraussichtlich ausgesetzt ist. Darauf aufbauend müssen Maßnahmen zur Beschränkung der Exposition vorgenommen werden, damit die Grenzwerte eingehalten werden. Bewertet/gemessen/berechnet wird
Die Bewertung, Messung und/oder Berechnung muss in angemessenen Zeitabständen von hierzu befähigten Diensten oder Personen erfolgen. Die Daten müssen in einer geeignete Form gespeichert werden, die eine spätere Einsichtnahme ermöglichen. Bei der Risikobewertung ist folgendes zu berücksichtigen:
Der Arbeitgeber muss die Risikobewertung dokumentieren und regelmäßig aktuell halten. DeutschlandGeplant ist eine gemeinsame Verordnung für EMF und Optische Strahlung SchweizÖsterreichVoraussichtlich wird eine eigene Verordnung für Optische Strahlung herausgegeben. |
|
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Strahlenschutz:_Optische_Strahlung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |