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StrahlenschutzUnter Strahlenschutz versteht man den Schutz von Mensch und Umwelt vor den schädigenden Wirkungen ionisierender und nicht ionisierender Strahlung (aus natürlichen und künstlichen Strahlenquellen). Der Strahlenschutz ist insbesondere wichtig für das Personal kerntechnischer Anlagen wie zum Beispiel Kernkraftwerke und im Bereich der Medizin (siehe Radiologie). Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
Prinzipien
Es darf keine Strahlenanwendung ohne einen daraus resultierenden Nutzen geben. Jede Strahlenanwendung ist so gering wie möglich zu wählen (Minimierungsgebot). Der Verbraucher ist vor dem Zusatz von radioaktiven Stoffen in Produkten zu schützen.
Alle Strahlenexpositionen müssen so niedrig wie vernünftigerweise möglich gehalten werden. (ALARA Prinzip: (engl.) As Low As Reasonably Achievable)
Die Strahlendosis von Einzelpersonen soll die für die jeweiligen Bedingungen festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten. Gesetzliche GrundlagenEURATOMDieser europäische Vertrag regelt den Umgang mit radioaktiven Stoffen und ist internationale Grundlage für alle nationalen gesetzlichen Regelungen (siehe auch: Europäische Atomgemeinschaft). Auf seiner Grundlage erarbeitet die Europäische Kommission strahlenschutzspezifische Richtlinien, die nach Anhörung durch das Europäische Parlament und Festlegung durch den Ministerrat für alle Mitgliedsstaaten bindend sind und in nationales Recht umgesetzt werden müssen. In diese Richtlinien gehen vor allem die Empfehlungen und Erkenntnisse internationaler Organisationen (s.u.) ein. DeutschlandAtomgesetz (AtG)Das Atomgesetz bildet in Deutschland die nationale rechtliche Grundlage für den Umgang mit radioaktiven Stoffen (insbesondere Kernbrennstoffe). Auf ihm bauen die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und die Röntgenverordnung (RöV) auf. Zweck des Gesetzes (§ 1 AtG) ist,
Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG)(Fundstelle: BGBl. I 1986, 2610, zuletzt geändert durch Art. 43 V. v. 25. November 2003 I 2304) Das StrVG dient dem Zweck, zum Schutz der Bevölkerung die Radioaktivität in der Umwelt zu überwachen und die Strahlenexposition der Menschen und die radioaktive Kontamination der Umwelt im Falle radioaktiver Unfälle oder Zwischenfälle so gering wie möglich zu halten (§ 1 Nr. 1 und 2 StrVG). Es unterteilt zwischen Aufgaben für den Bund und die Länder. Auf Grundlage von Art. 87 c GG üben die Länder ihre Aufgaben im Auftrag des Bundes aus (§ 10 StrVG - Bundesauftragsverwaltung im Sinne von Art. 85 GG). Es wurde nach der Katastrophe von Tschernobyl im April 1986 im Dezember desselben Jahres neu gefasst. Röntgenverordnung (RöV)Die Röntgenverordnung reguliert in Deutschland den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen beim Einsatz von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern in denen Röntgenstrahlung mit einer Grenzenergie zwischen fünf Kiloelektronvolt und einem Megaelektronvolt durch beschleunigte Elektronen erzeugt werden kann. Dies sind im Allgemeinen Röntgengeräte für die medizinische Diagnostik. In der Heilkunde oder Zahnheilkunde dürfen nur approbierte Ärzte (oder Personen, denen die Ausübung des ärztlichen Berufs erlaubt ist) mit der entsprechenden Fachkunde Röntgenstrahlung am Menschen (Patienten) anwenden. Die erworbene Fachkunde muss alle 5 Jahre aktualisiert werden. Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) regelt in Deutschland die Grundsätze und Anforderungen für Vorsorge- und Schutzmaßnahmen bei der Anwendung und Nutzung radioaktiver Stoffe, die Strahlenbelastung zivilisatorischen und natürlichen Ursprungs und den Betrieb von Beschleunigern. Darunter fällt auch die medizinische Anwendung radioaktiver Stoffe (Nuklearmedizin, Brachytherapie) sowie die Strahlentherapie. Aktuelle Fassung: September 2005 (pdf-Datei). In einer Strahlenschutzanweisung sind Mitarbeiter in Institutionen, in denen ionisierende Strahlung umgegangen wird, über die Inhalte und Auslegung der Strahlenschutzverordnung zu unterweisen. Die Unterweisung wird i. d. R. von einem sogenannten Strahlenschutzbeauftragten (SSB) vorgenommen. Dieser muss über einen geeigneten Fachkundenachweis verfügen und von einem Strahlenschutzverantwortlichen bestellt werden. Die Fachkunde muss alle 5 Jahre aktualisiert werden. ÖsterreichIn Österreich gilt seit dem 1. Januar 2004 ein novelliertes Strahlenschutzgesetz (StSG), das Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz, mit dem das EU-Recht umgesetzt und das alte von 1969 abgelöst wurde. Die Hauptbestandteile des Gesetzes sind:
Darauf aufbauend gibt es seit Juli 2006 eine allgemeine Strahlenschutzverordnung (BGBl. II Nr. 191/2006) , sowie eine medizinische Strahlenschutzverordnung, die die alte Verordnung von 1972 abgelöst haben. Beide wurden durch die Anpassungen an EU Recht notwendig. In der allgemeinen Verordnung werden die Grenzwerte für beruflich exponierte Personen sowie für die Zivilbevölkerung allgemein definiert, sowie Melde- oder Bewilligungspflichten beim Besitz, bzw. Betrieb mit radioaktiven Stoffen. Keine Gültigkeit hat die Strahlenschutzverordnung, wo Vorschriften über Verkehr im ADR, RID oder IATA gelten. Internationale OrganisationenIn Europa ist die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) die wichtigste Organisation in Hinblick auf den Strahlenschutz. Die auf ihrer Grundlage erlassenen Richtlinien sind für alle Mitglieder der europäischen Gemeinschaft bindend und müssen in nationales Recht umgesetzt werden. Die EURATOM-Richtlinien gehen vor allem auf die Empfehlungen der International Commission of Radiological Protection (ICRP) zurück. Diese weltweit anerkannte Organisation stützt ihre Erkenntnisse vor allem auf Untersuchungen von Überlebenden der Atombombennexplosionen von Hiroshima und Nagasaki. Daneben gibt es eine Reihe weiterer Organisationen, deren Einfluss auf die nationale Gesetzgebung aber eher gering ist:
KernmaterialüberwachungDer Umgang mit radioaktiven Stoffen und deren Überwachung fällt je nach Zuordnung unter atomrechtliche Vorschriften und internationale Verpflichtungen. Die Kernmaterialüberwachung setzt organisatorische und physikalische Prüfmethoden ein, die eine Überwachung des spaltbaren Materials ermöglichen und die unerlaubte Entnahme entdecken. Aus rechtlicher Sicht regelt in Deutschland § 70 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) die Mitteilungspflichten über Gewinnung, Erzeugung, Erwerb, Abgabe und sonstigen Verbleib sowie den Bestand an radioaktiven Stoffen einschließlich der erforderlichen Buchführung. Während die Gewinnung, Erzeugung etc. innerhalb eines Monats der zuständigen Behörde mitzuteilen ist, erfolgt die Mitteilung des Bestands an radioaktiven Stoffen am Ende jeden Kalenderjahres. In Deutschland wird die Kernmaterialüberwachung von EURATOM und IAEA (Internationale Atomenergie-Organisation) durchgeführt:
Praktischer StrahlenschutzDie von einer Strahlenquelle gegebener Art und Intensität empfangene Dosis hängt ab
Maßnahmen, um unvermeidliche Belastungen beim Umgang mit Strahlenquellen möglichst gering zu halten, sind daher:
Ionisierende Strahlung hat im Vergleich zu anderen Arbeitsplatzrisiken (etwa luftgetragenen Giften oder Mikroorganismen) den Vorteil, dass sie mit kleinen, überall einsetzbaren Geräten (s.Dosimeter) leicht messbar ist. Siehe auch: 3A-Regel WeiterführendesLiteratur
Siehe auch
Glossar Strahlenschutz
Weblinks
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