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Strahlenpass



Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.

Ein Strahlenpass ist ein Dokument, welches Personen mitführen müssen, die aus beruflichen Gründen in verschiedenen Betrieben arbeiten und dabei radioaktiver Strahlung ausgesetzt sind. Neben persönlichen Informationen wie Name und Anschrift enthält der Pass Angaben zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, zur äußeren und inneren Strahlenexposition sowie Bilanzierungen der bisherigen beruflichen Exposition und der Berufslebensdosis.

Der Passinhaber legt vor Beginn seines Einsatzes den Pass dem Betrieb vor. Dieser überprüft, ob durch die vorgesehene Tätigkeit relevante Grenzwerte überschritten werden können. So besteht die Möglichkeit, schon unterhalb von Grenzwerten Maßnahmen zur Reduzierung der Strahlenbelastung dieser Person einzuleiten. Nach Ende der Tätigkeit trägt der Betrieb die mittels Dosimeter ermittelte zusätzlich aufgetretene Strahlenbelastung in den Strahlenpass ein.

Der Strahlenpass hat eine Gültigkeit von 6 Jahren.

Rechtsgrundlagen in Deutschland

Zum Strahlenpass hat die Bundesregierung die "AVV Strahlenpass" (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 40 Abs. 2, § 95 Abs. 3 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und § 35 Abs. 2 der Röntgenverordnung) (RöV) am 20.07.2004 erlassen. Ein Strahlenpass muss bei der zuständigen Behörde registriert werden. Voraussetzung dazu ist eine Genehmigung gem. § 15 StrlSchV bzw. eine Anzeige nach § 95 StrlSchV oder § 6 der RöV.

Verwandte Dokumente

Ein Röntgenpass ist ein Dokument, in das der behandelnde Arzt oder Zahnarzt auf Wunsch des Patienten Informationen zu Röntgenuntersuchungen einträgt, die an ihm durchgeführt werden.

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