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Sternenkind



Als Sternenkinder (auch Engelskinder, Schmetterlingskinder) werden Babys, die als Tot- oder Fehlgeburt zur Welt kamen oder nur wenige Tage nach ihrer Geburt sterben, bezeichnet.

Bei Totgeburten gibt es in Deutschland unterschiedliche Handhabungen mit dem Leichnam des Kindes. Dieses ist vor allem dadurch begründet, dass sowohl medizinisch als auch juristisch Unterschiede gemacht werden. Während für Kinder mit mindestens 500 Gramm in Deutschland generell eine Bestattungspflicht existiert, gelten Totgeburten, sowie Lebendgeburten die nach der Geburt versterben, unter 500 Gramm gemäß dem Personenstandsgesetz nicht als Personen. Rechtlich betrachtet haben diese Kinder nicht existiert. Für die Eltern hat dieses oft zur Folge, dass diese Kinder nicht beerdigt werden können. Dieses stellt für die Eltern oft einen weiteren Schock dar, da ihnen somit auch die Möglichkeit des Abschiednehmens genommen wird.

Viele Vereine und Webseiten betonen heute, dass auch abgetriebene Kinder zu den Sternenkindern gehören und ihre Eltern das Recht haben, sie als solche zu bezeichnen und zu trauern. Vereinzelt werden auch Kinder die bis ca. zur Pubertät (oder sogar noch danach) sterben als Sternenkinder bezeichnet.

Das Bestattungsrecht ist europaweit in jedem Bundesland und Kanton anders gesetzlich geregelt. Somit unterscheidet sich auch das Recht bzw. die Pflicht auf eine Bestattung.

Literatur

  • Klaus Schäfer: Ein Stern, der nicht leuchten konnte. Das Buch für Eltern, deren Kind zu früh starb ISBN 3-451-05510-4
  • Barbara Künzer-Riebel, Gottfried Lutz: Nur ein Hauch von Leben. Eltern berichten vom Tod ihres Babys und von der Zeit ihrer Trauer., Kaufmann-Verlag, Januar 2002, ISBN 3780609517
  • Hannah Lothrop: Gute Hoffnung, jähes Ende, Kösel, April 2004, ISBN 3466343895
 
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