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SternenkindAls Sternenkinder (auch Engelskinder, Schmetterlingskinder) werden Babys, die als Tot- oder Fehlgeburt zur Welt kamen oder nur wenige Tage nach ihrer Geburt sterben, bezeichnet. Weiteres empfehlenswertes FachwissenBei Totgeburten gibt es in Deutschland unterschiedliche Handhabungen mit dem Leichnam des Kindes. Dieses ist vor allem dadurch begründet, dass sowohl medizinisch als auch juristisch Unterschiede gemacht werden. Während für Kinder mit mindestens 500 Gramm in Deutschland generell eine Bestattungspflicht existiert, gelten Totgeburten, sowie Lebendgeburten die nach der Geburt versterben, unter 500 Gramm gemäß dem Personenstandsgesetz nicht als Personen. Rechtlich betrachtet haben diese Kinder nicht existiert. Für die Eltern hat dieses oft zur Folge, dass diese Kinder nicht beerdigt werden können. Dieses stellt für die Eltern oft einen weiteren Schock dar, da ihnen somit auch die Möglichkeit des Abschiednehmens genommen wird. Viele Vereine und Webseiten betonen heute, dass auch abgetriebene Kinder zu den Sternenkindern gehören und ihre Eltern das Recht haben, sie als solche zu bezeichnen und zu trauern. Vereinzelt werden auch Kinder die bis ca. zur Pubertät (oder sogar noch danach) sterben als Sternenkinder bezeichnet. Das Bestattungsrecht ist europaweit in jedem Bundesland und Kanton anders gesetzlich geregelt. Somit unterscheidet sich auch das Recht bzw. die Pflicht auf eine Bestattung. Literatur
Kategorien: Pathologie | Rechtsmedizin | Gynäkologie und Geburtshilfe |
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Sternenkind aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |