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Lebensrettende SofortmaßnahmenDie Lebensrettenden Sofortmaßnahmen, die ein Ersthelfer in einer Notfallsituation mit verletzten, erkrankten oder vergifteten Personen zu ergreifen hat, stellen das erste Glied in der sogenannten Rettungskette dar. Sie sind als das folgende Bündel an Maßnahmen definiert, wobei der Ersthelfer je nach Situation eine oder mehrere davon ausführen muss:
Ziel ist der Erhalt bzw. die Wiedererlangung der lebenswichtigen Körperfunktionen des Patienten, der so genannten Vitalfunktionen. Den lebensrettenden Sofortmaßnahmen geht die Sicherung des Eigenschutzes voraus, d. h. einzelne Maßnahmen haben zu unterbleiben, wenn sie nur unter Gefahr für Leib und Leben des Ersthelfers durchzuführen wären. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
AbsichernDas Absichern des Unfallorts und Retten von Verletzten kann je nach Notfallgeschehen aus recht unterschiedlichen Maßnahmen bestehen. Hier sind Weitblick, zum Teil Improvisation und Gefahrenbewusstsein des Ersthelfers gefragt. Spezielles zum VerkehrsunfallBei einem beobachteten Verkehrsunfall hat der Ersthelfer sein Fahrzeug mindestens 10 Meter vor der Unfallstelle soweit rechts wie möglich (Standstreifen) anzuhalten und die Warnblinkanlage einzuschalten. Vor dem Aussteigen ist das Anlegen einer Warnweste, wenn nicht ohnehin vorgeschrieben, unbedingt anzuraten. Als nächsten Schritt hat der Ersthelfer in Richtung des ankommenden Verkehrs ein Warndreieck am Fahrbahnrand aufzustellen; innerhalb geschlossener Orte in 50 m, auf Landstraßen in ca. 150 m, auf Autobahnen und Schnellstraßen in ca. 250 m Entfernung (5 Leitpfostenabstände) zum Unfallort, jeweils in Fahrtrichtung vor etwaigen unübersichtlichen Kurven. Es ist empfehlenswert den ankommenden Verkehr durch Handzeichen und das Tragen des bereits aufgeklappten Warndreiecks neben dem Körper auf die Gefahrensituation aufmerksam zu machen. Nachdem der Ersthelfer wieder zum Unfallort zurückgekehrt ist, hat er den Verunfallten aus dessen Fahrzeug, sofern dies möglich und notwendig ist, zu retten. Ist der Verunfallte ansprechbar und droht keine unmittelbare Gefahr (z. B. Brand oder ein Folgeunfall) kann dies auch unterbleiben. Das Retten selbst erfolgt nach Abstellen des Motors des Unfallfahrzeugs, Freimachen der Beine des Verletzten, sofern sie in den Pedalen verheddert sind, und Lösen des Gurts. Praktischerweise erfolgt die Rettung aus dem Fahrzeug durch den Rautekgriff. Sofern der Airbag noch nicht ausgelöst ist, im Interesse des Eigenschutzes nach Möglichkeit nicht mit dem eigenen Körper in das Fahrzeug hineinlehnen, da in falscher Position bei Auslösung Verletzungen oder Tod die Folge sein können. SonstigesIn jeder Notfallsituation hat der Ersthelfer speziell beim Absichern und Retten auf zusätzliche potentielle Gefahrenquellen zu achten, etwa starken Verkehr, Feuer, Elektrizität, schwere und ungesicherte Gegenstände, die abrutschen könnten, Gefahrengüter u. Ä. Diese Gefahrenquellen hat der Ersthelfer, sofern prinzipiell und bedrohungslos möglich, auszuschalten und den Verletzten schnellstmöglich aus dem Gefahrenbereich zu bringen. Stabile Seitenlage oder Herz-Lungen-WiederbelebungNachdem sich der Ersthelfer Sicherheit darüber verschafft hat, dass ihm selbst keine unmittelbare Gefahr droht, er die Unfallstelle abgesichert und Passanten auf eine Gefahrensituation aufmerksam gemacht hat (Warndreieck) und er den Verunfallten aus einer etwaigen Gefahrensituation schnellstmöglich gerettet hat, folgt der sogenannte Diagnostische Block, auch Notfallcheck genannt: Zuerst hat der Ersthelfer das Bewusstsein des Verunfallten zu überprüfen, indem der ihn anspricht, berührt und ihm gegebenenfalls einen leichten Schmerzreiz (etwa am Handrücken) zufügt. Danach ist es anzuraten, andere um Mithilfe zu bitten und an unter Umständen anwesende Passanten Aufgaben zu verteilen: Jemand könnte zu dieser Zeit etwa einen Notruf veranlassen und später den Rettungsdienst einweisen, einen Defibrillator (auch AED genannt) organisieren, einen Erste-Hilfe-Koffer holen, etc. Trägt der Verunfallte einen Helm, ist ihm dieser vor weiteren Maßnahmen auf geeignete Weise abzunehmen (Helmabnahme). Reagiert der Verunfallte auf die Bewusstseinskontrolle adäquat, folgen wie unten beschrieben Blutstillung und Schockbekämpfung wenn nötig. Reagiert der Verunfallte auf Ansprechen / Anfassen am Handgelenk / Schultern nicht, folgt das Freimachen der Atemwege und die Atemkontrolle: Dabei wird zuerst der Kopf des auf dem Rücken liegenden Verunfallten nackenwärts gebeugt und dann auf Atembewegungen des Brustkorbs oder des Bauchs geachtet. Dabei bringt der Ersthelfer sein Ohr in die Nähe der Nase der betroffenen Person und blickt in Richtung Brustkorb, was den Vorteil hat, dass so gleichzeitig Atemgeräusche gehört, Atemluft gefühlt und Atembewegungen gesehen werden können; oder eben auch nicht. Die Atemkontrolle sollte nicht länger als 10 Sekunden dauern, und kann auch bei Bewusstlosen, die sich in der stabilen Seitenlage befinden analog durchgeführt werden. Danach weiß der Ersthelfer darüber Bescheid, ob der Verunfallte „nur“ sein Bewusstsein verloren, aber die Atmung erhalten hat (Bewusstlosigkeit), oder ob auch zusätzlich die Atmung ausgefallen ist (Atem-Kreislauf-Stillstand). Eine zweifelhafte Atmung sollte als „keine Atmung“ interpretiert werden. Demnach ist zu handeln wie folgt:
BlutstillungDie Lebensrettende Sofortmaßnahme der Blutstillung kann sehr simpel (am ganzen Körper) durch einfachen Fingerdruck (nicht zu schwach!) auf die blutende Wunde ausgeführt werden. An Armen und Beinen kann man alternativ auch Druckverbände anlegen. Die jeweiligen verletzten Extremitäten sollen dabei hochgehalten werden und der Verletzte möglichst am Rücken liegen, sofern dies möglich ist. Die Blutstillung ist den oben genannten Maßnahmen nachgeordnet! SchockbekämpfungDie oben behandelte Blutstillung ist schon ein Teil der Schockbekämpfung. Dazu kommen noch das Kühlen von Verbrennungen, das Spülen von Verätzungen (möglichst lange!) und das Lagern von Verletzten und Erkrankten, so dass sie möglichst wenig Schmerzen haben. Beengende Kleidung muss gelockert und die Frischluftzufuhr gesichert werden, der Verletzte soll zum ruhigen Atmen angeregt und generell beruhigt werden; er ist zuzudecken, wenn er friert und vor zu großer Hitze zu schützen! Mit dem Verunfallten ist zu reden und ihm das Gefühl zu geben, dass sich jemand um ihn kümmert; an ihm gesetzte Maßnahmen sind möglichst zu erklären. Speziell zu den Lagerungen lässt sich folgendes ausführen (sofern der Verunfallte ansprechbar ist):
Die Schockbekämpfung ist den oben angegebenen Maßnahmen nachrangig! Literatur
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Lebensrettende_Sofortmaßnahmen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |