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SkiunfallAls Skiunfälle bzw. Schiunfälle bezeichnet man Unfälle einzelner oder mehrerer Skiläufer mit dadurch verursachten Verletzungen. Häufigste Unfallursachen sind Stürze bei hoher Fahrgeschwindigkeit, gefolgt von Zusammenstößen zweier Skifahrer. Seltener, aber folgenschwer können langsame Drehstürze - z. B. in schwerem (nassem) Schnee und bei Skitouren - sein, sowie das Einfädeln in feste Hindernisse, wie Stangen oder Gebüsch. Skiunfälle machen in den Alpenländern, wo etwa 20-30 Millionen Wintersportler auf zwei Brettern unterwegs sind, etwa ein Drittel aller Sportunfälle aus -- was in etwa der Zahl der Verkehrsunfälle entspricht, die aber bei weitem folgenschwerer sind. In Österreich sind es nach einer Statistik des "Institutes Sicher leben" jährlich etwa 60.000 Skifahrer oder 0,7 bis 0,8 Prozent der 8 Millionen Skifahrer (2 Mill. Österreicher und 6 Mill. Ausländer). Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
Häufigste VerletzungsartenWährend früher unter den Verletzungsarten die Beinbrüche vorherrschten (vor allem Unterschenkel und Knöchel), haben sie sich in den letzten Jahrzehnten
UnfallstatistikNach der Freizeit-Unfallstatistik des "Kuratoriums für Schutz und Sicherheit (siehe 1.Quelle) kam es 2003 in Österreich zu rund 199.000 Sportunfällen (24 % aller Unfälle), wovon 246 tödlich endeten. Skiunfälle ereigneten sich 65.000 mit ca. 15 Unfalltoten (ca. deshalb, weil sich die relevanten Statistiken teilweise überschneiden). Im Straßenverkehr gab es vergleichbar viele Unfälle, aber 60mal mehr Todesopfer (57.800 zu 931). So groß die Zahl dieser jährlichen Skiunfälle auch erscheint, sie steht in günstiger Relation zum Umfang dieses Breitensports. Von Unfällen betroffen werden nur etwa 0,7 Prozent von den vielen Millionen Pisten-Skifahrern in Europa. Gegenüber anderen Sportunfällen ist das Risiko sehr schwerer Verletzungen außerdem ca. 80% geringer, was vermutlich auf die "Bodennähe" des Skisports zurückzuführen ist. Für eine komplette Unfallstatistik des Wintersports müssten allerdings noch die (10-20?) Lawinenunfälle hinzugezählt werden, soweit sie von Tourenskigängern verursacht werden. Von den sportbetreibenden Personengruppen sind besonders verletzungsgefährdet:
Die verschiedenen Wintersportarten (Skifahren, Snowboarden, Freestyle, Newschool Skiing & Snowboarding, etc) sind (lt. DSV-Unfallstatistik) im Verhältnis zu der Anzahl der ausübenden Personen NICHT gefährlicher. Stürze, Kollisionen und SkibindungenDie meisten Stürze mit Verletzungsfolgen sind selbstverschuldete Einzelstürze. Kollisionen mit anderen Pistenteilnehmern machen nur einen relativ kleinen Teil der Skiunfälle aus, sind aber teilweise schwerer - besonders wenn Kinder betroffen sind. Untersuchungen ergaben, dass 90% Skifahrer mit Bindungen unterwegs sind, die nicht optimal eingestellt sind, und immerhin jeder zweite Wintersportgast eine Bindung benützt, deren Einstellung außerhalb der Toleranz liegt. Daher kann beim sogenannten "selbstverschuldeten Einzelsturz" durchaus ein Mitverschulden des Skiverkäufers bzw. des Sportgeschäfts bestehen. Die klassischen Skiverletzungen der vergangenen Jahre waren die Kreuz- und Seitenbandrisse im Knie, beim Snowboarder heute hingegen Verletzungen der Arme. Unfallkosten und VersicherungDie Kosten einer medizinischen Behandlung nach einem Skiunfall übernimmt zwar i.d.R. die gesetzliche Sozial- bzw. Krankenversicherung, nicht jedoch jene der Bergung. Wenn dafür nicht der Liftbetreiber, ein Pistendienst o. ä. aufkommt, können beachtliche Kosten anfallen - insbesondere wenn eine Hubschrauber-Bergung erforderlich sein sollte. Versicherungen bieten für die wichtigsten Fälle eigene Pakete für den Wintersport an. Solche private Unfallversicherungen tragen die anfallenden Kosten - und oft auch eine bessere Versorgungsklassse im Spital - ebenso wie eine klassische Reiseversicherung. Einen eingeschränkten Versicherungsschutz bieten auch verschiedene Kreditkarten, Mitgliedschaften bei alpinen Vereinen (Touristen- bzw. Alpenvereine) und ein teilweise damit vergleichbarer Schutzbrief von ÖAMTC oder ADAC. Sollte durch einen Unfall ein dauerhafter Gesundheitsschaden zurückbleiben, bzw. wird die betroffene Person teilweise erwerbsunfähig, dann wird eine Rente im Regelfall nur seitens einer privaten Versicherung bezahlt. Wieweit sich dies im Pensionsalter ändert, hängt vom Sozialversicherungsrecht des jeweiligen Staates ab. Bei teilweisem oder vorwiegendem Fremdverschulden spielen Fragen der Haftpflicht eine Rolle, die neben Personen- auch Sachschäden betrifft. In den meisten Fällen ist der dann verpflichtende Schadenersatz durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt. Eine solche ist Teil jeder Haushaltsversicherung, aber auch z.B. in einer Reiseversicherung enthalten. Pistenregeln und AlkoholSeit längerem gelten die "zehn Pistengebote" der FIS, die 1967 formuliert wurden, als allgemein verbindlich, die in Broschüren nachzulesen oder bei vielen Liften bzw. Skischulen angeschlagen sind. Ihre Quintessenz fasste das Landgericht Nürnberg in einem Zivilprozess um einige tausend Euro folgendermaßen zusammen: Diese Verhaltensregeln und die entsprechende Vorsicht sind auch in anderen Bereichen eigentlich selbstverständlich, sodass eine allfällige Nichtkenntnis der "10 Gebote" keineswegs vom Schadensersatz befreit. Wurden die üblichen Regeln im Vorfeld eines Unfalls erheblich missachtet , kann dies eine Versicherung von der Pflicht zur Zahlung entheben. Besonders trifft dies bei Vorsätzlichkeit der Verletzung oder des Schadens zu, aber auch bei Beeinträchtigungen durch Alkohol - Achtung beim so beliebten "Jagaschnaps" - sowie bei Suchtgiften oder stark wirkenden Medikamenten. Quellen und Weblinks
siehe auch
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