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Siegfried HandloserSiegfried Handloser (* 25. März 1885 in Konstanz; † 3. Juli 1954 in München) war Chef des Wehrmachtssanitätswesens und ein Kriegsverbrecher. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
LebenHandloser wurde als Sohn des Musikdirektors Konstantin und dessen Ehefrau Anna Maria geboren. 1903 trat er in die Kaiser Wilhelms-Akademie für das militärärztliche Bildungswesen in Berlin ein an dem er 1910 sein medizinisches Staatsexamen ablegte. 1911 promovierte er mit einer Arbeit über die "spezifische Behandlung des Typhus abdominalis". Es folgte eine Zeit an der Gießener Uniklinik und an einem Lazarett. 1928 bis 1932 war er Referent in der Heeres Sanitäts-Inspektion des Reichswehrministeriums, um danach als Korps- und Wehrkreisarzt V in Stuttgart sowie als Generalstabs- und Heeresgruppenarzt 3 in Dresden (1935-1938), um danach in Wien beim Heeresgruppenkommando 3 (1938) zu wirken. Seit Juni 1942 bekleidete er im Oberkommando der Wehrmacht das neu eingerichtete Amt eines "Chefs des Wehrmachtssanitätswesens" und wurde damit Hauptverantwortlicher für das gesamte Sanitätswesen der Wehrmacht und mithin auch für alle medizinischen Verbrechen, die im Rahmen des Wehrmachtssanitätswesens besonders an Kriegsgefangenen begangen wurden. Nach 1945Nach Kriegsgefangenschaft stand er vom 9. Dezember 1946 bis zum 19. Juli 1947 im Nürnberger Ärzteprozess unter Anklage und wurde wegen Kriegsverbrechen und des Verbrechens gegen die Menschlichkeit schuldig gesprochen. Die Verteidigung Handlosers hat versucht, eine Urteilsbestätigung mit der Begründung zu verhindern, dass die im Prozess behandelten Menschenversuche (Erfrierungs-, Sulfonamidgabe- sowie Fleckfieber-Infektions-Experimente) ausschließlich in Konzentrationslagern und nicht von Angehörigen der Wehrmacht durchgeführt worden seien. Das Urteil hatte aber Bestand, weil Handloser als Chef des Wehrmachts-Sanitätswesens nicht nur die Chefs des Sanitätswesens von Heer, Luftwaffe und Marine, sondern auch der Reichsarzt SS und Polizei Ernst-Robert Grawitz unterstand, so dass sich der Aufsichtsbereich Handlosers auch auf alle von SS-Ärzten zu verantwortenden Menschenversuche erstreckte. Am 31. Januar 1951 erfolgte die Umwandlung des Urteils in 20 Jahre Haft durch den US-Hochkommissar John J. McCloy. Später wurde Handloser aus Gesundheitsgründen und einer notwendig gewordenen komplizierten Operation vorzeitig entlassen. Er starb am 3. Juli 1954 in einer Münchener Klinik. Siehe auchLiteratur
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Siegfried_Handloser aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |