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SicherheitsbeauftragterSicherheitsbeauftragte gibt es in mehreren Bereichen. Die Funktionen unterscheiden sich je nach Bereich und gesetzlicher Grundlage. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
ArbeitsschutzDer Sicherheitsbeauftragte (SiBe) ist eine von einem Unternehmen schriftlich bestellte Person, die den Unternehmer, die Führungskräfte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt und die Kollegen darin unterstützt, Unfälle, berufsbedingte Krankheiten und Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Der Sicherheitsbeauftragte ist Mitarbeiter des Unternehmens.
Sicherheitsbeauftragte sollen nicht gleichzeitig Vorgesetzte sein. Dies beschreibt den optimalen Zustand für einen Großteil der Betriebe; ein generelles Festhalten an dieser Aussage für alle Branchen und Betriebsstrukturen ist nicht sinnvoll und spiegelt die betriebliche Praxis auch nicht wieder. Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten wird in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten von den Berufsgenossenschaften vorgeschrieben (§ 20 BGV A1 "Grundsätze der Prävention"). Sicherheitsbeauftragte sind auch Mitglied im Arbeitsschutzausschuss (ASA). Sicherheitsbeauftragte in Zahlen (Deutschland 2004)
BestellungBei der Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten hat der Betriebsrat ein Mittwirkungsrecht (§20 BGV A1). WerksschutzSicherheitsbeauftragte nach § 22 SGB VII (Arbeitsschutz) sind zu unterscheiden von ebenfalls häufig genauso bezeichneten Mitarbeitern, deren Aufgabe die Sicherheit im Sinne von Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung oder des Werksschutzes, bzw. im Sinne feuerpolizeilicher Aufgaben darstellt. TunnelsicherheitDie Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Strassentunneln, Ausgabe 2006 (RABT 2006) sehen die Funktion eines Sicherheitsbeauftragten für die Sicherheit von Straßentunneln vor. Der Sicherheitsbeauftragte wird vom Tunnelmanager ernannt. Der Sicherheitsbeauftragte muss von der Verwaltungsbehörde anerkannt sein und hat die Aufgabe sämtliche Präventiv- und Sicherheitsmaßnahmen zu koordinieren, um die Sicherheit der Nutzer und des Betriebspersonals sicherzustellen. Er ist in allen Fragen, die die Sicherheit von Strassentunneln betreffen unabhängig und nicht weisungsgebunden. Er kann seine Aufgaben und Funktionen in mehreren Tunneln einer Region wahrnehmen. Seine Aufgaben sind im Einzelnen:
MedizinprodukteJeder Hersteller von Medizinprodukten bzw. dessen Bevollmächtigter muss einen Sicherheitsbeauftragten benennen. Der Sicherheitsbeauftragte für Medizinprodukte muss für die Erfüllung seiner Aufgabe die erforderliche Sachkenntnis besitzen, z.B. durch ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches, medizinisches oder technisches Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung. Zu den Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten für Medizinprodukte zählt die Sammlung und Bewertung bekannt gewordener Meldungen über Risiken bei Medizinprodukten. Weiterhin muss er die dann notwendigen Maßnahmen im Unternehmen koordinieren und ihm bekannte Medizinprodukterisiken anzeigen. Die Rechtsgrundlage dafür bildet in Deutschland § 30 MPG, in Österreich § 78 MPG. |
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Sicherheitsbeauftragter aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |