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SeuchenkommissionDie Seuchenkommission ist ein nach § 21 des österreichischen Tierseuchengesetzes bei einem Ausbruch einer Tierseuche einzurichtendes Gremium, dass der Aufklärung und Bekämpfung dieses Ausbruchs dient. Weiteres empfehlenswertes FachwissenNeben dem Amtstierarzt als Leiter gehört zur Seuchenkommission im Regelfall der Gemeindevorsteher oder eine von ihm benannte Person, die mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut ist. Der Gemeindeausschuss kann darüber hinaus zwei fachlich geeignete Vertrauensmänner in die Kommission abordnen. Werden von der Gemeinde keine den Amtstierarzt unterstützenden Personen benannt, besetzt die Bezirksverwaltungsbehörde die Kommission.
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Seuchenkommission aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |