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SelbstverstümmelungSelbstverstümmelung (in der Fachsprache Automutilation) bezeichnet die Vorgehensweise, sich selbst Gliedmaßen zu entfernen und/oder (vorübergehend) unbrauchbar zu machen. Sie ist zu unterscheiden von Selbstverletzendem Verhalten (SVV), das dem Aggressions- und Spannungsabbau oder der Selbstbestrafung dient. Bei der Selbstverstümmelung besteht (meist) keine suizidale Absicht. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
Rechtliche BeweggründeEin Grund für die Selbstverstümmelung kann zum Beispiel die Vermeidung der Einziehung zum Kriegsdienst sein. In Ägypten gab es aus diesem Grunde eine militärische Abteilung für Einäugige, da zu viele Ägypter versucht hatten, der Teilnahme an einem Krieg durch das Entfernen eines Auges zu entgehen. Selbstverstümmelungen fanden und finden sich auch bei Frontsoldaten, die eine Verlegung in ein Lazarett oder in die Heimat anstreben. Während des Zweiten Weltkriegs, vor allem gegen Kriegsende und bei Einrückungsaktionen, kam es häufig zu Selbstverstümmelungen. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs versuchten Soldaten der Wehrmacht der mit dem sogenannten Blutigen Freitag beginnenden Auslieferung von Schweden in die Sowjetunion mit Selbstverstümmelungen zu entgehen. Die Selbstverstümmelung wurde von der NS-Militärjustiz verfolgt. Ein anderes Motiv kann im Vorsatz zum Betrug zu Lasten einer Versicherung liegen, indem durch die Selbstverstümmelung zum Beispiel eine Arbeitsunfähigkeit erreicht wird. Selbstverstümmelung in der ReligionSelbstverstümmelung wurde auch von manchen Anhängern religiöser Gruppen verübt. In der Antike waren die Priester der Göttin Kybele Eunuchen, was einer Verstümmelung gleichkommt. Die Angehörigen der Skopzen schnitten/verbrannten sich Hoden und Penis bzw. Vagina und Brüste. In Indien entmannen sich bis auf den heutigen Tag die Hijra, eine hinduistische Sekte. Psychische StörungenSelbstverstümmelung kann bei Menschen vorkommen, die an einer psychischen Krankheit leiden, beispielsweise Persönlichkeitsstörungen, Rentenneurose, Schizophrenie oder wahnhaften Störungen. Eine besondere Form stellt die Selbstverstümmelung bei Personen mit Body Integrity Identity Disorder (BIID) dar. Hierbei handelt es sich um Menschen mit einer gestörten Körperwahrnehmung, die den Wunsch verspüren, eine oder mehrere ihrer Gliedmaßen zu entfernen. Dabei kann der als störend empfundene Körperteil einen so großen Leidensdruck erzeugen, dass sich einige Betroffene (wenn sie keinen Arzt finden, der ihren Amputationswunsch erfüllt) zur Selbstverstümmelung entschließen. Auch anthropophagische Tendenzen können zur Selbstverstümmelung führen, wenn sie sich nicht gegen andere richten. Rechtliche BeurteilungNach Art. 95 des schweizerischen Militärstrafgesetzes wird die (Selbst-)Verstümmelung mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft; in Kriegszeiten kann auf Freiheitsstrafe erkannt werden. Siehe auch
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