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SchwangerschaftskonfliktberatungEine Schwangerschaftskonfliktberatung ist nach deutschem Recht gem. § 219 StGB erforderlich, damit ein Schwangerschaftsabbruch straffrei durchgeführt werden kann. Einzelne rechtliche Regelungen zur Schwangerschaftskonfliktberatung in Deutschland finden sich im Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten. Damit eine Beratungsbescheinigung ausgestellt werden kann, muss die Beratungsstelle eine staatliche Anerkennung haben, die in der Regel vom Sozialministerium des Landes erteilt wird. Das Bundesverfassungsgericht verlangt zudem, dass die Konfliktberatung organisatorisch getrennt sein muss von den Kliniken, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, damit keine unzulässige Verquickung von Beratung und finanziellem Interesse möglich ist.
Siehe auch
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Schwangerschaftskonfliktberatung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |