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SchutzstufenkonzeptDie am 29. Dezember 2004 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte neue Gefahrstoffverordnung trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Eine wichtige Neuerung gegenüber der alten Gefahrstoffverordnung ist die unumgängliche Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung und das Schutzstufenmodell. Weiteres empfehlenswertes FachwissenPflichten des Unternehmers - alte Gefahrstoffverordnung§ 16 GefStoffV - ErmittlungspflichtDer Arbeitgeber hat Pflicht festzustellen ob
§ 18 GefStoffV - ÜberwachungspflichtDer Überwachungspflicht kann der Arbeitgeber nachkommen durch
§ 17 GefStoffV - SchutzpflichtDie Schutzmaßnahmen müssen den
Pflichten des Unternehmers - NEUE Gefahrstoffverordnung
Schutzstufe 1 - Tätigkeiten im Anwendungsbereich der Bagatellregelung § 7 Abs. 9 GefStoffVfür eine bestimmte Tätigkeit mit:
Schutzstufe 2 - Tätigkeiten ohne T-Stoffe, wenn Schutzmaßnahmen der SSt 1 nicht ausreichenGrundmaßnahmen nach § 9 GefStoffV
Biozide § 9 (11) GefStoffV
Rangfolge der Schutzmaßnahmen § 9 GefStoffV
Schutzstufe 3 - Tätigkeiten mit giftigen und sehr giftigen Stoffen und ZubereitungenGrundmaßnahmen nach § 10 GefStoffV
Schutzstufe 4 - Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Stoffen der Kategorien 1 oder 2nicht wenn: Arbeitsplatzgrenzwert eingehalten oder die Tätigkeiten entsprechend einem VSK durchgeführt werden
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Schutzstufenkonzept aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |