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Schnüffeln (Drogenkonsum)



Klassifikation nach ICD-10
F18 Psychische und Verhaltensstörungen durch flüchtige Lösungsmittel
F18.0 Akute Intoxikation (akuter Rausch)
F18.1 Schädlicher Gebrauch
F18.2 Abhängigkeitssyndrom
F18.3 Entzugssyndrom
F18.4 Entzugssyndrom mit Delir
F18.5 Psychotische Störung
F18.6 Amnestisches Syndrom
F18.7 Restzustand und verzögert auftretende psychotische Störung
F18.8 Sonstige psychische und Verhaltensstörungen
F18.9 Nicht näher bezeichnete psychische und Verhaltensstörung
ICD-10 online (WHO-Version 2006)

Als Schnüffeln wird die missbräuchliche Verwendung flüchtiger industrieller Lösungsmittel unterschiedlicher chemischer Struktur bezeichnet. Bei diesen „Schnüffelstoffen“ handelt es sich hauptsächlich um Benzin, Aceton, Toluol, Trichlorethylen und andere Fluorkohlenwasserstoffe. In der ICD-10 werden die daraus entstehenden Störungen unter F.18 zusammengefasst.

Verglichen mit den anderen Suchtmitteln liegt hier eine Besonderheit vor: Diese Mittel sind nicht für den menschlichen Gebrauch gedacht. Sie dienen vielmehr dazu, bestimmte chemische Werkstoffe wie beispielsweise Farben, Kleber, Kautschuk und Kosmetika für die vereinfachte Verarbeitung aufzubereiten. Die Lösungsmittel werden in aufwendigen chemischen Industrieverfahren hergestellt und zeichnen sich durch einen intensiven charakteristischen Geruch und durch eine hohe Flüchtigkeit aus. Das führt dazu, dass die Luft über dem Mittel mit dem Gas dieser Stoffe angereichert ist.

 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Schnüffeln_(Drogenkonsum) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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