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Schalltrauma



Unter einem Schalltrauma (akustisches Trauma) versteht man die Schädigung des Gehörorganes durch Schall.

Akutes Schalltrauma

Unter einem akuten Schalltrauma oder akuten akustischen Trauma versteht man die Schädigung des Hörorganes durch ein einmaliges Schallereignis.

Eine sehr kurze Schalleinwirkung mit extrem hohem Schalldruck (Schüsse, Knallkörper) führt zu einer Schädigung des Corti'schen Organes. Man spricht von einem Knalltrauma, wenn nur das Innenohr geschädigt wird, Trommelfell und Mittelohr (Gehörknöchelchen) aber unverletzt bleiben .
  • Explosionstrauma
Man spricht von einem Explosionstrauma, wenn durch eine akute Schalleinwirkung eine Verletzung des Trommelfelles und ev. des Mittelohres verursacht wird. Eine Schädigung des Innenohres kann zusätzlich auftreten.
  • Akutes Lärmtrauma
Bei Einwirkung sehr hoher Schallpegel (140 dB oder mehr) kann schon nach Minuten eine Schwerhörigkeit oder Ertaubung auftreten.
  • Akustischer Unfall
Das Zusammentreffen einer ungewöhnlich belasteten Halswirbelsäule (während Arbeiten über Kopf o. ä.) mit einem Schallpegel, der sonst erst nach jahrelanger Einwirkung zu einer Hörstörung führt (über 85 dB), kann eine plötzliche, einseitige Hörstörung verursachen.

Chronisches Schalltrauma

Das chronische Schalltrauma ist synonym mit der Lärmschwerhörigkeit. Unter einem chronischen Schalltrauma oder chronischen akustischen Trauma versteht man die Schädigung des Hörorganes durch chronische, d. h. über Jahre andauernde Einwirkung von Lärm (über 85 dB). Eine im Beruf erworbene Lärmschwerhörigkeit ist eine gesetzlich anerkannte Berufskrankheit.

 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Schalltrauma aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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