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Robert Ritter



Robert Ritter (* 14. Mai 1901 in Aachen, † 1951) war ein nationalsozialistischer Rassenforscher.

1927 promovierte er über Das geschlechtliche Problem in der Erziehung. Versuch einer Sexualpädagogik auf psychologischer Grundlage. 1930 folgte seine medizinische Dissertation mit dem Titel Zur Frage der Vererbung der allergischen Diathese.

1931 und 1932 war Ritter an der kinderpsychiatrischen Abteilung der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich Burghölzli tätig.

1932 bis 1935 war er Oberarzt in der Jugendabteilung der Psychiatrie an der Universität Tübingen, wo er unter anderem für die Begutachtung von schwererziehbaren Jugendlichen zuständig war. Dort entwickelte er rassistische und eugenische Theorien über die biologischen Grundlagen von sozialer Auffälligkeit, die seiner Karriere im NS-Staat förderlich waren. 1935 übernahm er einen Forschungsauftrag der deutschen Forschungsgemeinschaft zur Untersuchung der biologischen Grundlagen von Asozialen, Obdachlosen und Zigeunern im Reichsgesundheitsamt in Berlin. 1936 habilitierte er in diesem Bereich. Mit seinen Studien qualifizierte er sich für die Leitung der neu gegründeten Rassenhygienischen und Bevölkerungsbiologischen Forschungsstelle im Reichsgesundheitsamt, die er im November 1936 übernahm.

Ritter erhielt 1935, aufgrund einer Empfehlung Ernst Rüdins, vom Reichsgesundheitsministerium den Auftrag, „eine gründliche rassenkundliche Erfassung und Sichtung aller Zigeuner und Zigeunermischlinge durchzuführen“. „Diese Untersuchungen sind in engster Zusammenarbeit mit dem Reichskriminalpolizeiamt und der Münchner Zigeuner-Polizeizentrale in vollem Gange,“ schrieb Ritter 1938. Er befand: „Je reinrassiger [sic!] die Zigeuner sind, umso besser lassen sie sich überwachen“[1]. Für nicht erhaltenswert befand er Zigeunermischlinge und jenische „Zigeunerlinge“. Ritter schrieb: „Ein Nachwuchs an verwahrlosten jenischen Landfahrern ist vom Standpunkt der Erb- und Rassenpflege nicht erwünscht.“

Dieses Institut begutachtete bis 1945 fast 24.000 Menschen, um sie als „Voll-Zigeuner“, „Zigeuner-Mischling“,"Juden-Mischling" oder „Nicht-Zigeuner“ zu klassifizieren. Mit dieser Einstufung wurde über die Deportation, Zwangssterilisierung und die Ermordung entschieden. Dabei gab er später an, dass er die reinrassigen Zigeuner vor der Deportation schützen wollte, da für ihn besonders die Rassenmischung problematisch sei, wobei der Anteil der reinrassigen nach seinen Arbeiten unter 10 % lag.

Auch für die Begutachtung von Jugendlichen, die von der NS-Jugendfürsorge oder der Kriminalpolizei in Jugendkonzentrationslager verbracht wurden, war sein Institut verantwortlich. Die Selektion entschied über den Grad der "Erziehungsmaßnahmen".

Ende 1943 wurde er Leiter des Reichsgesundheitsamtes. Nach dem Zweiten Weltkrieg leitete er ab 1947 die Fürsorgestelle für Gemüts-und Nervenkranke sowie der Jugendpsychiatrie in Frankfurt am Main. Ein gegen ihn eingeleitetes Strafverfahren wegen seiner Verantwortung am Massenmord an den Sinti und Roma wurde 1950 eingestellt.

siehe auch: Nationalsozialistische Rassenhygiene

Anmerkungen

  1. Zitate nach http://www.thata.ch/thataromatagi970428.htm

Literatur

  • Andrew Rocco Merlino D'Arcangelis: Die Verfolgung der sozio-linguistischen Gruppe der Jenischen (auch als die deutschen Landfahrer bekannt) im NS-Staat 1934–1944. Diss. Hamburger Universitaet für Wirtschaft und Politik, 2004 (Online-Version: PDF)
  • Joachim S. Hohmann: Robert Ritter und die Erben der Kriminalbiologie: "Zigeunerforschung" im Nationalsozialismus und in Westdeutschland im Zeichen des Rassismus. Peter Lang, Frankfurt a.M. [u.a.] 1991 (= Studien zur Tsiganologie und Folkloristik, 4), ISBN 3-631-43984-9


 
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