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Robert-Koch-InstitutDas Robert Koch-Institut (RKI) ist das Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten in Berlin und eine zentrale Überwachungs- und Forschungseinrichtung der Bundesrepublik Deutschland, die direkt dem Bundesministerium für Gesundheit unterstellt ist. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
AuftragZitat: vergl. § 4 Infektionsschutzgesetz „Der dem Robert Koch-Institut erteilte Auftrag umfasst sowohl die Beobachtung des Auftretens von Krankheiten und relevanter Gesundheitsgefahren in der Bevölkerung als auch das Ableiten und wissenschaftliche Begründen der erforderlichen Maßnahmen zum wirkungsvollen Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. Dazu gehört auch die Entwicklung erforderlicher diagnostischer, experimenteller oder epidemiologischer Methoden, die nicht anderweitig verfügbar sind, sowie die Bewertung gentechnischer Arbeiten und umweltmedizinischer Einflüsse und Methoden.“ Im Sinne dieses Auftrages ist das Robert Koch-Institut:
GeschichteDas RKI wurde 1891 als wissenschaftliche Abteilung des Königlich Preußischen Instituts für Infektionskrankheiten gegründet. Robert Koch leitete das Institut bis 1904. Ein Neubau in Berlin-Wedding wird 1900 bezogen. Dort ist seitdem der Hauptsitz des Robert Koch-Instituts. Das Preußische Institut wurde 1935 zunächst dem Reichsgesundheitsamt angegliedert und 1942 Reichsanstalt. Einzelne Mitarbeiter des Instituts beteiligten sich an den inhumanen Menschenversuchen in Konzentrationslagern, andere hatten vergleichbar wichtige Positionen im (wehrwissenschaftlich orientierten) Wissenschaftssystem des Dritten Reiches wie andere medizinische Einrichtungen dieser Zeit inne. Ab 1952 ist das RKI Teil des neu gegründeten Bundesgesundheitsamtes bis dieses 1994 wieder aufgegliedert wird. Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung werden dem RKI 1991 mehrere DDR-Behörden angegliedert. Teil des RKI ist auch die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO). StrukturDerzeitiger Leiter ist Jörg Hacker. Der bisherige Leiter Reinhard Kurth ist mit dem Erreichen der Altersgrenze zum 30. November 2007 ausgeschieden. Das RKI gliedert sich in folgende Abteilungen:
BeweislastumkehrWer die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Infektionsprävention in Heimen missachtet bzw. nicht einhält, hat im Schadenfalle zu beweisen, dass ein Schaden auch dann eingetreten wäre, wenn er die Empfehlungen beachtet hätte. Dieser Sachverhalt ist Juristen unter Beweislastumkehr bekannt. Quelle: Fachzeitschrift Altenpflege Heft 1 2007 Seite 41
Siehe auch
Koordinaten: 52° 32′ 21" n. Br., 13° 20′ 50" ö. L. Kategorien: Virologie | Mikrobiologisches Forschungsinstitut |
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Robert-Koch-Institut aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |