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Rezept



Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Ein Rezept (v. lat.: recipe „nimm“ [des Arztes], sowie das darauf folgende receptus „erhalten“ [des Apothekers]) ist eine Anleitung für die Mischung, Mischreihenfolge und Verarbeitung von Ausgangsstoffen, um ein bestimmtes Produkt zu erhalten. Rezepte gibt es in verschiedenen Fachbereichen:

Inhaltsverzeichnis

Medizin

 

Arzneiverordnung

Ein Rezept ist die formelle, d.h. schriftliche Aufforderung eines Arztes, Zahnarztes, Tierarztes oder Heilpraktikers an die Apotheke zu einer Belieferung mit Arzneimitteln oder Hilfsmitteln. Die Apotheke unterliegt dem Kontrahierungszwang und muss die Verordnung unverzüglich beliefern. Rezepte im Sinne der Arzneiverordnung sind Urkunden. Somit können eigenmächtige Änderungen als Urkundenfälschung geahndet werden.

Während heutzutage meistens Fertigarzneimittel verordnet werden, waren es früher so gut wie immer individuell anzufertigende Arzneien. Dann enthielt das Rezept auch die Herstell- und Abgabevorschrift. Der Text begann mit Rp. (die lateinische Abkürzung für recipe „nimm“) gefolgt von einer detaillierten Anleitung; z. B. nimm 3 g von diesem, 40 g von jenem, mische, teile in 10 Portionen, gib es dem Patienten und instruiere ihn über die Dosierung. Der ganze Text war traditionell in Latein geschrieben, der traditionellen lingua franca der Gelehrten.

Paragraph 2 der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) regelt, welche Angaben ein Rezept enthalten muss:

  • Name, Berufsbezeichnung und Anschrift der verschreibenden Person
  • Datum der Ausfertigung
  • Name und Geburtsdatum der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist
  • Bezeichnung des Fertigarzneimittels, bzw. bei in der Apotheke herzustellenden Arzneimitteln deren Zusammensetzung nach Art und Menge sowie Gebrauchsanweisung
  • Darreichungsform und abzugebende Menge oder Normpackungsgröße
  • Gültigkeitsdauer der Verschreibung (bei Fehlen dieser Angabe ist die Gültigkeit automatisch 3 Monate ab Ausstellungsdatum)
  • die eigenhändige Unterschrift der verschreibenden Person oder (bei elektronischen Verschreibungen) qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz

Bei tierärztlichen Verschreibungen sind zusätzlich anzugeben:

  • Name des Tierhalters (anstelle der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist) und Art und Zahl der zu behandelnden Tiere
  • die Dosierung pro Tier und Tag
  • die Dauer der Anwendung
  • bei Tieren zur Gewinnung von Lebensmitteln: Identität der Tiere, Indikation und die Wartezeit.

Für Rezepte für Praxisbedarf, Krankenhäuser, Einrichtungen des Rettungsdienstes, Bordapotheken von Luftfahrzeugen, Tierkliniken oder Zoos usw. gelten vergleichbare Vorschriften.

Man unterscheidet verschreibungspflichtige (rezeptpflichtige) und verschreibungsfreie (rezeptfreie) Arzneimittel. Nur letztere dürfen in der Apotheke ohne Vorlage eines Rezeptes abgegeben werden. In vielen Ländern ist ein ärztliches Rezept notwendig, damit dem Patienten oder der Patientin der Kaufpreis des Medikaments von den Kostenträgern erstattet wird.

In Deutschland ist ein Rezept allgemein 3 Monate gültig. Davon unberührt ist die Erstattungsfähigkeit durch die Kostenträger, die z. B. bei den gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel 1 Monat (bzw. 2 Monate, sofern nach einer Rücksprache der Arzt der Abgabe zustimmt und dies auf dem Rezept vermerkt) beträgt.

Eine Besonderheit stellt das Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) dar. Dieses amtliche Formular mit gelben Deckblatt wird benötigt, um Betäubungsmittel zu verschreiben. Hierzu sind die Bestimmungen der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) zu beachten. Die Rezepte, die nur 7 Tage nach Ausstellungsdatum (also 8 Tage) lang gültig sind, sind mit einer Seriennummer versehen und werden in dreifacher Ausfertigung erstellt. Dabei verbleibt ein Exemplar beim Arzt, während der Patient die zwei anderen Exemplare in der Apotheke abgibt. Eines wird von der Apotheke 3 Jahre archiviert, während das andere zur Abrechnung mit den Krankenkassen verwendet wird.

Heilmittelverordnung

Der Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt kann nicht nur Arzneimittel, sondern ebenso bestimmte Behandlungsmaßnahmen (Heilmittel) verordnen. Die formelle, schriftliche Form bezeichnet man ebenfalls meistens als Rezept oder als Verordnung (das Formular auch als ärztlicher Verordnungsschein).

Rezept und Kostenträger

 

  • GKV-Rezept - Wer, wie die meisten Menschen in Deutschland, in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert ist, erhält erstattungsfähige Arzneimittel oder Heilbehandlungen auf einem „Kassenrezept“ verordnet. Die Apotheke oder die Behandlungseinrichtung rechnet die Kosten über Abrechnungszentren mit den Krankenkassen ab. Der Patient muss allerdings einen gesetzlich festgelegten Anteil selbst bezahlen (Selbstbeteiligung). Für die Abrechnung mit den Krankenkassen sind spezielle Formulare zu verwenden (Muster 16, auch „rosa Rezept“ genannt, für Arzneiverordnungen; Muster 13, 14 oder 18 für Heilmittelverordnungen). Eine Besonderheit ist das „grüne Rezept“, das mit dem Wegfall der Erstattungsfähigkeit nicht-verschreibungspflichtiger Arzneimittel von Kassen- und Apothekerverbänden eingeführt wurde. Auf ihm kann der Arzt oder Zahnarzt nicht erstattungsfähige Mittel verordnen. Diese Verordnungspraxis soll dem Patienten verdeutlichen, dass auch rezeptfreie Arzneimittel ein wichtiger Bestandteil der ärztlichen Therapie sind.
  • Rezepte für die Abrechnung mit sonstigen Kostenträgern – Das Muster 16 wird auch für die Abrechnung mit anderen Kostenträgern verwendet, z. B. Berufsgenossenschaften, Landesversicherungsanstalten, Freien Heilfürsorgen, Sozialbehörden, Bundeswehr usw.
  • Privatrezept - Wer, wie Beamte und die meisten Selbstständigen sowie Angestellte mit einem Einkommen über einer bestimmten Höhe, nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, erhält ein Privatrezept. Hierbei muss der Patient die Kosten für die Medikamente in der Apotheke oder die Heilmittel bzw. Heilbehandlungen zunächst selbst begleichen. Sofern er in einer privaten Krankenversicherung versichert ist, kann er dort anschließend die Erstattung beantragen. Je nach gewähltem Tarif fallen hierbei unterschiedlich hohe Eigenanteile an. Beamte erhalten einen Teil der Kosten über die sogenannte „Beihilfe“ erstattet. Das Privatrezept erfordert kein besonderes Format. Zum Teil werden blaue Vordrucke verwendet, die im Aufbau dem Muster 16 des GKV-Rezeptes ähneln.
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.

Chemie

Ein in der präparativen Chemie sehr selten gebrauchter Begriff für Synthesevorschriften.

Kochkunst

Siehe dazu Kochrezept

In der Kochkunst ist das Rezept eine Anleitung oder Vorschrift, die bestimmt, welche Zutaten nach bestimmten Verfahren zusammengegeben werden, um eine bestimmte Speise zuzubereiten. Dieses ist zumeist in Zutatenliste und Verfahrensanweisung aufgeteilt.

Automatisierungstechnik

Ein Rezept in der Automatisierungstechnik ist eine Wertesammlung von Parametern, die im funktionalen oder verfahrenstechnischen Zusammenhang stehen.

Rezepte werden in Anlagen mit Rezeptursteuerungsystemen ausgeführt, wo sie zumeist in Dateien verwaltet werden. Für automatisierte Abläufe ist das Rezept nicht mit dem eigentlichen Steuerungsprogramm zu verwechseln, welches die Repeptparameter allerdings ggf. entsprechend seiner Programmierung als Sollwertvorgaben aufruft.

Dabei steht ein Rezept meist für ein bestimmtes Produkt oder Produkttyp, den es zu produzieren gilt. Vorbereitete, gespeicherte Rezepte können im Bedarfsfall (z. B. einem Produktwechsel) aufgerufen werden. Diese Vorgehensweise minimiert Rüstzeiten und hat wiederkehrende manuelle Eingaben daher weitestgehend abgelöst. Zusätzlich unterstützt sie die Reproduzierbarkeit von Produktionsabläufen.

Rezeptverwaltende Anlagen findet man branchenübergreifend. Sie sind nicht auf vermengende Prozesse (Chemie, Lebensmittelindustrie) beschränkt, wie die Verwendung des Begriffes "Rezept" in der Kochkunst vermuten lassen könnte. Parameter werden entsprechend je nach Anwendung für alle denkbaren Größen verwendet, wie z.B.

- Temperatur - Luftfeuchte - Geschwindigkeit - Drehzahl - Strecke - Druck - Anzahl - Zeit - Gewicht - Codes für Betriebsarten von Maschinenteilen - Text (z.B. für Beschriftungen auf der Produktverpackung)

usw.

Problematik

Oft wird allgemein die Anleitung zur Lösung einer Aufgabe als Rezept bezeichnet. Die umgangssprachliche Redewendung „da gibt es kein Patentrezept“ bringt zum Ausdruck, dass es auf die Umstände ankommt.

Das grundlegende Problem von Rezepten ist die eingeschränkte Formalisierbarkeit von Wissen. Dies ist umso gravierender, je komplexer der Gegenstand und seine Wechselwirkung mit der Umgebung ist und gilt besonders für prozedurales Wissen.

Wikisource: Rezept – Quellentexte
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Rezept aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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