Um alle Funktionen dieser Seite zu nutzen, aktivieren Sie bitte die Cookies in Ihrem Browser.
my.bionity.com
Mit einem my.bionity.com-Account haben Sie immer alles im Überblick - und können sich Ihre eigene Website und Ihren individuellen Newsletter konfigurieren.
- Meine Merkliste
- Meine gespeicherte Suche
- Meine gespeicherten Themen
- Meine Newsletter
RehabilitationsträgerAls Rehabilitationsträger werden in Deutschland Institutionen bezeichnet, die Maßnahmen und Leistungen zur sozialen, medizinischen oder beruflichen Rehabilitation durchführen und erbringen. Weiteres empfehlenswertes FachwissenArt und Umfang der einzelnen Rehabilitationsmaßnahmen und Leistungen zur Teilhabe sind in den §§ 1-59 SGB IX sowie in den einzelnen Büchern des Sozialgesetzbuches geregelt. Je nach Zuständigkeitsbereich sind die Rehabilitationsträger nach SGB IX (§ 6 Abs. 1) die
Alle Rehabilitationsträger sind verpflichtet, die behinderten Menschen umfassend über die möglichen Rehabilitationsmaßnahmen zu informieren und zu beraten. Für eine trägerübergreifende Beratung im Antrags- und Leistungsverfahren wurden die gemeinsamen Servicestellen nach § 22 SGB IX geschaffen. In die Regelungen zur Zusammenarbeit und Sicherstellung einer möglichst nahtlosen Rehabilitation behinderter Menschen bis hin zum Arbeitsplatz sind auch die Integrationsämter mit ihren Leistungen zur Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben eingebunden. |
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Rehabilitationsträger aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |