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Protoplast



Als Protoplast bezeichnet man, bei mit Zellwänden versehenen Zellen, die kleinste selbstständig lebensfähige morphologische Einheit, d.h. der plasmatische Inhalt einer Zelle. Daher gibt es diesen Begriff bei Bakterien-, Pilz- und Pflanzenzellen, da sie Zellwände besitzen können. Tierische Zellen besitzen hingegen keine Zellwand.

Protoplasten ohne Zellwand stellt man her, indem man die Zellwand mittels Enzymen auflöst (Protoplastenisolation). Bei Bakterien wird die Mureinschicht (Zellwand) mittels EDTA und Lysozym aufgelöst, bei Pflanzenzellen werden Cellulose und Pektin der Zellwand mittels Cellulasen bzw. Pektinasen aufgelöst. Bei mit anders gearteten Zellwänden ausgestatteten Pilzen kann mit anderen Mitteln entsprechend verfahren werden, zum Beispiel können Chitin-Zellwände mit Chitinase aufgelöst werden.

Bei Bakterienzellen spricht man je nach Vollständigkeit der Entfernung von

  • Protoplasten (kein Murein vorhanden)
  • Sphaeroplasten (Murein-Reste vorhanden)

Die Einheitsmembran/Cytoplasmamembran (Zellmembran) bleibt jedoch in jedem Fall erhalten. Allerdings ist es erforderlich, die Protoplasten in einem osmotisch etwa isotonen Medium zu präparieren und zu halten, da sie anderenfalls in hypotonischem Medium Wasser aufnehmen und platzen oder ihnen in hypertonischem Wasser entzogen wird und sie dadurch zusammenschrumpfen.

S.a.: Protoplastenfusion

 
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