Um alle Funktionen dieser Seite zu nutzen, aktivieren Sie bitte die Cookies in Ihrem Browser.
my.bionity.com
Mit einem my.bionity.com-Account haben Sie immer alles im Überblick - und können sich Ihre eigene Website und Ihren individuellen Newsletter konfigurieren.
- Meine Merkliste
- Meine gespeicherte Suche
- Meine gespeicherten Themen
- Meine Newsletter
ProhibitionProhibition (lat. prohibere = verhindern) bezeichnet das vollständige Verbot bestimmter Drogen, zum Beispiel das Verbot des Alkoholverkaufs und -genusses in einigen arabischen Ländern. Als Alkoholprohibition wird unter anderem die Zeit bezeichnet, während der in Finnland und in den USA (1919–1932) der Handel und Konsum von Alkohol per Gesetz verboten war. Seit dem UNO-Beschluss über die Single Convention on Narcotic Drugs von 1961 unterliegen alle harten Drogen und bestimmte weiche Drogen der weltweiten Prohibition. Ausgenommen ist der Genuss von Nikotin und Alkohol, die den Giften zugerechnet werden. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
AbsichtenAls erhoffte Auswirkungen insbesondere der Alkoholprohibition wurden folgende Punkte erwartet:
Darüber hinaus gibt es häufig religiöse Gründe; so verbietet z. B. der Koran den Gebrauch berauschender Mittel. In christlichen Kreise wurde die Personifizierung vom „Teufel Alkohol“ betrieben. AuswirkungenMarktgeschehenMarktzutrittsschrankenDas Verbot ist ein erheblicher Eingriff in das Marktgeschehen. Ein Verbot bzw. die Einschränkung und Kontrolle der bisherigen Angebotsstruktur werden Marktschranken errichtet. Bisherigen Produzenten, Händlern und Lageristen werden bestehende Lizenzen entzogen oder stark beschnitten, bzw. Lizenzen müssen nunmehr erworben werden. Je nach Verbotsgrad führt dieses zur Schrumpfung oder zum völligen Zusammenbruch des legalen Marktes. Das Verbot wirkt also wie eine Marktzutrittsschranke. Bleiben legale Marktsegmente bestehen, kann dieses bereits zu legalen Oligopolen und Monopolen auf der Angebotsseite führen. Es kommt zu Preissteigerungen, da das reduzierte Angebot oder die reduzierte Anbieterzahl die Preise treiben. SchwarzmarktEs kommt zur Bildung eines Schwarzmarktes an den Produkten, solange eine Nachfrage nach den verbotene Konsumgütern besteht. Selbst wenn die Nachfrage nominal sinkt, werden nunmehr Anbieter auftreten, die entweder bereit sind ihre legalen Geschäfte illegal weiterzuführen oder die Extrarendite des Risikoaufschlages neue Anbieter in den Markt lockt. D.h. bisher legale Anbieter agieren illegal, bzw. renditeorientierte mit illegalen Geschäften vertraute Personen treten in den Schwarzmarkt ein. Wegen der Strafverfolgung wird die Ware auf Grund des kartellartiger Handelsstrukturen mit einem hohen Risikoaufschlag auf den eigentlichen Beschaffungspreis verkauft. Es kommt zu zahlreichen organisatorischen Anpassungen. Um Grenzkontrollen zu überwinden kommt es zu professionellem Schmuggel; Produktionsstufen werden ins Inland verlagert, um die Grenzkontrollen zu vermeiden. Da der Schwarzmarkt keinerlei Kartellaufsicht unterliegt, kommt es zu horizontalen und vertikalen Oligopolen oder Monopolen, die vom Organisierten Verbrechen kontrolliert werden, die in diese Märkte eindringen oder diese von Anfang an organisiert haben. Diese Strukturen werden in der Regel mit kriminellen Mitteln unter Anwendung körperlicher Gewalt etabliert und ausgebaut. Letztlich dringen diese kriminellen Strukturen in sämtliche vertikalen und horizontalen Produktionszusammenhänge ein; selbst viele Kleinbauern in den klassischen Drogenanbaugebieten stehen unter ihrer Kontrolle und agieren nicht mehr als selbstbestimmte Martkteilnehmer. NachfrageDurch den Verfolgungsdruck kommt es zur Verlagerung des Konsums ins Private. In den USA z. B. Speakeasy genannte, illegale Kneipen, bei denen nur Mitglieder Zutritt hatten. Damit entzieht sich der Konsum staatlicher, medizinischer und sozialer Kontrolle. Eine Folge ist eine Erhöhung der Armutsgefahr durch Abhängigkeit und eine steigende Anzahl von Eigentumsdelikten durch Beschaffungskriminalität. Die Verelendung der Betroffenen durch die hohen Kosten zur Beschaffung des Suchtstoffes nimmt zu. Folgendes kann bei der Entwicklung der Nachfrage dabei beobachtet werden:
Sterblichkeitsrate und LebensqualitätDas Dosierungsrisiko nimmt zu. Die Alkoholprohibition führte zu einem vermehrten Angebot von harten Spirituosen anstelle von Bier oder Wein. Bei der Hanfprohibition kam es zu einer Ausweitung der Züchtungen. Die Lebensmittelsicherheit nimmt ab, da ohne eine Lebensmittelrechtliche Kontrolle, medizinische Kontrolle, Arzneimittelzulassung, etc. die Möglichkeit zur Manipulation erleichtert wird, z. B. durch erhöhte Verunreinigungen oder Beimischungen nicht erforderlicher giftiger Drogenzusatzstoffe (siehe Drugchecking). Die Ware weist je nach Lieferung also nicht nur hohe Qualitäts-Schwankungen auf, die ansich schon zu gesundheitlichen Gefährdungen führen können, sondern beinhaltet Fremdstoffe, die nicht zum eigentlichen Produkt gehören. Entweder sind diese unabsichtlich beigemengt, z. B. durch Anteile von giftigem Methanol in hochprozentigen Alkohol-Bränden bei fehlerhafter unfachmännischer Destillation oder absichtlich z. B. durch Beimengungen von Strychnin zur Verlängerung von Heroin. Bei steigendem Verfolgungsdruck erhöht sich das gesundheitliche Risiko bei der reinen Konsumhandlung, angefangen bei fehlenden Gesundheitskontrollen von illegalen Gastonomiebetrieben und deren Personal bis hin zur mehrfachen Verwendung von verschmutzten Konsumwerkzeugen unter unhygienischen Bedingungen. In den USA stieg der Verkauf von unsauber destilliertem giftigem Alkohol von 1 % auf 4 %. In Indien sterben oder erblinden noch heute hunderte von Personen durch Konsum illegal hergestellten Alkohols. Viele Fixer setzen sich nur deshalb den sogenannten Goldenen Schuss da die Reinheit der verkauften Droge derartig schwanken kann, das es zu einer Überdosis beim Drogenkonsum kommt, die tödlich enden kann. Durch unsaubere Spritzen, unhygienische Herstellung der Drogen, etc. ist zudem die Wahrscheinlichkeit der Erkrankung an Gelbsucht und ähnlichen Krankheiten deutlich erhöht. Tödliche Vergiftungen des Abhängigen durch (ihm unbekannte) giftige Beimengungen sind jederzeit möglich. Prohibitionsgesetze
Die Prohibition in den USA
AnfängeEs gibt kein eindeutiges Datum für den Beginn der Alkoholprohibition. Während des Ersten Weltkrieges hatten bereits einige Einzelstaaten in den USA Alkoholverbote erlassen, die sog. ‚trockenen Staaten’. Dann gab es zunächst 1917 ein Verbot für die Dauer des Krieges, das aber 1919 auf das gesamte Land erweitert und für viele Gebiete damit beibehalten wurde. Offizieller Beginn der Prohibition ist der 16. Januar 1920, als um Mitternacht der 18. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten in Kraft trat, der Herstellung, Verkauf und Transport berauschender Getränke grundsätzlich verbot. Schon zuvor hatte es lange gesellschaftliche Kämpfe um das Alkoholverbot gegeben. Seit 1869 gab es eine Prohibitionspartei. Sehr aktiv war auch der ‚Christliche Frauenbund für Abstinenz’ (Women’s Christian Temperance Union) und dann schließlich seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert die Anti-Saloon-League, also etwa der ‚Kampfbund gegen die Kneipen’. Die Anti-Saloon-League wurde 1893 in Oberlin (Ohio) gegründet. Auf bestimmten amerikanischen Landkarten erschienen die sogenannte ‚trockengelegten Zonen’ – zunächst vor allem auf dem Land. Der erhöhte Lebensmittelbedarf während des Krieges hat dann der Anti-Alkohol-Bewegung zusätzliche Begründung verliehen und die Politiker unter Druck gesetzt. Das sog. „Volstead-Gesetz“ definierte als alkoholische Getränke alles mit über 0,5 % Alkoholgehalt. Präsident Wilson legte gegen diese Bestimmung zunächst sein Veto ein, aber der Druck der öffentlichen Meinung war so stark, dass sich sowohl im Repräsentantenhaus wie im Senat eine Zweidrittelmehrheit fand, die das Veto des Präsidenten unwirksam machte. Als Gegenbewegung formierte sich die „Anti-Temperance-Societies“, die beispielsweise unter den Baptisten eine starke Fraktion hatten. Sie hielten den Alkohol weiterhin für eine Gabe Gottes [1] Einführung und FrauenwahlrechtDie Einführung der Prohibition gegen den Alkohol verlief parallel zur Einführung des Frauenwahlrechts. Um 1900 hatten erst elf Staaten den Frauen das Wahlrecht eingeräumt. Am 28. August 1920, also fast zeitgleich mit dem Beginn der landesweiten Prohibition, wurde das Frauenwahlrecht in die Verfassung aufgenommen. Sigmund Freud schrieb in diesem Zusammenhang 1927 über „Die Zukunft einer Illusion“:
Das EndeNach 14 Jahren erfolgloser Bemühungen um ein trockenes Amerika, nach dem Börsenkrach 1929 und der anschließenden Depressionsphase, und nach dem Amtsantritt des neuen Präsidenten Franklin D. Roosevelt wurde unter großer öffentlicher Beteiligung im Dezember 1933 das bundesweite Alkoholverbot durch eine erneute Verfassungsänderung wieder aufgehoben. Einzelne Bundesstaaten behielten es allerdings bis in die 1960er Jahre hinein bei, und bis heute gibt es Landkreise und Städte mit Alkoholverbot. Dieser Versuch ist in den USA bisher nicht wiederholt worden; das Verbot war nicht haltbar. Es gab immer irgendwo trinkbaren Alkohol zu kaufen; vor allem in New York City und Chicago. Insbesondere in den sogenannten „Speakeasys“, also getarnten Lokalitäten, in denen es (nach außen) nicht allzu laut zuging. Anfang der 1920er Jahre schätzte die Polizei die Zahl illegaler Kneipen in der Stadt New York auf 32.000 – doppelt so viele, wie es vor der Prohibition an legalen Kneipen gab. [3] Die Organisation des illegalen Alkoholhandels hatten organisierte Banden übernommen. Im Stadtgebiet von New York City beherrschte die US-amerikanische Cosa Nostra 25% und sogenannte Kosher Nostras 70% des Schwarzmarktes;[4] den Rest teilten sich Iren oder andere Gruppierungen. In Chicago hingegen herrschte das Chicago Outfit unter Al Capone, das sich gegen die irische North Side Gang tödlich durchsetzte. Die Gewinne aus diesem Handel waren im Vergleich zu den bisher betriebenen Geschäftsfeldern der Banden immens und wurden später nur durch Einnahmen aus dem illegalen Drogenhandel, insbesondere mit Heroin und Kokain oder Designerdrogen, übertroffen. Das Alkoholverbot hat seine Ziele in keiner Weise erreicht, sondern im Gegenteil dem kriminellen Gangstertum erst richtig zum Aufschwung verholfen und die Korruption befördert. Der politische Einfluss durch das entstandene Schwarzgeld hat die Cosa Nostra immer wieder vor der Strafverfolgung beschützt. So wurden die unterbezahlten Prohibitionsagenten, die das Verbot eigentlich überwachen sollten, durch Bestechung und Bedrohung gefügig gemacht. Bestochene Polizisten verrieten den Termin einer Razzia oder schauten generell weg; hochrangige Politiker und Beamte stellten z. B. Waffenscheine aus oder verhindeten staatsanwaltschaftliche Ermittlungen. Verfassungsrechtliche Pflicht zur Legalisierung von DrogenAus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland könnte unter Umständen die Pflicht des deutschen Gesetzgebers zur Legalisierung von Drogen aus Art. 2 Abs. 1 + 2 GG in Verbindung mit Art 19 Abs. 2 Art. 20 Abs. 1 + 3 GG, analog den Regelungen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes sowie anderen verbraucherschützender Regelwerken, abgeleitet werden. Diverse Modelle hierzu sind vorgeschlagen worden, z. B. das Apothekenmodell oder das Berechtigungsscheinmodell.[5] Literatur
Siehe auch
Einzelnachweise
|
|||
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Prohibition aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |