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Privatpatient



Privatpatient (richtiger: Selbstzahler) ist die in Deutschland umgangssprachliche Bezeichnung für eine Person, denen der Arzt, das Krankenhaus, die Apotheke und sonstige Leistungserbringer Honorare und Entgelte unmittelbar in Rechnung stellen. Diesem steht der so genannte „Kassenpatient“ oder neutraler ausgedrückt der „Allgemeinpatient“ gegenüber, bei dem die gesetzliche Krankenversicherung über den Umweg der Kassenärztlichen Vereinigung dem Arzt die Leistung nach schwankendem Punktwert vergütet. Privatpatienten sind häufig, aber nicht notwendig, bei einer privaten Krankenversicherung versichert oder zusatzversichert.

Privatpatient und Behandler gehen einen privaten zweiseitigen Behandlungsvertrag ein. Das Honorar regelt sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit nach Schwierigkeitsgrad verschiedenen Steigerungssätzen (Faktoren), deren höchste Stufe schriftlicher Begründung in jedem Einzelfall bedarf und daher selten gefordert wird. Auch wenn der Privatpatient eine Erstattung seiner Behandlungskosten mit einer privaten Krankenversicherung vertraglich geregelt hat, muss er dennoch zunächst den Rechnungsbetrag vorstrecken. Nachdem er die Rechnung bei seiner Versicherung eingereicht hat, bekommt er die vertraglich vereinbarten Kostenanteile erstattet. Analog zahlt der Privatpatient bei Medikamenten den tatsächlichen Preis und reicht anschließend das Rezept zur Erstattung ein. Das ärztliche und andere Behandlungshonorare sind im Vergleich zur Vergütungspunkteordnung der gesetzlichen Krankenversicherung namens Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) bezüglich Patientenkollektiv und Ärztegemeinschaft unbudgetiert, im Geldwert konkret und sicher, oft auch gering höher.

Inhaltsverzeichnis

Vorteile als Privatpatient

  • Der Selbstzahler erwartet durch das im Vergleich höhere Honorar (s. o.) eine bevorzugte terminliche Berücksichtigung und bessere fachliche Betreuung, über die öffentlich oft polemisiert wird, die aber nur selten objektiv zu belegen ist.
  • Für den Arzt entfällt die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Krankenkasse bzw. Kassenärztlichen Vereinigung (KV), und er kann ohne Einschränkung kollektiver Budgets die Medikamente und Anwendungen verschreiben, die er für zweckmäßig hält.

Nachteile als Privatpatient

Überversorgung

  • Es besteht die Gefahr von unnötig verordneten Untersuchungen, Behandlungen und von Rechnungsposten, die nicht vollständig durch die gewählte Versicherungsform gedeckt sind. Unnötig verordnete Untersuchungen könnten im Zweifel als Behandlungsfehler gewertet werden.

Leistungsabrechnung

  • Der Gebührensatz für Privatpatienten wird vielfach mit dem höchstzulässigen Steigerungssatz vom 2,3fachen Faktor der Gebührenordnung für Ärzte angesetzt. Bei „Technischen Leistungen“ ist der höchstzulässige Satz 1,7fach.
  • Die Begleichung der Rechnung und die Beantragung der Erstattung erzeugen für den Privatpatienten eigenen Verwaltungsaufwand.
  • Die zeitlich befristete Vorfinanzierung des fälligen Rechnungsausgleichs zusammen mit der über die vertragliche Erstattung hinausgehenden Kosten (Arzthonorar, Physiotherapiebehandlung, Medikamente u. a.) sind eine neben der laufenden Versicherungsbeitrag nicht zu unterschätzende finanzielle Belastung. Um der Belastung durch Vorfinanzierung entgegenzuwirken, bieten viele private Versicherungen auf Wunsch eine ähnliche Krankenversicherungskarte mit Chip wie bei gesetzlichen Kassen an und rechnen direkt mit dem Arzt ab.

Der Versicherer

Siehe auch

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Privatpatient aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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