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Praktischer ArztPraktischer Arzt respektive Praktische Ärztin (kurz „Praktiker“) sind veraltete Berufsbezeichnungen für niedergelassene Ärzte, die einen Universitätsabschluß im Fach Medizin besitzen, jedoch keine weitere Facharzt-Ausbildung. Im Zuge der Harmonisierung des EU-Rechts wurde die Bezeichnung bei der Umsetzung der Richtlinie 93/16/EWG abgeschafft und durch den „Facharzt für Allgemeinmedizin“ beziehungsweise „Facharzt für Innere- und Allgemeinmedizin“ abgelöst. In Deutschland ist die Niederlassung als Kassenarzt nur mit Facharzt-Weiterbildung möglich. Ärzte, die vor dem 1. Januar 2003 die Bezeichnung „Praktischer Arzt“ oder „Praktische Ärztin“ führten, dürfen sie weiterführen. Weiteres empfehlenswertes FachwissenIn der Schweiz ist „praktischer Arzt“ der Minimaltitel für Fachärzte und kann nach 2-jähriger Weiterbildung erworben werden. Siehe auch |
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Praktischer_Arzt aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |