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Positivliste für Arzneimittel



Eine Positivliste für Arzneimittel enthält Arzneimittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden dürfen. Die Auswahl der Medikamente erfolgt dabei sowohl nach therapeutischen Gesichtspunkten wie hohem therapeutischen Nutzen und Bewährungsgrad als auch anhand von wirtschaftlichen Aspekten wie dem Verhältnis aus Kosten und Nutzen.

Während in Deutschland die noch 1992 im „Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (Gesundheitsstrukturgesetz) geplante Einführung einer Positivliste nie umgesetzt wurde und das Bundesministerium für Gesundheit sie gegenwärtig (Stand 2007) auch nicht für erforderlich hält, wird in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union (unter anderem Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Portugal und Schweden) eine solche Positivliste gepflegt.[1] In der Schweiz existiert mit der Spezialitätenliste ebenfalls eine abschliessende Positivliste für Arzneimittel [2]. Das vom Institut für Arzneimittelinformation (arznei-telegramm), einem unabhängigen privatem Informationsdienst, erstellte Arzneimittelkursbuch weist nach Angaben des Herausgebers Merkmale einer Positivliste auf.

Quellen

  1. BMG: Das Glossar zur Gesundheitsreform. online, abgerufen am 16. April 2007
  2. Spezialitätenliste Schweiz

Literatur

  • Institut für Arzneimittelinformation (Hrsg.): Arzneimittelkursbuch 2007/08. Fakten und Vergleiche für 14500 Medikamente. ATI Arzneimittelinformation Berlin, Berlin 2006, ISBN 3-92-168731-4
 
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