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PflegeheimEin Pflegeheim ist eine Einrichtung, in der pflegebedürftige Menschen (meist alte, schwerst chronisch Kranke, geistig und/oder körperlich schwerstbehinderte Menschen) dauerhaft wohnen und rund um die Uhr gepflegt und versorgt werden. Sehr oft sind sie Altenheim und Altenpflegeheim gleichzeitig, aber es gibt auch Pflegeheime, die speziell für jüngere Behinderte oder Kranke eingerichtet sind. Anfang 2006 lebten bundesweit etwas über 675 Tausend Ältere in etwa 11 Tausend Einrichtungen. Das sind 32 Prozent der ca. zwei Millionen pflegebedürftigen Menschen in der BRD. Pflegeheime dürfen nicht mit Wohnheimen verwechselt werden, obwohl auch in solchen Heimen oft Behinderte oder Kranke wie in Pflegeheimen untergebracht sind. In Wohnheimen untergebrachte Menschen können zwar auch pflegebedürftig sein, im Vordergrund steht dort aber die Integration des zu Betreuenden in das soziale Umfeld, nicht die Pflege. Im Pflegeheim ist der Abhängigkeitsgrad an die Versorgung durch Dritte meist sehr hoch. Vergleiche die Pflegestufen der Pflegeversicherung. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
PersonalausstattungDie Personalausstattung ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt. Es gibt aber in fast allen Bundesländern entweder in den Rahmenverträgen nach § 75 SGB XI zwischen Pflegekassen und Leistungserbringerverbänden (z.B. Caritas, Diakonie, DRK, Paritätischer, Private,...) oder in sonstigen Absprachen oder Beschlüssen der Landespflegesatzkommission sog. Personalschlüssel (Verhältniszahl zwischen einer Pflegekraft und einer bestimmten Anzahl der von ihr betreuten Bewohner, z.B. 1 : 3,65), meist differenziert nach Pflegestufen. Diese Personalschlüssel werden in den Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen nach § 80a SGB XI zwischen Pflegekassen und Pflegeheim vereinbart und müssen eingehalten werden. Geprüft wird die Einhaltung durch die Heimaufsicht oder bei Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Der Anteil ausgebildeter Fachkräfte soll lt. Heimpersonalverordnung mindestens über 50 Prozent liegen. Die meisten Pflegeheime schaffen das auch, aber es gibt immer wieder auch Probleme damit. Derzeit verfügt nur etwa die Hälfte der Mitarbeitenden über gerontopsychiatrische Grundkenntnisse; verschwindend gering ist der Anteil an Pflegekräften mit psychiatrischer Fachpflegeausbildung (außer in speziellen Pflegeheimen). Pflegeheime unterstehen zum Schutz der zu Pflegenden der staatlichen Heimaufsicht. Wichtige Bestandteile der baulichen oder personellen Ausstattung und über den Heimvertrag regelt das Heimgesetz mit den zugehörigen Verordnungen. Der TagesablaufIm Idealfall ähnelt er dem Tag zuhause. Aber nicht alle Personen können um 6 Uhr oder erst um 9.30 im Pflegeheim geweckt und angezogen werden. Es müssen überall Kompromisse zwischen personell Machbarem und individuell Gewünschtem gefunden werden. Die Pflegekraft ist die, idealerweise, „feste Bezugsperson" für drei bis acht Menschen. Realiter wechseln die Pflegenden nach einem Rotationsschema (Dienstplan) von Tag zu Tag und vom Vormittags- und Nachmittagsdienst, um auch am Wochenende Pflegepersonal einzusetzen. Heute ist meistens die höhere Zahl Älterer von ihr rundum zu versorgen. In ihrer Schicht ist die Pflegerin für alles weitere zuständig. Übrigens nur 10 bis 20 % Männer sind in der Altenpflege tätig. Sie wäscht, zieht an, bereitet das Essen vor, deckt den Tisch, räumt ab, pflegt und umsorgt die alten Menschen. Manchmal helfen die Mitbewohner bei der Hausarbeit, aber die im Konzept vorgesehene „sinnhafte Teilnahme an den Alltagstätigkeiten“ ist meistens graue Theorie. Gerade die Frauen haben zwar ein Leben lang gekocht und geputzt und ihre Familien versorgt, aber diese Fähigkeiten haben sie verloren, können sie aufgrund körperlicher Leiden nicht erledigen und bei den wenigen nicht dementen und körperlich etwas mobileren Personen sehen einige überhaupt nicht ein, warum sie jetzt hier noch mal mit anfassen sollen. Nach dem Argument „ich zahl ja schließlich genug, da muss ich doch nicht auch noch arbeiten.“ Gelegentliche ärztlich verordnete Pflegemaßnahmen muss unabhängig von der sonstigen Zuständigkeit der Pflegenden eine ausgebildete Fachkraft durchführen und als erledigt dokumentieren (z. B. Injektionen, Medikamentengabe). Oft sind die Flure die Hauptabwechslung im Tagesverlauf. Der für demenzkranke Menschen so wichtige Ausgang endet - fast immer - an der codierten oder versteckten Tür. Ob die kranke Person das als Einschränkung wahrnimmt wird immer wieder im Team thematisiert (Fachausdruck: räumliche Orientierung). Einige Bewohnern äußern sich wiederholt in dem Sinne, dass sie (zu Recht) glauben, hier nicht daheim zu sein. Personal und Besucher müssen einen Zahlencode, der einen halben Meter über Augenhöhe auf einem Zettel vermerkt ist, rückwärts eingeben oder was dergleichen Demente am gefürchteten „Weglaufen" hindert. Nach dem Mittagessen (das Essen wird evtl. eingegeben) werden viele Bewohnerinnen „frischgemacht" und zur Mittagsruhe hingelegt. Die Hilfe und Pflege wird z. T. als Kassenleistung oder gegen Entgelt durch weitere Angebote ergänzt: Krankengymnastik, Begleitung bei Spaziergängen, persönliche Betreuung durch die Mitarbeiter des Sozialen Dienstes, therapeutische Angebote. Kostenfrei sind in aller Regel Freitzeitgruppen, die basteln, sich bewegen oder Feste vorbereiten und feiern. Besuche durch Angehörige können i. d. R. unabhängig von Besuchzeiten stattfinden und sind meistens gerne gesehen. Nach dem Abendessen um 17.30 beginnen meistens die Rituale des Zubettgebrachtwerdens. Im Nachtdienst kommen auf eine Pflegekraft unter Umständen die Unruhe und die Angstgefühle von 30 bis 60 alten Menschen zu. Die Art der Hilfe beim nächtlichen Toilettengang ist seit einigen Jahren sehr unterschiedlich. Zum Teil erhält „man" eine Art Pamperseinlage für Erwachsene und darf nicht zur Toilette. Der Inkontinenzmaterialwechsel erfolgt dabei maximal 1 x pro Nacht (Das ist nicht in allen Pflegeheimen so) Diese Art der wegrationalisierten Zuwendung bei einem Grundbedürfnis ist auch ein Qualitätsmangel-Merkmal). PflegemissständeSeit Jahren gibt es immer wieder Berichte über kritische Zustände in einigen Pflegeheimen (so genannte Pflegeskandale). Manche Pflegebedürftige wurden nicht würdig und sorgfältig behandelt. In extremen Fällen kam es zu Misshandlungen, Körperverletzungen und Todesfällen. Zum Teil läge das an individuellem Fehlverhalten einzelner Pflegekräfte. Der Anteil an bettlägerig gehaltenen und in Folge an Dekubitus (Wundliegegeschwür) leidenden Heimbewohner bzw. Patientinnen sei aber insgesamt zu hoch. Dies sei vor allem bedingt durch zu geringe finanzielle Mittel und dadurch eine immer kürzer werdende tägliche Pflegezeit je gepflegter Person. Dazu gibt es eine Diskussion um die Organisation der pflegerischen Arbeiten durch die Vorgesetzten (Organisationsversagen) und um die Institution Altenheim allgemein. Von manchen wird die Einführung neuer Pflegekonzepte, wie z. B. der Palliation bzw. der Palliative Care in Pflegheime als eine zukunftsweisende Lösung vieler Probleme angesehen.
Finanzierung
Seit 1995 wird von der Pflegeversicherung für in entsprechenden Heimen untergebrachte Pflegebedürftige je nach Pflegestufe eine Pauschale gezahlt. Die Einstufung in diese Kategorien des geschätzten Pflegeaufwands hat indirekt auch Auswirkungen auf die Menge und Qualität des eingestellten Personals, obwohl die Pflegeversicherung keine volle Kostendeckung für die von ihr versicherten Personen anbietet. Einen weiteren Anteil der Finanzierung tragen die kreisfreien Städte oder Landkreise als Sozialhilfeträger. Dieser ist verpflichtet, Kosten abzusichern, die Pflegebedürftige über die Pflegepauschalen der Pflegeversicherung hinausgehend benötigen, aber nicht aus eigenem Einkommen leisten können (vergl. Pflegesatz). Eine weitere Finanzierungsquelle in diesem Markt muss bei den Investitionskosten beachtet werden. Über viele Jahre haben Länder und Kommunen die Betreiber von Alteneinrichtungen beim Kauf und Neubau durch zinslose Darlehen und andere Zuwendungen unterstützt. Diese Fördertöpfe standen privaten Betreibern nur in begrenztem Maße zur Verfügung.
In Deutschland kostete 2005 eine vollstationäre Dauerpflege im Durchschnitt im Monat 2.706 Euro. Und zwar betrugen die monatlichen Gesamtkosten inklusive Unterkunft, Verpflegung und Investitionskostenpauschale in der
(zum 1. Jan 2006; Quelle siehe Anmerkg. 1) EntwicklungUrsprünglich als Wohnheime konzipiert, haben sich in den letzten 20 Jahren auch die Altenheime zunehmend zu reinen Altenpflegeheimen entwickelt. Die Verweildauer in den Heimen sinkt beständig. In großen Städten liegt die Verweildauer mittlerweile bei ca. ½ Jahr. Die Pflegeheime (bzw. -abteilungen) wandelten sich überwiegend zu psychiatrischen Pflegeheimen, in denen neben dementiell Erkrankten in zunehmendem Ausmaß auch nicht-altersspezifisch geistig und seelisch Kranke versorgt werden. Die großen WohlfahrtsverbändeIn der Bundesrepublik gibt es im Jahr 2005 9.743 Pflegeheime, die insgesamt 713.195 Plätze bieten. Von diesen Pflegeheimen ist mehr als die Hälfte in der Trägerschaft der sechs freigemeinnützigen Wohlfahrtsverbände. Der Deutsche Caritasverband hält insgesamt einen Marktanteil von 14% an allen Pflegeheimen, also etwa 1300 bis 1400 Heime. Im Diakonie-Branchenverzeichnis der Heime und vollstationäre Einrichtungen sowie sonstigen Wohnformen der Altenhilfe nennt die Diakonie 784 Vollstationäre Einrichtungen (evtl. mit Kurzzeitpflegeplätzen) und weitere 34 Vollstationäre Einrichtungen mit pflegefachlichem Schwerpunkt (zumeist für an Demenz Erkrankte). Die Statistiken zeigen weiter, dass die beiden großen Kirchen dabei durchaus die größeren, leistungsfähigeren Einrichtungen betreiben. Jedoch muss hinzugefügt werden, dass die Eigentümer jeweils lokale Verbände sind. Und ihr Gewicht ist regional sehr verschieden. In Baden-Württemberg waren es zum 1. Jan. 2006 z. B. 39% durch die beiden Kirchen, 20,3% durch sonstige gemeinnützige Träger, 28% von privaten Gewerbetreibenden und durch staatliche Einrichtungen bzw. öffentlich verwaltete Stiftungen 13 Prozent.[1] Die Pflege in Heimen wurde in Schleswig-Holstein von 38,7 % , in Brandenburg und Hessen dagegen nur von knapp 25 % benötigt (Quelle wie vor). Hier zeigt sich vermutlich ein starker Zusammenhang mit dem Ausbau der Sozialstationen. Innerhalb der Bundesländer gibt es jeweils noch einen starken Stadt-Land-Unterschied im Ausmaß der Nutzung der Heime. Das Marktsegment PflegeheimketteEine Pflegeheimkette ist ein Altenpflegeheim- oder Mischkonzern, der mehrere Altenpflegeheime und evtl. Akut- und Reha-Krankenhäuser betreibt. Die Pflegeheimketten sind ein Marktsegment sowohl der Immobilien- und Dienstleistungsbranche. Pflegeheimketten sind vor allem im Bereich der privaten Trägerschaft verbreitet. Es handelt sich dabei um Unternehmensverbünde rechtlich selbständiger Unternehmen, die teilweise steuerlich als gemeinnützig anerkannt sind. Sie haben unterschiedliche Rechtformen vom Privatbetrieb bis zur gAG. Während beim Begriff „Kette“ der Fokus auf den konstituierenden Merkmalen Mehrgliedrigkeit, gleicher Name und qualitativ gleiches Angebot liegt, rücken dagegen beim Begriff „Pflegeheimkonzern“ die leistungs- und finanzwirtschaftliche Zusammengehörigkeit unter einheitlicher Leitung in den Mittelpunkt. Die Verbreitung der Pflegeheimketten hat im letzten Jahrzehnt in Deutschland nur sehr langsam zugenommen. Pflegeheimketten wachsen entweder über Akquisition von vorhandenen Einrichtungen oder über den Neubau gleichartig strukturierter Heime an verschiedenen Standorten. Zunächst gab es Ketten im Hochpreis-Segment der Wohnheime (Residenzen), die sich bewusst in ihrem Leistungsspektrum von den bis dahin üblichen 3-stufigen Altenheimen und den Pflegeheimen abgesetzt hatten. Eine weitere Möglichkeit sind Betriebsführungs- bzw. Managementverträge. Dabei wird im Regelfall die Betriebsführung einzelner Häuser an einen bereits als Organisation tätigen Betreiber zwar zeitlich befristet aber langfristig angelegt vergeben (ohne Eigentumswechsel). Die Auswirkungen der Umstrukturierungen auf den Markt Gesundheitswesen und Senioren auf die Mitarbeitenden (auch künftige) und die Kunden im jeweiligen Einzugsbereich sind künftig zu beachten. Eine gesamtstaatliche Planung existiert dafür nicht. Beispiele in Deutschland
Beispiele in Deutschland, Mischkonzerne
Weitere Entwicklungen im Senioren- und GesundheitsmarktIm Unterschied zu den bisher großen Betreibern (frei gemeinnützige Verbände, Unternehmen) entwickeln sich nach dem Krankenhaussektor, seit 1995 zunehmend, offen gewinnorientierte Unternehmensverbünde auch im Bereich der Alten- und Pflegeheime. Dabei handelt es sich aufgrund der üblichen Betriebsgößen der Pflegeheime von 50 bis 200 Kunden im Vergleich zur Hotellerie oder den Krankenhausketten betriebs- und volkswirtschaftlich um „Zwerge". Die Einrichtungen der großen Wohlfahrtsverbände sind aus unterschiedlichen Gründen meistens nicht als Konzern sondern auf lokaler oder regionaler Ebene selbständig organisiert und können deshalb nicht als Pflegeheimkette bezeichnet werden, auch wenn sie insgesamt betrachtet große Segmente des „Heimmarktes" beherrschen. Zusätzlich sind Anfänge eine Internationalisierung in diesem Bereich zu beobachten (Zuerst zwischen den NL, GB und D). Bei den Betreibern oder Besitzern handelt es sich zum Teil um ehemalige Leitende Manager oder direkt um die genannten Verbände selbst, die sich durch die andere Rechtsform einen größeren, auch finanziellen, Handlungsraum ermöglichen. Zum Teil stammen einige Großbetriebe aus der Immobilienbranche. Siehe auch
Literatur
Filme
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