Meine Merkliste
my.bionity.com  
Login  

Pflegebedürftigkeit



Pflegebedürftigkeit bezeichnet einen Zustand, in dem eine Person durch eine Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht in der Lage ist, alltägliche Aktivitäten und Verrichtungen selbständig nachzugehen und zur Bewältigung der daraus resultierenden Defizite Maßnahmen der Hilfestellung oder Kompensation benötigt. Diese werden häufig durch Angehörige übernommen, darüber hinaus erbringen Fachkräfte der professionellen ambulanten Pflegedienste und Pflegeheime solche Leistungen.

Das Wort Pflegebedürftigkeit ist nicht nur für die Altenpflege wichtig, obwohl Alter einer der gravierendsten Faktoren ist, die dazu beitragen. Aufgrund des demographischen Wandels in den Industrieländern, wonach die Zahl der alten und betagten Menschen zunimmt und die Zahl der erwerbstätigen Erwachsenen abnimmt, ist die Gesellschaft zunehmend mit den Problemen, die sich aus der zunehmenden Pflegebedürftigkeit ergeben, konfrontiert: Finanzierung und Erbringung der Pflege; ihr Ausmaß und qualitative Veränderungen (Diabetes, Demenz). Die Pflegewissenschaft versucht, darauf Antworten zu finden.

Gesetzliches Verständnis von Pflegebedürftigkeit in Deutschland

In Deutschland ist die gesetzliche Definition des Begriffs der Pflegebedürftigkeit in verschiedenen Gesetzen geregelt. Die sozialpolitisch größte Bedeutung hat die 1995 eingeführte Pflegeversicherung mit einem Leistungsvolumen von über 17 Mrd. € im Jahre 2005 → Hauptartikel Pflegeversicherung.

Leistungen bei Pflegebedürftigkeit sind daneben u.a. in folgenden Gesetzen geregelt:

  • Hilfe zur Pflege der Sozialhilfe nach §§ 61 ff. SGB XII,
  • Hilfe zur Pflege nach § 26c des Bundesversorgungsgesetz,
  • Entschädigungsleistungen („Pflegezulage“) nach § 35 Bundesversorgungsgesetz bzw. den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetz vorsehen,
  • Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach dem fünften Abschnitt des SGB VII, der gesetzlichen Unfallversicherung in § 44 SGB VII.

Die verschiedenen Gesetze unterscheiden sich zum Teil in ihrer Definition des Begriffs von Pflegebedürftigkeit, wobei die Hilfe zur Pflege der Sozialhilfe und des Bundesversorgungsgesetz im Jahre 1995 an die Pflegeversicherung angenähert wurden.

Die von 1991 bis 1995 bestehenden Leistungen bei Schwerpflegebedürftigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung führten u.a. wegen eines vom Gesetzgeber nicht klar definierten Pflegebegriffs zu einer Reihe von Problemen (näheres im Artikel Pflegeversicherung hier).

Die Begrifflichkeit der „Pflegestufen“ der Pflegeversicherung richtet sich dabei nach dem pflegerischen und dem hauswirtschaftlichen Hilfebedarf von mindestens 90 Minuten pro Tag (Stufe 1) bzw. mindestens 180 Minuten pro Tag (Stufe 2) usw. (Genauereres siehe Pflegeversicherung). Die Sozialhilfe muss allerdings unabhängig davon greifen, wenn die finanziellen Voraussetzungen (und nicht diese Zeitlimiten) erfüllt sind.

Vor 1995 unterschied das Krankenkassenrecht noch die so genannte Langzeitpflegebedürftigkeit, die vor allem an der (fehlenden) Heilungsprognose angebunden war.

Pflegewissenschaftliches Verständnis von Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit stellt ein multifaktorielles Geschehen dar. Die Ursachen sind vielfältig und können nicht immer von der einzelnen Person beeinflusst werden. Pflegebedürftigkeit weist verschiedene Dimensionen auf:

  • Soziale Dimension: Pflegebedürftigkeit kann nicht nur bei den betroffenen Personen zur Isolierung führen. Die Versorgung pflegebedürftiger Personen wird in der Regel von Angehörigen geleistet, vor allem von Frauen (Töchter, Ehefrauen etc.). Dies kann geschehen aus dem Bedürfnis, von der pflegebedürftigen Person in der Vergangenheit erhaltene Zuwendung (Ehe, Erziehung) „zurückzugeben“. Auch kann eine Motivation das Erhalten von Lob, Zuwendung und Belohnung sein (durch die betroffene Person oder das nähere Umfeld). Die pflegebedürftige Person selbst kann sich selbständig kaum vor sozialer Isolierung bewahren, wenn die Mobilität oder andere körperliche Beeinträchtigungen ein Verlassen der Wohnung nicht zulassen. Die Wohnung aufsuchende Menschen sind oft das einzige Bindeglied zur Welt „dort draußen“ (Angehörige, Pflegedienst).
  • Ökonomische Dimension: Pflegebedürftigkeit ist teuer. Eigenmittel sind in oft nicht geringer Menge aufzuwenden. Da das Risiko, pflegebedürftig zu werden, ab dem Rentenalter stetig stärker zunimmt und entsprechendes Einkommen außerhalb von Rentenbezügen zumeist nicht vorliegt, kann Pflegebedürftigkeit zur Verarmung führen. Die Kosten für Pflegeleistungen sind auch in Deutschland nicht vollständig durch die Pflegeversicherung abgedeckt.
  • Psychische Dimension: Die Erfahrung, pflegebedürftig zu werden, ist eine existenzielle Erfahrung für Menschen. Ist es bereits für den „normal alternden“ Menschen eine Belastung, Veränderungen des Körpers und damit der Attraktivität und Leistungsfähigkeit zu beobachten, so können die immensen und dauerhaften Einschränkungen durch Pflegebedürftigkeit eine lebensentmutigende Auswirkung haben.
  • Gesellschaftliche Dimension: Das Risiko, pflegebedürftig zu werden, ist für jeden Menschen vorhanden. Aufgrund der Entwicklungen der letzten Jahre ist deutlich geworden, dass unterstützende und kompensatorische Pflege Geld kostet, egal ob sie in der eigenen Wohnung oder in einer pflegenden Institution (Altenheim) erbracht wird. Entsprechende Geldreserven sind dafür anzulegen (Versicherung). Wissenschaftliche Studien führen zu Erkenntnissen, was jeder Einzelne dazu beitragen kann, das Risiko von Pflegebedürftigkeit zu minimieren. Dies betrifft nicht nur alte Menschen, sondern jeden. Es ist deutlich, dass eine aktive und gesunde Lebensführung das Risiko vermindern kann. Hierzu sind neben staatlichen Förderprogrammen Initiativen in den Städten und Gemeinden erforderlich, um ein Bewusstsein für die Problematik zu schaffen.

Verschiedene pflegewissenschaftliche Projekte versuchen Möglichkeiten zu finden, wie das Risiko, pflegebedürftig zu werden, minimiert und wie das Eintreten von Pflegebedürftigkeit hinausgezögert werden kann. Es wird untersucht, wie die Leistungen der Pflege in einem realistischen Maß entgolten werden können, da auch die Leistungen der deutschen Pflegeversicherung noch nicht die realen Notwendigkeiten abbildet.

Siehe auch

  • Behinderung
  • Häusliche Pflege
  • Pflegebedarf
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Pflegebedürftigkeit aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
Ihr Bowser ist nicht aktuell. Microsoft Internet Explorer 6.0 unterstützt einige Funktionen auf ie.DE nicht.