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PflegebedürftigkeitPflegebedürftigkeit bezeichnet einen Zustand, in dem eine Person durch eine Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht in der Lage ist, alltägliche Aktivitäten und Verrichtungen selbständig nachzugehen und zur Bewältigung der daraus resultierenden Defizite Maßnahmen der Hilfestellung oder Kompensation benötigt. Diese werden häufig durch Angehörige übernommen, darüber hinaus erbringen Fachkräfte der professionellen ambulanten Pflegedienste und Pflegeheime solche Leistungen. Weiteres empfehlenswertes FachwissenDas Wort Pflegebedürftigkeit ist nicht nur für die Altenpflege wichtig, obwohl Alter einer der gravierendsten Faktoren ist, die dazu beitragen. Aufgrund des demographischen Wandels in den Industrieländern, wonach die Zahl der alten und betagten Menschen zunimmt und die Zahl der erwerbstätigen Erwachsenen abnimmt, ist die Gesellschaft zunehmend mit den Problemen, die sich aus der zunehmenden Pflegebedürftigkeit ergeben, konfrontiert: Finanzierung und Erbringung der Pflege; ihr Ausmaß und qualitative Veränderungen (Diabetes, Demenz). Die Pflegewissenschaft versucht, darauf Antworten zu finden. Gesetzliches Verständnis von Pflegebedürftigkeit in DeutschlandIn Deutschland ist die gesetzliche Definition des Begriffs der Pflegebedürftigkeit in verschiedenen Gesetzen geregelt. Die sozialpolitisch größte Bedeutung hat die 1995 eingeführte Pflegeversicherung mit einem Leistungsvolumen von über 17 Mrd. € im Jahre 2005 → Hauptartikel Pflegeversicherung. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit sind daneben u.a. in folgenden Gesetzen geregelt:
Die verschiedenen Gesetze unterscheiden sich zum Teil in ihrer Definition des Begriffs von Pflegebedürftigkeit, wobei die Hilfe zur Pflege der Sozialhilfe und des Bundesversorgungsgesetz im Jahre 1995 an die Pflegeversicherung angenähert wurden. Die von 1991 bis 1995 bestehenden Leistungen bei Schwerpflegebedürftigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung führten u.a. wegen eines vom Gesetzgeber nicht klar definierten Pflegebegriffs zu einer Reihe von Problemen (näheres im Artikel Pflegeversicherung hier). Die Begrifflichkeit der „Pflegestufen“ der Pflegeversicherung richtet sich dabei nach dem pflegerischen und dem hauswirtschaftlichen Hilfebedarf von mindestens 90 Minuten pro Tag (Stufe 1) bzw. mindestens 180 Minuten pro Tag (Stufe 2) usw. (Genauereres siehe Pflegeversicherung). Die Sozialhilfe muss allerdings unabhängig davon greifen, wenn die finanziellen Voraussetzungen (und nicht diese Zeitlimiten) erfüllt sind. Vor 1995 unterschied das Krankenkassenrecht noch die so genannte Langzeitpflegebedürftigkeit, die vor allem an der (fehlenden) Heilungsprognose angebunden war. Pflegewissenschaftliches Verständnis von PflegebedürftigkeitPflegebedürftigkeit stellt ein multifaktorielles Geschehen dar. Die Ursachen sind vielfältig und können nicht immer von der einzelnen Person beeinflusst werden. Pflegebedürftigkeit weist verschiedene Dimensionen auf:
Verschiedene pflegewissenschaftliche Projekte versuchen Möglichkeiten zu finden, wie das Risiko, pflegebedürftig zu werden, minimiert und wie das Eintreten von Pflegebedürftigkeit hinausgezögert werden kann. Es wird untersucht, wie die Leistungen der Pflege in einem realistischen Maß entgolten werden können, da auch die Leistungen der deutschen Pflegeversicherung noch nicht die realen Notwendigkeiten abbildet. Siehe auch
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Pflegebedürftigkeit aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |