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KaiserschnittBei der Schnittentbindung bzw. beim Kaiserschnitt (Sectio caesarea, aus dem Lateinischen, zu deutsch „kaiserlicher (caesarea) Schnitt (sectio)“) wird der Säugling auf operativem Wege aus dem Bauch der Mutter geholt. Es wird ein tiefer Unterbauch-Querschnitt an der Schamhaargrenze (Pfannenstielschnitt) vorgenommen. Wurde diese Operation früher fast ausschließlich aus medizinisch dringenden Gründen durchgeführt, so wird der Kaiserschnitt heutzutage oft auch auf Wunsch der werdenden Mutter angewandt. Es handelt sich dann um einen so genannten Wunschkaiserschnitt. Unter dem Stichwort Wunschkaiserschnitt findet sich ein ausführlicher Vergleich der Vor- und Nachteile des Kaiserschnitts gegenüber einer natürlichen Geburt.
Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
Primärer und sekundärer Kaiserschnitt
Generell unterscheidet man in einen primären Kaiserschnitt und einen sekundären Kaiserschnitt, je nachdem, ob er bereits vor der Geburt geplant wurde oder ob der Geburtsmodus während der Geburt geändert werden muss. Ein primärer Kaiserschnitt ist im Rahmen der Geburtsplanung vorzeitig geplant; er beinhaltet jedoch nicht nur den Wunschkaiserschnitt. Ein Kaiserschnitt wird beispielsweise dann vorher geplant, wenn eine normale Geburt aus anatomischen Gründen nicht möglich ist (Missverhältnis zwischen Größe des Kindes und Becken der Mutter, kann zu Stuhlinkontinenz führen), wenn das Kind eine anormale Lage hat (beispielsweise Beckenendlage), wenn der Fötus noch zu klein ist und die Geburt zu anstrengend wäre (beispielsweise nach einem vorzeitigen Blasensprung). Der sekundäre Kaiserschnitt wird durchgeführt, wenn es während der Geburt zu mütterlichen oder kindlichen Komplikationen kommt, die einen weiteren natürlichen Geburtsverlauf nicht gefahrlos zulassen. Komplikationen der Mutter können ein Geburtsstillstand, Erschöpfung, ein Gebärmutterriss oder mangelnde Kooperation sein. Komplikationen des Kindes sind beispielsweise ein anhaltender Herztonabfall, eine Nabelschnureinklemmung oder eine geburtsunmögliche Lage (z.B. mentoposteriore Gesichtslage). Ein Notkaiserschnitt kann grundsätzlich primär und sekundär erfolgen. Der Ausdruck bezieht sich lediglich auf die Dringlichkeit und damit auf die Gefahr, die für Mutter und/oder Kind bestehen. Gründe für einen Notkaiserschnitt sind zum Beispiel eine vorzeitige Plazentalösung, Eklampsie, manifestes HELLP-Syndrom, anhaltender kindlicher Herztonabfall. AnästhesieverfahrenDer Kaiserschnitt kann unter rückenmarksnaher Regionalanästhesie (Periduralanästhesie oder Spinalanästhesie) oder auch unter Allgemeinanästhesie (Narkose) vorgenommen werden. Die Wahl des Anästhesieverfahrens hängt insbesondere auch von der Planbarkeit des Kaiserschnitts und der psychischen Belastbarkeit der Patientin ab. Bestimmte Vorerkrankungen der Patientin können auch eine Regionalanästhesie verbieten (zum Beispiel Herzerkrankungen, Gerinnungstörungen, Wirbelsäulendeformationen). Ist der Kaiserschnitt geplant, so erfolgt in den meisten Fällen eine Spinalanästhesie oder Periduralanästhesie; letztere insbesondere dann, wenn zur geburtshilflichen Schmerztherapie bereits ein Periduralkatheter gelegt worden ist. In diesem Fall kann der Vater in der Regel mit in den Operationssaal; die Mutter kann ihr Kind unmittelbar nach der Entbindung sehen und eventuell sogar kurz in die Arme nehmen. Fällt die Entscheidung für einen Kaiserschnitt dagegen extrem kurzfristig (Notfall), etwa in Folge auftretender Komplikationen bei der natürlichen Geburt, so muss fast immer eine Narkose durchgeführt werden. Grund sind die etwa 15 bis 30 Minuten Vorlaufzeit, die bei der Durchführung einer Regionalanästhesie erforderlich sind. StillenStillen ist nach einem Kaiserschnitt genauso möglich wie nach einer natürlichen Geburt; meist dauert es allerdings etwa einen Tag länger, bis die Milch kommt. Das gesunde Kind hat für diese Zeit normalerweise genügend eigene Reserven, muss also nicht zugefüttert werden. Ein frühes Bonding (durch möglichst frühen Hautkontakt zwischen Mutter und Kind) fördert eine gute Stillbeziehung. Nach einem Kaiserschnitt braucht man oft viel mehr Stillhilfe. Jede Frau in Deutschland hat nach der Geburt ihres Kindes acht Wochen Recht auf den anfangs täglichen Besuch einer Hebamme bei sich zu Hause. Bei Stillproblemen kann die Hebamme auch darüber hinaus Hilfe leisten. Stillfreundliche Schmerzmittel sind in den Tagen nach der Geburt oft unerlässlich wegen der Bauchwunde. Gynäkologen dürfen Haushaltshilfe für die schwierigere Anfangszeit verschreiben. „Sanfter“ KaiserschnittModerne, schonendere Operationsverfahren wie die 'Misgav-Ladach-Methode' haben die Liegezeit im Krankenhaus auf wenige Tage verkürzt. Bei dieser Methode wird das Schneiden des Muskelgewebes stark reduziert. Statt dessen werden die Bauchdecke und die Gebärmutter durch Dehnen und Reißen des Gewebes so weit geöffnet, dass der Säugling entnommen werden kann. Es hat sich gezeigt, dass die so entstandene Operationswunde deutlich schneller und komplikationsärmer heilt als die aus der herkömmlichen Operationstechnik resultierende Wunde. Statistische Entwicklung und GründeDie Häufigkeit von Kaiserschnittgeburten hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Im Jahr 2005 gab es in Deutschland 183.346 Kaiserschnittentbindungen, das entspricht 28 % aller 664.597 Entbindungen. Zum Vergleich: 1995 gab es 131.921 Kaiserschnittentbindungen und damit ein Anteil von 18 %.[1] Es steht zu vermuten, dass dies nicht nur auf medizinische Notwendigkeiten zurückzuführen ist, sondern dass insbesondere die Zahl der Wunschkaiserschnitte stark angestiegen ist. Das erhöhte Risiko von Geburtsschäden lässt Ärzte bei problematischen Schwangerschaften (zum Beispiel großer Kopfumfang, Beckenendlage, Frühgeburtlichkeit) im Zweifelsfalle auch aus haftungsrechtlichen Gründen zunehmend zum Kaiserschnitt tendieren. Als weitere Gründe für die zunehmende Kaiserschnittquote gelten das immer höhere durchschnittliche Geburtsgewicht in den Industriestaaten, das offenbar vorwiegend auf die verschlechtere Ernährungsgewohnheiten zurückzuführen ist, organisatorische Vorteile (Planbarkeit) und finanzielle Auswirkungen (Arzthonorar). Möglicherweise besteht ein Zusammenhang mit unerkannter Gestationsdiabetes. Bei einem absehbaren Geburtsgewicht von deutlich über vier Kilogramm wird meist ein Kaiserschnitt durchgeführt. Ab einem absehbaren Geburtsgewicht von vier Kilogramm ist der Arzt zur Vermeidung einer Haftung wegen Aufklärungsmangels nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zumindest dann, wenn weitere Risikofaktoren vorliegen, verpflichtet, auf die Möglichkeit der Kaiserschnittgeburt hinzuweisen. Es gibt Hinweise, dass der Kaiserschnitt ein Risikofaktor für das Auftreten von Nahrungsmittelallergien beim Neugeborenen sein könnte.[2] Natürliche Geburt nach KaiserschnittDie Auffassungen über die Frage, ob nach einem Kaiserschnitt noch eine natürliche Geburt möglich ist, haben sich im Laufe der Zeit gewandelt. Dies liegt vor allem daran, dass zur Kindsentwicklung die Gebärmutter nicht mehr durch einen vertikalen, sondern durch einen horizontalen Schnitt eröffnet wird (quere Uterotomie), was das Risiko eines Gebärmutterrisses bei einer Folgeschwangerschaft und insbesondere bei den mechanischen Belastungen einer natürlichen Geburt deutlich verringert hat, wenn auch das Risiko immer noch deutlich höher ist als bei einer vorangegangenen natürlichen Geburt. Galt vor einigen Jahren noch die Regel „einmal Kaiserschnitt, immer Kaiserschnitt“, so wird es werdenden Müttern nach einem vorangegangenen Kaiserschnitt bei ansonsten unproblematischen Schwangerschaften und Fehlen von Zusatzkriterien wie Narbenschmerzen heute meist freigestellt, ob sie sich einem erneuten Kaiserschnitt unterziehen möchten. In diesem Fall wird meist die alte Narbe wieder eröffnet. Eine derbe, unschön verheilte alte Kaiserschnitt-Narbe wird spindelförmig ausgeschnitten, so dass nur eine Narbe zurückbleibt. Ein wiederholter Kaiserschnitt (sogenannte Re-Sectio) ist für den Operateur meist etwas schwieriger, da wie nach jeder Bauchoperation mit Verwachsungen gerechnet werden muss. GeschichtlichesBereits das Römische Recht kannte die Verpflichtung, an einer im Sterben liegenden oder soeben verstorbenen Schwangeren einen Kaiserschnitt vorzunehmen, um möglicherweise das Kind zu retten oder es zumindest getrennt beerdigen zu können. Diese „lex caesarea“ wird in den Digesten als „lex regia“, also als Gesetz aus der Königszeit (753-510 v. Chr) bezeichnet und dürfte demnach sehr alt sein: Dig. XI.8.2: negat lex regia mulierem, quae praegnas mortua sit, humari, antequam partus ei excidatur. Qui contra fecerit, spem animantis cum gravida peremisse videtur. Ein königliches Gesetz verbietet, dass eine Frau, die schwanger verstorben ist, beerdigt werde, bevor die Leibesfrucht aus ihr herausgeschnitten wurde. Wer dem zuwiderhandelt, setzt sich dem Vorwurf aus, ihre Hoffnung auf Überleben mit der Schwangeren getötet zu haben. Laut dem römischen Schriftsteller Plinius (nat. hist. 7, 47) leitet sich der Name Caesar daraus her, dass der erste Träger dieses Namens aus dem Mutterleib geschnitten wurde (von lat. „caedere“ = schneiden). Da aus „Caesar“ der Begriff Kaiser entstand, wurde analog aus der sectio caesarea („cäsarischer Schnitt“) der Kaiserschnitt. Im englischen Sprachraum heißt der Eingriff noch heute „Caesarean section“. Dass Julius Caesar selbst durch Kaiserschnitt entbunden worden sei, ist hingegen eine Legende, da seine Mutter die Geburt überlebte. Der katalanische Heilige Raimundus Nonnatus, Patron der Schwangeren, Ammen und Kinder, für eine glückliche Entbindung und gegen Wochenbettfieber, trug seinen Beinamen (lat. non natus = nicht geboren), weil er durch Kaiserschnitt zur Welt kam. Seine Mutter starb dabei. Bis in die Neuzeit war der Kaiserschnitt fast immer mit dem qualvollen Tod der Mutter verbunden. Normalerweise wurde er daher nur an Toten vorgenommen, zum Beispiel um das Kind ordnungsgemäß bestatten zu können. Der erste bekannte erfolgreiche Kaiserschnitt an einer Lebenden wurde im Jahre 1500 in Siegershausen in der Schweiz von dem Schweinekastrierer Jacob Nufer vorgenommen. Seine Frau überlebte die Prozedur nicht nur, sondern brachte im nächsten Jahr auf natürlichem Wege Zwillinge zur Welt. In Deutschland erfolgte der erste Kaiserschnitt am 21. April 1610 in Wittenberg durch Jeremias Trautmann. 1769 wurde von Joachim Friedrich Henckel der erste Kaiserschnitt im Verlauf der Linea alba durchgeführt. Am 25. September 1881 wurde von Ferdinand Adolf Kehrer in Meckesheim der erste konservative klassische Kaiserschnitt durchgeführt. Diese Kaiserschnittmethode, bei der die Bauchdecke und die Gebärmutter nicht wie bisher üblich von oben nach unten sondern quer aufgeschnitten werden und danach die Gebärmutter fest mit dem Bauchfellüberzug vernäht wird, war bahnbrechend und wird in der Modifikation nach Hermann Johannes Pfannenstiel, nach dem diese Technik auch benannt ist, auch heute noch überall angewendet.[3][4] Im Jahre 1895 führte Alfred Dührssen den vaginalen Kaiserschnitt ein.[5] Dank verbesserter Operationstechniken, der Einführung der Asepsis, Fortschritten in der Anästhesie, Bluttransfusionen und Antibiotika konnte die Müttersterblichkeit beim Kaiserschnitt, die in den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts noch bei über 80 % lag, auf 0,04 ‰ (Deutschland 2000 lt. BZgA) gesenkt werden. In den letzten Jahren „konkurriert“ der Kaiserschnitt als Geburtsmodus daher zunehmend mit der natürlichen Geburt (vgl. die Diskussion unter dem Stichwort Wunschkaiserschnitt). In einigen Privatkliniken in Brasilien beispielsweise liegt die Kaiserschnittquote heute bei über 70 %. Literatur
Quellen
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Kaiserschnitt aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |