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Peter Baumann (Psychiater)



Peter Baumann (* 1935) ist ein Schweizer Psychiater und Sterbehelfer, der wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Baumann legte 1960 das Staatsexamen und ab und erhielt 1968 den Facharzttitel für Psychiatrie und Psychotherapie.[1] Er praktizierte 1971 bis 2003 in Zürich mit körperbezogenen Psychotherapien (Gestalttherapie, Primärtherapie, Bioenergetik, Heilendes Berühren). Er fiel durch kritische Aussagen zur Militärpsychiatrie der Schweiz auf. Er ist Gründer der Schweizerischen Ärztegesellschaft für Psycholytische Therapie, die mit Sondergenehmigungen den therapeutischen Gebrauch von LSD u. ä. studierte.

Seine Auseinandersetzung mit dem Thema Suizid begann schon früh, wie sein Artikel im Tages-Anzeiger vom 18. August 1973 (Ist Leben freiwillig?) belegt.[2]

Baumanns Arbeit als Sterbehelfer begann 1997 in der Sterbehilfe-Organisation Exit in der Ethikkommission und als Vertrauensarzt. Die Organisation Exit verabreicht im legalen Rahmen Sterbenskranken auf ärztliche Verschreibung ein tödliches Medikament.

Später ging Baumann einen Schritt weiter, indem er zwei psychisch kranken Sterbewilligen – einem zwangsneurotischen Mann und einer schwer depressiven Frau – in den Tod half, deren Sterbebegleitung Exit abgelehnt hatte. Entscheidend war für ihn, dass die beiden Menschen nach seiner Einschätzung voll urteilsfähig waren, keine weitere Therapie mehr, sondern einzig den Tod wünschten. Er leistete Beihilfe und Anleitung zum „rezeptfreien“ Suizid: Er stellte ihnen Medikamente und einen mit Helium[3] gefüllten Sack zur Verfügung.

Die Basler Staatsanwaltschaft eröffnete im April 2001 eine erste Strafuntersuchung gegen Baumann mit dem Vorwurf der vorsätzlichen Tötung des Mannes und noch in derselben Nacht, als die zweite Patientin starb, eine zweite wegen Verleitung und Beihilfe zum Suizid. Ende 2002 leitete die Zürcher Ärztegesellschaft ein Verfahren gegen ihr Mitglied Baumann ein, dessen Tun mit den Standesregeln nicht mehr zu vereinbaren gewesen sei. Er kam seinem Ausschluss jedoch zuvor, indem er selber seinen Austritt einreichte. Damit hat er auch die Zürcher Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie verlassen.

2003 wurde bei einer Leiche eine Fingerabdruckspur gefunden, von der angenommen wird, sie stamme von Baumann, deren Beweiskraft aber zweifelhaft ist. Baumann wurde verhaftet und vom 18. Februar 2003 bis zum 15. Mai 2003 in Untersuchungshaft genommen. Er verneint jede Beteiligung oder Anwesenheit bei diesem Tod. Bei der Entlassung aus der Untersuchungshaft musste er das Versprechen ablegen, bis zum Ende des Verfahrens keine Suizidhilfe zu leisten. Damit wurde auch der Verein SuizidHilfe (mit rund 150 Mitgliedern) immobilisiert.

Seine Erfahrungen als Sterbehelfer hat er in einem Buch veröffentlicht, das im Juni 2007 erschienen ist.

Am 6. Juli 2007 wurde er vom Basler Strafgericht zu drei Jahren Gefängnis, davon zwei auf Bewährung, verurteilt.

Kritik

Baumann wird vorgeworfen, er handle nicht aus Mitleid, sondern nur aus eigenem Interesse. Er wolle bloß seinen Ansichten zum Durchbruch verhelfen und missbrauche die Suizidenten als Kampfmittel für seine politischen Absichten. Davon abgesehen seien viele psychische Erkrankungen wie Depressionen grundsätzlich von vorübergehender Natur und nie „ausbehandelt“.

Für Baumann ist dagegen die Autonomie jedes Individuums vorrangig und das Recht auch von psychisch Kranken, ein Weiterleben zu verweigern, das sie nicht mehr als sinnvoll erfahren. Wenn man ihnen dieses Recht grundsätzlich abspreche, drohe eine Pflicht zur Entmündigung aller Menschen, die einen Suizidwunsch äusserten und vorgeschlagene Therapien ablehnten.

Bei dem begleiteten Mann verneint der Gerichtsmediziner die Urteilsfähigkeit. Baumann hingegen ist überzeugt, dass er urteilsfähig war und dass das Gutachten schwere formale Mängel aufweise, auf mangelhaften Unterlagen basiere, die Kriterien der Urteilsfähigkeit weder evaluiere noch prüfe, das subjektive Empfinden und den Willen der Verstorbenen sowie die fachärztliche Einschätzung des Mannes durch ihn selbst ignoriere. Ende Juli 2006 wurde die Anklage wegen vorsätzlicher Tötung erhoben. Der Prozess soll unter anderem ergeben, wie weit die Kriterien für die Urteilsunfähigkeit zu fassen seien.[4]

Buch

  • Suizid und Suizidhilfe. Eine neue Sicht, Books on Demand, Norderstedt 2007, ISBN 978-3-8334-8215-1

Quellen

  1. Ärzteindex des FMH
  2. Ein Kampf um Leben und Tod Artikel aus der NZZ am Sonntag vom 25. Januar 2004
  3. Video zum Sterbehelfer-Prozess So im Beitrag in der Rundschau vom 27. Juni 2007; andere Quellen sprechen von Lachgas.
  4. Sterbehelfer Peter Baumann vor dem Strafgericht Artikel aus der NZZ vom 25. Juni 2007
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Peter_Baumann_(Psychiater) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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