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PersonenschadenAls Personenschaden wird ein Ereignis mit Todesfolge bzw. Verletzung einer oder mehrerer Personen bezeichnet. Die Vermeidung von Personenschäden bei der Arbeit ist Hauptanliegen des Arbeitsschutzes. Weiteres empfehlenswertes FachwissenDie Umschreibung ist gebräuchlich bei:
Im Versicherungsbereich ist ein Personenschaden durch folgende Eigenschaften beschrieben:
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Personenschaden aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |