Um alle Funktionen dieser Seite zu nutzen, aktivieren Sie bitte die Cookies in Ihrem Browser.
my.bionity.com
Mit einem my.bionity.com-Account haben Sie immer alles im Überblick - und können sich Ihre eigene Website und Ihren individuellen Newsletter konfigurieren.
- Meine Merkliste
- Meine gespeicherte Suche
- Meine gespeicherten Themen
- Meine Newsletter
Patientenverfügungsgesetz
Das Patientenverfügungsgesetz ist eine seit dem 1. Juni 2006 geltende Rechtsnorm in Österreich. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
Reichweite des GesetzesDamit können ärztliche Behandlungen teilweise oder ganz abgelehnt werden. Gewünschte Behandlungen oder juristisch eindeutiger Behandlungen, denen im Voraus zugestimmt wurde, können von den Patienten aber nicht erzwungen werden. Die Entscheidung über ihre Durchführung muss auch der behandelnde Art treffen. Eine Patientenverfügung nach dem Gesetz lässt den behandelnden Ärzten, sofern sie davon erfahren, keinerlei Auslegungsspielraum bei abgelehnten Behandlungsformen. Damit sollen Patienten bis zu fünf Jahre im Voraus bestimmen können, welche Behandlungsmethoden sie für sich ablehnen, sollten sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr in der Lage sein, Entscheidungen zu treffen. Der Zeitraum lässt sich bei Einhaltung gewisser Formalien weiter verlängern. Dem gleichgestellt sind die sich daraus ergebenden pflegerischen Handlungen (Krankenpflege). Verbindliche und beachtliche PatientenverfügungenDas Gesetz unterscheidet zwischen der "verbindlichen" und der "beachtlichen" Patientenverfügung. Für eine "verbindliche" Patientenverfügung ist volle Einsichts- und Urteilsfähigkeit nötig. Minderjährige oder Personen, die unter Sachwalterschaft stehen, können diese Erklärung nicht abgeben. Die Patientenverfügung, die nach Beratung durch einen Arzt bei einem Notar, einem Rechtsanwalt oder der Patientenanwaltschaft unterzeichnet wird, soll maximal fünf Jahre gültig sein. Die Beratung bei den österreichischen Patientenanwaltschaften ist kostenlos. Wenn nicht alle Formvorschriften eingehalten werden, ist es eine "beachtliche" Verfügung, die den Ärzten als Orientierungshilfe dienen soll und kann. Gliederung des GesetzesDas Bundesgesetz über Patientenverfügungen (Patientenverfügungs-Gesetz - PatVG), BGBl. I Nr. 55/2006 besteht aus 19 Paragrafen, die in fünf Abschnitten zusammengefasst sind:
Vorsorgevollmacht in ÖsterreichSeit dem 1. Juli 2007 (Inkrafttreten des Sachwalterrechts-Änderungsgesetzes) ist im österreichischen Recht auch die Vorsorgevollmacht als vorrangiges Rechtsinstitut gegenüber einer Sachwalterschaft gesetzlich normiert worden. Die Regelungen finden sich in den § 284f , § 284g und § 284h ABGB. Siehe auchLiteratur
Kategorien: Palliativmedizin | Medizinrecht |
|||||||||||||||||||||||
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Patientenverfügungsgesetz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |