Um alle Funktionen dieser Seite zu nutzen, aktivieren Sie bitte die Cookies in Ihrem Browser.
my.bionity.com
Mit einem my.bionity.com-Account haben Sie immer alles im Überblick - und können sich Ihre eigene Website und Ihren individuellen Newsletter konfigurieren.
- Meine Merkliste
- Meine gespeicherte Suche
- Meine gespeicherten Themen
- Meine Newsletter
PathologieAls Pathologie wird in der Medizin die Erforschung und Lehre von den Ursachen (Ätiologie), der Entstehungsweise (Pathogenese), der Verlaufform und der Auswirkungen von krankhaften bzw. abnormen Einzelphänomenen (Symptomen) oder Symptomverbänden (Syndromen) sowie von Missbildungen aller Art verstanden, einschließlich dabei feststellbarer Körpervorgänge (Pathophysiologie). Eine kürzere Definition erklärt die Pathologie als „Lehre von den abnormen und krankhaften Vorgängen und Zuständen im Körper („pathologische Anatomie“) und deren Ursachen“. Die Pathologie als medizinisch-diagnostische Fachrichtung (Facharztausbildung) wird traditionell und aus methodischen Gründen in Form einer Pathobiologie betrieben. Sie beschäftigt sich hauptsächlich mit den morphologisch fassbaren krankhaften Veränderungen des Körpers. Als solche besteht sie in einer naturwissenschaftlichen und auf den Körper bezogenen Krankheitsforschung und Krankheitslehre. Die pathologische Routine- und Sektionsdiagnostik beruht in erster Linie auf der Beurteilung der makroskopischen (pathologische Anatomie) und lichtmikroskopischen Aspekte (Histopathologie, Zytologie) von Geweben, sowie im Zuge des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zunehmend unter Einbeziehung biochemischer und molekularbiologischer Methoden (Bsp.: Nachweis veränderter Enzymaktivitäten oder veränderter Proteinexpression mit z.B. Immunfluoreszenz oder Immunhistochemie). In der Forschung spielt zusätzlich die Elektronenmikroskopie (ultrastrukturelle Pathologie) eine Rolle. Naturgemäß entziehen sich dem Pathologen Vorgänge und Prozesse, die nur am Lebenden beobachtet oder gemessen werden können (Organfunktion, subjektive Beschwerden des Patienten, funktionelle Beschwerden ohne fassbares organisches Korrelat). Danach richten sich auch die Fragestellungen des klinisch tätigen Arztes an den Pathologen. Gemäß der einleitenden Definition und im weiteren Sinne wird der Begriff Pathologie bzw. die Vorsilbe „Patho-“ in der gesamten Medizin für krankhafte oder abnorme Befunde und Vorgänge genutzt, beispielsweise spricht man von einem „pathologischen EKG“ oder von der Psychopathologie als der Lehre von den krankhaften seelischen Veränderungen. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
GeschichtlichesDer griechische Begriff παθολογία (Pathologie) findet sich erstmalig beim griechischen Arzt Galenos (129-201). Er leitet sich ab von den Wörtern πάθος, páthos - Leiden(schaft), die Sucht, das Pathos, die Krankheit und λόγος, lógos - das Wort, die Vernunft, Lehre, bedeutet also soviel wie "Die Lehre von den Leiden" (heute wird der Begriff im Griechischen allerdings v.a. für die Innere Medizin benutzt). In ihrer heutigen Form geht die Pathologie auf den italienischen Forscher Giovanni Battista Morgagni (1682-1771) zurück, der mit seinem fünfbändigen Werk De sedibus et causis morborum ("Vom Sitz und den Ursachen der Krankheiten") im Jahre 1761 den Grundstein für die wissenschaftlichen Forschungen legte. Bereits im Altertum wurden in Ägypten und Griechenland Leichenöffnungen durchgeführt, die aber mehr der anatomischen Bildung dienten. Erst mit Ende des 18. Jahrhunderts wurden auf Grund des zunehmenden Verständnisses für die Bedeutung der Leichenschau erste Fachvertreter, die eigens für die Sektionen verantwortlich waren, bestellt. Der erste sogenannte "Prosektor" (lat. prosecare = vorschneiden) begann 1796 am Wiener Allgemeinen Krankenhaus seine Arbeit. Der erste Lehrstuhl für Pathologie wurde 1819 in Straßburg eingerichtet (Jean-Frédéric Lobstein 1777-1835). Als Prüfungsfach wurde Pathologie im Jahre 1844 in Wien eingeführt. 1858 entwickelte Rudolf Virchow die Zellularpathologie, die nun auf der Ebene von Körperzellen pathologische Veränderungen untersuchte. Diese ist ein Hauptbestandteil des heute gültigen Krankheitskonzepts. Qualitätssicherung in der MedizinDie Pathologie ist ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung in der Medizin. Um den medizinischen Standard zu halten und zu verbessern, wird oft eine kollegiale Konfrontation der Ärzteschaft mit der kontrollierenden Diagnostik des Pathologen gefordert, nicht nur während des Lebens des Patienten, sondern auch nach dessen Tod. Die Pathologie kann oft Auskunft über die Art der Erkrankung und den Schweregrad geben. Insbesondere im Fall von Krebserkrankungen bei der Fragestellung „gutartig oder bösartig?“ ist meist ein Pathologe gefragt. Es wird der Typ, die Größe, die Ausdehnung und die Bösartigkeit eines Krebses begutachtet. Außerdem wird bei einem Krankheitsverlauf bzw. Operation mit Todesfolge von Pathologen die richtige Therapie, Behandlung bzw. das richtige Handeln des Arztes am Patienten kontrolliert. Nach operativer Entfernung eines Organs oder Entnahme eines kleinen Gewebsstückes (Biopsie) bzw. von Zellproben (Zytologie) durch einen Arzt wird das entsprechende Gewebe vom Pathologen untersucht. Kleine Bioptate werden direkt zu Schnittpräparaten (= histologischen Präparaten) weiterverarbeitet, welche unter dem Mikroskop betrachtet werden. Große Präparate werden zunächst präpariert und mit dem Auge (makroskopisch) beurteilt. Auffällige Bestandteile mit möglichen krankhaften Veränderungen werden aus dem Präparat herausgeschnitten und wiederum vom Labor zu Schnittpräparaten verarbeitet. Eine weitere Aufgabe des Pathologen bestehen in der Durchführung von Obduktionen und der Beurteilung von histologischen Schnittpräparaten unter dem Mikroskop (Lichtmikroskop). Die zuletzt genannte Aufgabe steht, im Gegensatz zur makroskopischen Sektion (syn. Autopsie, Obduktion), heutzutage im Vordergrund. Moderne Verfahren, wie z.B. die Immunhistochemie, kommen in der lichtmikroskopischen Diagnostik zum Einsatz. Häufig wird die Pathologie mit der Rechtsmedizin verwechselt, welche sich mit der Klärung unnatürlicher Todesursachen beschäftigt. Sowohl für Pathologen als auch für Rechtsmediziner ist es einigermaßen ärgerlich, wenn in Fernsehkrimis und im allgemeinen Sprachgebrauch stets nur von „Pathologen“ die Rede ist, wo eigentlich ein Rechtsmediziner am Werk ist. Der geläufige Irrtum erklärt sich aus einer Fehlübersetzung: Im amerikanischen Sprachgebrauch entspricht der Rechtsmediziner dem forensic pathologist. Teilgebiete der PathologieNach der Art der Untersuchung unterscheidet man:
Jede organische Struktur zeigt spezifische pathologische Veränderungen. Ihre Erforschung konstituiert einen eigenen Teilbereich der Pathologie, so dass beim Nervensystem beispielsweise von Neuropathologie die Rede ist. Generell hat jede Organismusform ihre eigene Pathologie, die derart unterschiedlich ist, dass die Tiermedizin einen von der Humanmedizin getrennten Bereich darstellt (der seinerseits schon einen Sonderbereich wie die Zahnmedizin aufweist). Daneben gibt es verschiedene, teilweise historisch bedingte allgemeinere und eher theoretische Betrachtungsweisen in der Pathologie wie etwa die Humoralpathologie, Solidarpathologie, Zellularpathologie, Relationalpathologie oder Neuralpathologie. Siehe auchAnatomie, Rechtsmedizin, Obduktion, Histologie, Pathologisierung Literatur
|
|
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Pathologie aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |