Um alle Funktionen dieser Seite zu nutzen, aktivieren Sie bitte die Cookies in Ihrem Browser.
my.bionity.com
Mit einem my.bionity.com-Account haben Sie immer alles im Überblick - und können sich Ihre eigene Website und Ihren individuellen Newsletter konfigurieren.
- Meine Merkliste
- Meine gespeicherte Suche
- Meine gespeicherten Themen
- Meine Newsletter
OvariohysterektomieDie Ovariohysterektomie (von Ovarium=Eierstock, Hystera=Gebärmutter, tomus=Schnitt) ist eine erweiterte Form der Kastration weiblicher Tiere oder der Frau. Bei ihr werden nicht nur die Gonaden (Keimdrüsen), also die Eierstöcke, sondern auch ein Großteil der Gebärmutter chirurgisch entfernt. Da bei alleiniger Entfernung der Eierstöcke gelegentlich Veränderungen in der Gebärmutter auftreten, wurde diese Form der Kastration vor allem bei Hund, Kaninchen und Frettchen bevorzugt. Neuere Untersuchungen lassen allerdings an dieser Praxis erste Zweifel aufkommen. Bei einer vereiterten Gebärmutter oder bei Tumoren der Gebärmutter ist diese Operation jedoch meist angezeigt. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
VorteileNeben krankheitsbedingt erfolgender Ovariohysterektomie wird diese Operation bei Tieren hauptsächlich zur Verhinderung unerwünschten Sexualverhaltens, Fortpflanzung oder mit der Läufigkeit verbundener hygienischer Aspekte (Blutung etc.) durchgeführt. Diese Indikation ist vom Standpunkt des Tierschutzes aus umstritten. Vor der ersten Läufigkeit kastrierte Hündinnen erkranken deutlich seltener an Tumoren der Milchleiste.[1] Bei ohne Partner gehaltenen weiblichen Frettchen ist die Entfernung der Keimdrüsen nötig, um den Eintritt einer dauerhaften Ranz zu vermindern, da diese zur Überproduktion von Östrogenen mit einer sich anschließenden tödlichen Knochenmarksdepression führen kann. NachteileDie Kastration weiblicher Tiere hat mehrere potentielle Effekte. Am häufigsten wird nach einer Entfernung der Keimdrüsen eine deutliche Gewichtszunahme beobachtet, der mit strenger Futterrationierung entgegengewirkt werden kann. Es ergeben sich auch wesentlich augenscheinlicher mit einer hormonellen Veränderung einhergehende Effekte:
RechtlichesEntfernt ein Arzt seiner Patientin bei einer Operation am Eierstock ohne ihre Einwilligung und noch dazu ohne Notwendigkeit die Gebärmutter, steht der Geschädigten ein Schmerzensgeld zu. Angemessen sind dafür 10.000 Euro (Az.: 9 O 12563/02, LG München). Quellen
|
|
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Ovariohysterektomie aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |