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Notruf
Der Notruf ist ein Signal, das übermittelt wird, um bei einem Notfall professionelle Hilfe wie Rettungsdienste, Feuerwehren oder Polizeien zu alarmieren. Je nach Situation wird bei der Rufannahme entschieden, ob ein Einsatz erfolgt. Ein Notruf kann über verschiedene Kommunikationskanäle abgesetzt werden, gewöhnlich über Telefon, aber auch über Rufsäulen, Funk und Seenotsignale. Neuerdings gehört in vielen Notrufannahmestellen auch das Schreibtelefon dazu. In allen Staaten der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz gilt die Euronotrufnummer 112. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
AllgemeinesMan kann zwischen gezielten Notrufen, also dem direkten Anrufen bei einer Leitstelle und ungezielten Notrufen wie der Abgabe des alpinen Notsignales unterscheiden, mit dem man sich bei Menschen in der Umgebung bemerkbar macht, die dann gegebenenfalls ihrerseits die erforderlichen Hilfsdienste herbeirufen. Telefone, von denen aus gezielt Notrufe abgesetzt werden können, sind in öffentlichen Einrichtungen und größeren Gebäuden durch die Sicherheitszeichen Brandmeldetelefon oder Notruftelefon gekennzeichnet. Notrufe können auch automatisiert ausgelöst werden, beispielsweise wenn sich eine Person nicht mehr meldet, wie bei einer Totmanneinrichtung oder durch die Sicherheitsuhr bei einem Hausnotrufgerät. Auch das Auslösen einer Brandmeldeeinrichtung kann man als Notruf bezeichnen (siehe auch tonfrequentes Übertragungssystem). Weit verbreitet haben sich auch Notrufsender für Menschen, die in ihrer Bewegung eingeschränkt sind. Sie tragen einen Funksender bei sich, der bei Knopfdruck einen Impuls an ein Zusatzgerät am Telefon in der Wohnung sendet, welches dann automatisch an eine vorher definierte Leitstelle den Alarm weitergibt. Solche Systeme nennt man Rufhilfe oder Hausnotruf. Mit der Weiterentwicklung des Mobiltelefones, sowie des GPS-Systems haben sich weitere Möglichkeiten eröffnet. So gibt es Notrufsender, die in Kraftfahrzeugen eingebaut sind und bei einem Unfall durch abnormale Lageveränderungen automatisch einen Notruf an die Leitstellen der Autofahrerclubs – wie ADAC oder ÖAMTC – absetzen. Notruf per TelefonDer Notruf, der die meisten Menschen direkt im Unglücksfall betrifft, ist der telefonische. Für das Verhalten und die wesentlichen Informationen beim Absetzen eines Notrufs wurden einige Regeln über die Angaben erstellt, die das problemlose Abwickeln erleichtern sollen:
Hinweis: Der Anrufer sollte erst auflegen, wenn die angerufene Leitstelle keine Fragen mehr hat und das Gespräch beendet. Die Inhalte des Notrufs sind derzeit in den deutschsprachigen Ländern nicht einheitlich. Während in Österreich immer die Frage „Wer ruft an?“ Bestandteil des Notrufes war, beschränkt man sich in Deutschland auf 6 W und klärt die Frage nach dem Anrufer bei den Rückfragen. In der Zwischenzeit hat sich in Österreich aber das normative Frageschema auf Wo, Was, Wie, Wer reduziert. Das Nennen der Rückrufnummer ist von erheblicher Bedeutung, weil nur dadurch die Möglichkeit besteht, bei Rückfragen Kontakt mit dem Mitteiler aufzunehmen. Dies ist vor allem dann erforderlich, wenn die Rettungskräfte den Einsatzort nicht auffinden können. Darüber hinaus soll beim Notruf auch auf Besonderheiten aufmerksam gemacht werden, wie beispielsweise Feuer, Auslaufen von Flüssigkeiten oder eingeklemmten Personen. Bei Vergiftungen sollte man, falls möglich, auch die eingenommene Substanz (zum Beispiel Medikamente, Spülmittel oder Pflanzenteile) mitteilen. Bei Verkehrsunfällen mit Gefahrguttransporten sollte auf die orangefarbige Warntafeln und eventuell auf den Tafeln vorhandene Kennzahlen hingewiesen werden. Ein Notruf kann von jedem Telefon aus immer kostenlos erfolgen – Münzen oder Telefonkarten sind nicht erforderlich. Dies gilt auch für Mobiltelefone. Hier wurden international im GSM-Standard die 112 sowie die 911 als Notrufnummern eingeführt. Auch ohne Simkarte oder PIN kann man diese Nummern wählen und wird mit der Rettungsleitstelle verbunden, die für den momentanen Aufenthaltsort zuständig ist. Mobiltelefone vieler Hersteller erlauben sogar das Wählen dieser Nummer ohne eine eventuelle Tastensperre aufzuheben. In Deutschland ist zusätzlich auch die 110 als Notrufnummer möglich. Um den Euronotruf über ein Mobiltelefon besser zu erreichen, darf man die PIN nicht eintippen, dann wird er über das stärkste Netz abgesetzt, andernfalls wird er nur über den freigeschalteten Netzbetreiber gesendet. Wenn dieser allerdings dort keinen Empfang anbietet, wird jedes verfügbare Netz verwendet. Eine weitere Möglichkeit einen Notruf abzusetzen sind Notrufsäulen in Bahnhöfen, an Autobahnen und Bundesstraßen. Auf Autobahnen sollte immer die Fahrtrichtung und, falls bekannt, die Kilometerangabe mitgeteilt werden. Die Richtung zur nächstgelegenen Notrufsäule ist durch schwarze Pfeile an den Leitpfosten oder Leitschienen gekennzeichnet. Die Notrufsäulen sind immer paarweise gegenüber an der Autobahn angebracht, um niemanden zu verleiten, die Fahrbahn zu überqueren. Diese Notrufsäulen sind in Deutschland an den Zentralruf der Autoversicherer angeschlossen. Die Notrufnummern
Ortung des Mobiltelefon-StandortsWenn die Leitstelle den Anrufer in der Leitung hält, ist es möglich, mit Hilfe der Netzbetreiber den ungefähren Standort eines Mobiltelefons festzustellen. Geortet wird der Funkmast, über den das Telefon die Verbindung in das Mobilfunknetz hergestellt hat. In Städten bedienen die Funkmasten eine Funkzelle mit einem Durchmesser zwischen 100 m und 1600 m, auf dem Land kann er allerdings bis zu 24 km groß sein. Seit Ende 2006 werden die Rettungsleitstellen mit der Ortungsplattform der Björn-Steiger-Stiftung ausgerüstet. Dies ermöglicht den Leitstellen eine Ortung sämtlicher Handys der deutschen Mobilfunkbetreiber innerhalb Deutschlands, bei entsprechenden Endgeräten mit GPS-Unterstützung sogar die Bestimmung des exakten Standortes. Für die GPS-Ortung ist eine kostenlose Registrierung mit Angabe des Handytyps erforderlich, da die Positionsabfrage je nach Endgerät unterschiedlich erfolgt. Routing aus dem GSM-NetzIm deutschen GSM-Netz wird der Anrufer der 112 automatisch zur nächstgelegenen Rettungsleitstelle verbunden. Die Weitervermittlung kann regional und je nach Netzbetreiber unterschiedlich erfolgen. Für den Notrufenden ist das allerdings unerheblich: Die Informationen werden über interne Leitungen durchgereicht. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass sich bei einem Notruf für die Feuerwehr die Polizei meldet. Der Notruf 112 ist bei vielen Mobiltelefonen auch möglich, wenn keine Mobilfunkkarte eingelegt oder die Tastensperre aktiv ist. Ist kein Heimatnetz vorhanden, dann bucht sich das Mobiltelefon für den Notruf in ein anderes Netz. Oftmals kann auch 112 + „Hörer abheben“ anstelle der PIN (Geheimzahl) beim Einschalten des Gerätes verwendet werden oder es wird eine Funktionstaste direkt nach dem Einschalten mit der Funktion „SOS“ bzw. „Notruf“ belegt, bevor die PIN eingegeben wurde.
Notruf bei der DGzRS per MobiltelefonIm Einsatzgebiet der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger ist diese per Mobiltelefon unter der Telefonnummer 124124 erreichbar. Diese Nummer ist bei vielen Mobiltelefonen auch dann wählbar wenn keine Mobilfunkkarte (SIM-Karte) eingelegt ist. Routing aus dem GSM-R-NetzGSM-R ist das neue digitale Funknetz der Eisenbahnen. Bisher bestand der Zugbahnfunk aus den 1970er Jahren als analoges Funknetz der Eisenbahnen. Es wird Schritt für Schritt abgeschaltet. Muss ein Lokführer einen Notruf absetzen, so drückt er an seinem Zugfunkgerät die Notruftaste (siehe Bild). Diese stellt sofort eine Verbindung zum Fahrdienstleiter her, dem mit den Worten "Achtung, Betriebsgefahr! Alle Züge zwischen (Betriebsstelle) und (Betriebsstelle) sofort anhalten!" eine Betriebsgefahr gemeldet wird. Der Fahrdienstleiter wiederholt diesen Wortlaut, sodass auch Lokführer anderer Züge, die sich in der Nähe des Gefahrenpunktes befinden, entsprechend handeln können. Ist der Zug darüber hinaus LZB-geführt, kann der Lokführer durch betätigen des LZB-Nothalts alle Züge automatisch anhalten, die ihm zwischen dem Feststellen der Betriebsgefahr dem Stillstand seines Zuges entgegenkommen. Anrufe "An alle" sind bei GSM-R möglich. Notruf per FaxFür Menschen mit Hör- und/oder Sprachschädigung besteht oftmals ausschließlich die Möglichkeit, im Notfall Hilfe per Fax herbeizurufen, da nur wenige Leitstellen über Schreibtelefone verfügen. Leider sind die Rettungs- bzw. Feuerwehrleitstellen sehr unterschiedlich ausgestattet. Viele verfügen mittlerweile über ein Notruf-Faxgerät, welches rund um die Uhr überwacht wird. Erreichbar sind diese Notruf-Faxgeräte je nach Leitstelle über die „normale“ Notruf-Nummer 112 oder aber über eine eigene Rufnummer. Die eingehenden Notruf-Faxe werden hier angenommen und meist vom Disponenten an den Absender rückbestätigt. Vereinzelt ist aber auf den Leitstellen noch lediglich ein Büro-Faxgerät vorhanden, welches eventuell sogar in einem Nebenraum steht und nicht permanent überwacht wird. Entsprechende Vereinigungen und Interessensgemeinschaften setzten sich seit Jahren für die einheitliche Einführung von Notfall-Faxgeräten über eine einheitliche Rufnummer ein, die Politik tut sich mit einer Entscheidung aber noch schwer. Diverse Organisationen bieten im Internet einen Vordruck für ein Notfall-Fax an, welcher ausgedruckt und mit den persönlichen Daten versehen am Faxgerät platziert werden kann. So muss im Notfall lediglich noch die Art der gewünschten Hilfe angekreuzt und das Fax abgesendet werden. Für den mobilen Einsatz eignen sich insbesondere Mobiltelefone wie der Nokia Communicator, über den Faxmitteilungen versandt und empfangen werden können. Somit ist ein Faxnotruf für Gehörlose auch dann möglich, wenn sie unterwegs sind. Es gibt auch mobile Faxgeräte, die auf Papier drucken und Papier scannen können. Solche Geräte können zum Beispiel in einem kleinen Koffer oder Rucksack verstaut werden. Sie können wie ein Handy auch über das 12-Volt-Netz des Autos geladen werden. Weitere Informationen über den Fax-Notruf, Vordrucke und Übersichtslisten mit entsprechenden regional zugeordneten Fax-Notrufnummern gibt es im Internet u. a. hier:
In Österreich befindet sich der Notruf per Fax derzeit noch in den Kinderschuhen. Am weitesten ist er bisher in der Steiermark gediehen, wo der Gehörlosenverband mit der steiermärkischen Landesregierung zusammenarbeitet. Es gibt aber noch keine richtige Notrufnummer, die in die allgemeinen Schemata passen. Die Entgegennahme von Notrufen per Short Message Service (SMS) befindet sich ebenfalls noch sehr am Anfang. Notruf per FunkVO Funk Genf 1982, Artikel 39 § 1: "Der Notruf hat unbedingten Vorrang vor jedem anderen Verkehr. Alle Funkstellen, die ihn hören, müssen jede Aussendung, die den Notverkehr stören könnte, sofort einstellen und die Frequenz, auf welcher der Notanruf ausgesendet wird, weiter abhören." Grundsätzlich ist eine Alarmierung auch auf diversen Funkfrequenzen möglich. Dazu muss man jedoch über ein entsprechendes Funkgerät verfügen. Dies ist mit Kosten und manchmal auch Ausbildungsanforderungen, z. B. dem Erwerb eines Amateurfunkzeugnisses, verbunden. Im Sprechfunk findet der internationale Notruf „MAYDAY“ Verwendung. In Morsetelegrafie CW „SOS“. SOS wird ohne Pause zwischen den Zeichen wie ein langes Morsezeichen gegeben. Notruf im CB FunkBeim CB Funk gilt der Kanal 9 – 27,065 MHz als Notfunkkanal. Kanal 19 – 27,185 MHz gilt normalerweise als Anrufkanal, wird aber teilweise auch als Notrufkanal angegeben. Hier sind jedoch auch häufig Babyphone zu hören. Notruf im AmateurfunkGrundsätzlich wird jede Amateurfunkfrequenz, auf der ein Notruf abgesetzt wird, automatisch zur Notfunkfrequenz. International wurden folgende Notruffrequenzen für den Amateurfunkdienst vereinbart:
Die breite Streuung der Frequenzen auf mehrere Amateurbänder ermöglicht es, auch interkontinentale Verbindungen aufzubauen und so insbesondere die Meere abzudecken. Gleichzeitig sind alle Funkamateure gehalten, diese Frequenzen freizuhalten, wenn sich irgendwo in der Welt eine (Natur-)Katastrophe ereignet hat. Bereits mit Sendeleistungen im Bereich einiger Watt ist man in der Lage, weltweit andere Amateurfunkstellen zu erreichen. Man muss nur abhängig vom Funkwetter und vom Zielgebiet das passende Amateurband wählen.
Die Chance, dass auf diesen Frequenzen jemand mithört ist größer als auf anderen Frequenzen. Zusätzlich bieten sich die Frequenzen von Relaisfunkstellen an, auf denen man einen Notruf absetzen kann. Nachteil der Relais sind die unterschiedlichen Frequenzen; die Frequenzbereiche sind in entsprechenden Bandplänen dokumentiert. Über das Automatic Position Reporting System (APRS) können Notrufe in Verbindung mit der aktuellen (GPS) Position ausgesendet werden. Hierzu gibt es ein Spezielles „Emergency“ Symbol und einen entsprechenden Statustext. Das Mithören auf den Amateurfunkfrequenzen ist mit einem CE-gekennzeichnetem Empfangsgerät (Weltempfänger, Scanner) für jedermann legal (im Gegensatz zum Mithören des BOS-Funk), nur zum Senden benötigt man ein Amateurfunkzeugnis. Notruf im deutschen BOS-FunkIn einigen Bundesländern können in den BOS-Funknetzen Notrufe neben der normalen Ansprache der Gegenstelle auch durch Drücken der FMS-Statustaste „0“ abgesetzt werden, wenn das verwendete Funkgerät mit FMS-Statusgebern ausgerüstet ist. Wenn ein Funkteilnehmer den Status „0“ sendet, wird bei der jeweiligen Leitstelle ein Alarm ausgelöst. Auf dem Bildschirm erscheint die Kennung des Fahrzeugs bzw. Funkteilnehmers. Gleichzeitig wird für eine kurze Zeit (meist 30-60 Sekunden) das alarmierende Funkgerät auf den Modus Senden geschaltet, so dass alle Funkteilnehmer Lautäußerungen im alarmierenden Fahrzeug mithören können. Der allgemeine Notrufkanal im BOS-Netz ist 444 Gegensprechen/Unterband. (76,155/85,955 MHz) Abhängig von der örtlichen Leitstelle erfolgt die Aktivierung mittels Tonruf 1 bzw 2. Bei Unkenntnis des örtlichen Kanals kann über diesen Kanal ein Notruf abgesetzt werden. In der Regel läuft er dann auf einer Polizeidienststelle auf, die direkt dem Innenministerium unterstellt ist. In der aktuellen Feuerwehrdienstvorschrift 7 Atemschutz ist Mayday als Notruf für Atemschutzgeräteträger vorgeschrieben. Notruf per REGA-Funknetz (Schweiz)In der Schweiz besteht die Möglichkeit, im 2-Meter-Band auf der Frequenz 161.300 MHz („E-Kanal“, „Emergency“- oder „Notrufkanal“) einen Notruf abzusetzen. Das Funkgerät muss dazu mit einem Tonsquelchgeber von 123Hz ausgerüstet sein, mit welchem per Tonruf die Relaisstationen eingeschaltet werden können, welche das Signal zur REGA-Einsatzzentrale weiterleiten. Dieser „Emergency-Kanal“ hat eine gute Funkabdeckung. Durch Aussenden eines Fünftonrufs (21301) kann der Sender ohne Notrufauslösung testen, ob er von seinem Standort aus eine Funkverbindung aufbauen kann. Ein anderer Fünftonruf (21414) alarmiert die Einsatzzentrale. Über diese Funkfreqenz kann auch die Kommunikation der Rega mit dem Alarmierer / Opfer erfolgen. EisenbahnEin Notruf kann mit dem konventionellen analogen UIC-Zugfunk und beim digitalen Zugfunk GSM-R übertragen werden. Notrufe können vom Triebfahrzeugführer und vom Fahrdienstleiter oder von der Betriebszentrale ausgelöst werden. LuftfahrtDie Internationale Notruffrequenz für die Luftfahrt ist "121,500 MHz" und "243 MHz". Der Notruf kann über ein Funksignal gesendet werden. Es ist allerdings auch möglich die jeweilige Zentrale mit "declare emergency" anzufunken. Sofern möglich, soll der Notruf Angaben enthalten zur Identifikation und Position des Absenders, zur Art und Umfang drohender oder eingetretener Schäden sowie zu notwendigen Hilfeleistungen. Die Frequenz 129,900 MHz wird von der Deutschen Rettungsflugwacht (DRF) abgehört. SeefahrtIn der Seefahrt werden Notrufe per Seenotsignal oder Funk abgesetzt, um auf gefährliche Situationen aufmerksam zu machen und Hilfeleistungen anzufordern. Der Funkverkehr kennt verschiedene Arten von Notrufen, die je nach Dringlichkeit des Notfalls zu verwenden sind. Sofern möglich, soll der Notruf Angaben enthalten zur Identifikation und Position des Absenders, zur Art und Umfang drohender oder eingetretener Schäden sowie zu notwendigen Hilfeleistungen.
Notrufe/Notsignale können auch automatisch gesendet werden, zum Beispiel beim Kentern oder Sinken eines Schiffes mittels einer dafür konzipierten Boje. In diesem Fall wird über eine Satellitenverbindung in einer Seenotzentrale Alarm ausgelöst und von dort aus die Suche und die Rettung des Havaristen gesteuert. In der Seefahrt sind zudem pyrotechnische Seenotsignalmittel üblich. siehe auch: Mayday, Pan-Pan, SOS, Seenot, Mann über Bord, Seefunk NotfunkbakeEs gibt ein Satellitengestütztes System für Notfunkbaken, diese werden in der Seefahrt und Luftfahrt verwendet. Notrufe in VoIP-NetzenIn den USA müssen auch VoIP-Anbieter ermöglichen, dass die Telefone ihrer Kunden unter der Notrufnummer 911 die örtliche Notrufleitstelle erreichen, und dass an diese die Information über den Standort des Telefons und seine Rufnummer automatisch übermittelt werden. In mehreren europäischen Ländern und nach Beschluss der EU möglicherweise auch in ganz Europa werden voraussichtlich ähnliche Bestimmungen erlassen, wenn die laufenden Anhörungsverfahren abgeschlossen sind. Weblink: Vorläufige Voice via IP Dienste in Österreich In Deutschland ist nach derzeit geltendem Recht jeder Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit dazu verpflichtet, das Routing von Notrufen zu den jeweiligen Leitstellen zu gewährleisten. Die VoIP-Anbieter versuchen jedoch oft, durch einschränkende Klauseln in ihren AGB, diese Anforderung zu umgehen. Spätestens mit der Veröffentlichung der Notrufverordnung wird auch für VoIP eine einheitliche Vorgehensweise für alle Anbieter Pflicht werden. MissbrauchDas absichtliche oder wissentliche Absetzen eines unbegründeten Notrufes (auch ein einfacher Hilferuf) stellt in Deutschland, sowie in den meisten anderen Staaten auch, eine Straftat dar (§ 145 StGB). Die Person muss ferner Schadensersatz an die beteiligten Organisationen u. a. leisten. Der Missbrauch wird auch in anderen Staaten ähnlich geahndet. Auf der anderen Seite ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet (§ 323c StGB). Man darf davon ausgehen, dass das Absetzen bzw. Weiterleiten eines Notrufes für jedermann jederzeit zumutbar sein dürfte. In den Feuerschutzgesetzen der Länder steht eindeutig, dass jeder verpflichtet ist Gefahrenmeldungen unverzüglich weiterzuleiten (§ 35 Meldepflicht). Siehe auch
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