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Nichtraucherschutz
Als Nichtraucherschutz bezeichnet man Maßnahmen, die geeignet sind, Personen, die nicht rauchen, wirksam vor den Gefahren des Tabakrauchs zu schützen (Passivrauchen). Darunter fallen Rauchverbote, Werbeverbote für Tabakwaren und Aufklärungskampagnen. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
HintergrundTabakrauch ist gesundheitsschädigend, nicht nur für Personen, die aktiv Tabak rauchen, sondern auch für alle, die den Rauch passiv einatmen[1]. Selbst der Rauch einer einzelnen Zigarette führt dazu, dass die Gesundheit aller im selben Raum geschädigt wird. Entsprechende Studien, die dies belegen, sind von Fachgesellschaften der Mediziner, von der WHO[2] und auch von der Bundesrepublik Deutschland sowie einigen Zigarettenherstellern (Philip Morris[3]) anerkannt worden. Wenn ein Raucher an einer Zigarette zieht, entsteht an der Glutspitze bei einer Temperatur von ca. 950 Grad der sogenannte Hauptstromrauch mit einem Gemisch aus mehr als 4000 Chemikalien, viele davon von der WHO als krebserregend oder möglicherweise krebserregend eingestuft. Der Nebenstromrauch, also das, was einer brennenden Zigarette zwischen zwei Zügen entweicht (und was beim Passivrauchen eingeatmet wird) ist aufgrund der niedrigeren Verbrennungstemperatur noch giftiger, da beispielsweise der Anteil an Formaldehyd, Blausäure oder Benzol wesentlich höher ist.[4] Passivraucher, so die WHO, haben ein bis zu 20 Prozent höheres Lungenkrebsrisko, die Wahrscheinlichkeit einer Herzkrankheit wird durch das Passivrauchen um 35 Prozent erhöht. Demnach sterben in Deutschland jährlich 3300 bis 4000 Menschen an den Folgen des Passivrauchens, die meisten durch Herzinfarkte. Nichtraucherschutz in DeutschlandDer Nichtraucherschutz ist in Deutschland derzeit im internationalen Vergleich noch wenig entwickelt, obwohl auch hier Veränderungen zu verzeichnen sind. Zum Beispiel herrscht Rauchverbot in weiten Teilen der Bahnhöfe und Flughäfen. Zahlreiche öffentliche Einrichtungen sind mittlerweile rauchfrei, z. B. viele Universitäten, Schulen, Behörden und Krankenhäuser. Am Arbeitsplatz hat laut Arbeitsstättenverordnung-§ 5 der Arbeitgeber die „erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.“ In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr sind nur in so weit Schutzmaßnahmen zu treffen, "als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen." Von Nichtraucherverbänden und Gesundheitsorganisationen wird gefordert, dass der Staat ein umfassendes gesetzliches Rauchverbot erlässt. Verschiedene fraktionsübergreifende Vorstöße im Bundestag in diese Richtung sind in der Vergangenheit gescheitert. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) betrachtet es als Erfolg, ein gesetzliches Rauchverbot in der Gastronomie verhindert zu haben, weil er massive Umsatzeinbrüche bei seinen Mitgliedsbetrieben befürchtet. Stattdessen sollen bis 2008 im Rahmen einer Selbstverpflichtung 90 % der Gaststätten mindestens 50 % ihrer Plätze für Nichtraucher reservieren.[5] Für ein Rauchverbot in Restaurants sind 76 Prozent der Deutschen.[6]. Wirksame Maßnahmen zur Prävention fehlen in Deutschland:
Wie wenig wirksam diese Maßnahmen jedoch sind, belegen die folgenden Zahlen: In Deutschland sterben jedes Jahr bis zu 140.000 Menschen an den Folgen des Rauchens.[7] Da das Einstiegsalter zunehmend sinkt - auf jetzt nur noch 13,6 Jahre - wird diese Zahl wohl künftig weiter steigen, da das Lungenkrebsrisiko auch vom Einstiegsalter abhängt.[8] RauchverboteDer einfachste, schnellste und sicherste Weg zum Nichtraucherschutz sind Rauchverbote (weitere Einzelheiten dazu siehe dort). Quellen
Kategorien: Medizinische Vorsorge | Arbeitsschutz |
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Nichtraucherschutz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |