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Newcastle-KrankheitDie Newcastle-Krankheit (engl.: Newcastle Disease oder Pseudo Fowlpest) ist eine weltweit verbreitete, außerordentlich ansteckende und meldepflichtige Viruserkrankung der Vögel. Das Krankheitsbild erinnert an die Geflügelpest ("Vogelgrippe"), daher wird die Newcastle-Krankheit in Fachkreisen auch als atypische Geflügelpest bezeichnet. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
ErregerErreger der Newcastle-Krankheit ist das Newcastle-Disease-Virus (NDV), ein Einzel(−)-Strang-RNA-Virus (ss(−)RNA) der Familie Paramyxoviridae, Unterfamilie Paramyxovirinae, und der 2001 für das NDV neugeschaffenen Gattung Avulavirus zugeordnet. Ursprünglich rechnete man das NDV der Gattung Rubulavirus zu, der auch die Erreger des Mumps des Menschen und des Zwingerhustens der Hunde angehören. An NDV erkranken in erster Linie Hühner und Truthühner aller Altersgruppen, gelegentlich aber auch Tauben, Gänse, Enten, Fasane, Rebhühner, Wachteln und Strauße. Auch bei Pinguinen, Raben, Papageien und Kanarienvögeln kann die Krankheit auftreten. Beim Menschen rufen die Viren in Einzelfällen eine Bindehautentzündung hervor. ÜbertragungswegeInfizierte Tiere scheiden die Newcastle-Viren in großen Mengen über Kot, Körperflüssigkeiten, Nasen-, Rachen-, Augensekret und Atemluft aus. Daher können sich die Erreger sowohl unmittelbar von Tier zu Tier als auch über die Luft verbreiten, ferner über Eier, Frisch- und Gefrierfleisch sowie Trockenei. Die Viren können in Tiefkühlkost bis zu einem halben Jahr, in Trockenei sogar mehrere Jahre überdauern. Werden infizierte, aber noch nicht erkrankte Tiere, deren Eier oder Fleischprodukte transportiert, können die Viren auch durch Käfige oder Verpackungsmaterial verschleppt werden. Auch durch Stallstaub, der an Schuhen, Kleidung oder Fahrzeugreifen haftet, können die Viren von Hof zu Hof verbreitet werden. SymptomeDas Krankheitsbild der Newcastle-Krankheit weist zunächst zahlreiche unspezifische Veränderungen in Verhalten und Erscheinungsbild der Tiere auf, wie sie auch bei andere akuten Infektionen auftreten:
Die Inkubationszeit beträgt 4 bis 6 Tage. Bei rascher Ausbreitung innerhalb des Bestands können Todesfälle auch ohne vorher erkennbare Symptome auftreten. Die Viren befallen Lunge, Darm und Zentralnervensystem und können u.a. punktförmige Blutungen auf der Magenschleimhaut, insbesondere um die Ausführungsgänge der Magendrüsen, verursachen. BekämpfungStellt ein Amtstierarzt die Newcastle-Krankheit in einem Geflügelbestand fest, müssen sofort alle Tiere getötet werden. Ställe, Gebäude und Transportfahrzeuge werden desinfiziert. Den betroffenen Tierhaltungen werden gegebenenfalls Personen- und Verkehrsbeschränkungen auferlegt VorbeugungIn Deutschland schreibt die Geflügelpest-Verordnung eine regelmäßige Impfung gegen die Newcastle-Krankheit für jeden Hühner- und Truthühnerbestand vor. Dies gilt auch für Privatleute, die nur zwei oder drei Hühner halten. Die Impfung erfolgt in der Regel über das Trinkwasser. Hühner oder Truthühner dürfen in Deutschland nur dann von einem Geflügelbestand in einen anderen abgegeben oder auf Geflügelmärkten, Geflügelschauen und ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt werden, wenn sie von einer tierärztlichen Bescheinigung begleitet sind, aus der hervorgeht, dass der Herkunftsbestand der Tiere (im Falle von Eintagsküken der Elterntierbestand) regelmäßig gegen die Newcastle-Krankheit geimpft wurde.
Kategorien: Anzeigepflichtige Tierseuche | Vogelkrankheit |
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Newcastle-Krankheit aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |