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Neustoff



Neustoffe (engl.: new chemical substance) sind chemikalienrechtlich nach dem Inkrafttreten des jeweiligen nationalen Chemikaliengesetzes auf den Markt gekommene Stoffe. Diese werden rechtlich anders (meist strenger) reguliert, als solche, die vor dem Inkrafttreten des jeweiligen Gesetzes auf dem Markt waren.

In der Europäischen Union sind das Stoffe, die nach dem 18. September 1981 auf den Markt gekommen sind und in der ELINCS-Liste aufgeführt werden.

Um einen Neustoff in der Europäischen Union in Verkehr bringen zu dürfen, muss dieser gemäß der EU-Verordnung REACH registriert werden. In der REACH-Verordnung werden Neustoffe als Non-Phase-in-Stoffe bezeichnet.

 
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