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Narcobarbital
Weiteres empfehlenswertes FachwissenNarcobarbital ist ein Barbiturat. Chemisch betrachtet ist es ein Barbitursäure-Derivat. In Deutschland sind keine Arzneimittel verfügbar, in denen Narcobarbital als wirksamer Bestandteil enthalten ist. RechtsstatusNarcobarbital ist in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund seiner Aufführung in der Anlage 3 BtMG ein verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Der Umgang ohne Erlaubnis oder Verschreibung ist grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel Betäubungsmittelrecht in Deutschland zu finden. International fällt Narcobarbital unter die Konvention über psychotrope Substanzen. Die Anwendung bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, ist verboten.
Kategorien: ATC-N01 | Sedativum | Narkotikum | Arzneistoff |
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