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Nabilon
Nabilon ist ein vollsynthetisches Derivat des Δ9-Tetrahydrocannabinols. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
RechtlichesNabilon ist als Betäubungsmittel in der Anlage III des deutschen Betäubungsmittelgesetzes aufgeführt. Es ist somit in Deutschland verkehrsfähig und muss auf dem Betäubungsmittelrezept verschrieben werden. IndikationNabilon ist zugelassen bei
HerstellungDie Synthese kann durch Isomerisierung aus dem entsprechenden 6a,10a-cis-Produkt erfolgen, welches seinerseits aus Kondensation von Resorcinderivaten mit 4-(1-hydroxy-1-methylethyl)-3-cyclohexen-1-on entstehen kann[1][2]. Referenzen
Kategorien: ATC-A04 | Arzneistoff | Cannabinoid | Antiemetikum |
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Nabilon aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |