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Mutterpass



 Einen Mutterpass erhält eine werdende Mutter in Deutschland ab offizieller Feststellung einer Schwangerschaft vom zuständigen Frauenarzt. In diesen werden bis zur Geburt des Kindes alle relevanten Daten zur Gesundheit der Mutter wie z. B. Blutgruppe, Eisengehalt im Blut, Untersuchungsergebnisse für Erb- und Immunschwächekrankheiten (HIV, Röteln) etc., zum Zustand des Kindes wie z. B. Lage, Gewicht, Größe etc. und der voraussichtliche Geburtstermin eingetragen. In Notfällen kann anhand dieses Passes schneller und passender reagiert werden.

Bei Verlust muss ein neuer Pass beim Frauenarzt beantragt werden, in den alle bisherigen Daten, die von den Frauenärzten bis dahin festgestellt und bei sich gespeichert wurden, erneut eingetragen werden.

Eingeführt wurde der Pass in Deutschland im Jahr 1961, um die Ergebnisse der freiwilligen und gesetzlich geregelten Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft festhalten und jederzeit bereithalten zu können. Es wird daher vom Berufsverband der Frauenärzte empfohlen, dass Schwangere den Mutterpass während der Schwangerschaft stets bei sich tragen.

In Österreich gibt es den vergleichbaren Mutter-Kind-Pass, in den auch die Kindervorsorgeuntersuchungen eingetragen werden.

 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Mutterpass aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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