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Medizinisches Tauglichkeitszeugnis




Die medizinische Tauglichkeit ist die Erfüllung körperlicher und gesundheitlicher Voraussetzungen eines Menschen für bestimmte Tätigkeiten. Diese wird durch ein ärztliches Gutachten attestiert. Während es z. B. im Schuldienst bei Lehrern darauf ankommt, dass sie keine Verbreiter von ansteckenden Infektionskrankheiten wie zum Beispiel Tuberkulose werden, kommt es bei Piloten eher auf physische und psychische Belastbarkeit und den Ausschluss von Erkrankungen an, die die sichere Durchführung des Fluges gefährden könnten.

Inhaltsverzeichnis

Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung

In einer ärztlichen Untersuchung durch einen Flugmedizinischen Sachverständigen (Fliegerarzt) werden je nach Staat für Verkehrs- und Freizeitpiloten oder auch für Verkehrs- und Berufspiloten verschiedene Teiluntersuchungen durchgeführt. In Deutschland werden neben der körperlichen Untersuchung normalerweise eine Blut- und Urinuntersuchung durchgeführt, um zum Beispiel Leberfunktionsstörungen und Diabetes auszuschließen. Diese Untersuchungen sind gesetzlich nur minimal vorgeschrieben und können nach Erachten des Fliegearztes auch erweitert werden. Ein Ruhe-EKG muss in bestimmten Zeitabständen durchgeführt werden, ein Belastungs-EKG wird bei Bedarf durchgeführt, um evtl. vorhandene Herz-/Kreislauferkrankungen zu finden oder auszuschließen. Sehstärke und Hörvermögen werden ebenso getestet wie das Farbsehvermögen. Für künftige Berufspiloten wird eine Gehirnstromableitung durchgeführt.

Bei Erstuntersuchungen wird, wie bei den alten Richtlinien auch, ein augenärztliches Gutachten gefordert, sowie eine HNO-Untersuchung, die bei Privatpiloten auch der Fliegerarzt vor Ort vornehmen kann. Bei Nachuntersuchungen müssen Piloten regelmäßig in bestimmten Abständen, abhängig vom Lebensalter und Art der fliegerischen Tätigkeit, zum Fliegerarzt. Die bei auffälligen Befunden üblichen Extra-Untersuchungen können weiterhin anfallen, falls z. B. eine spezielle Herzuntersuchung notwendig wird. Diese müssen aber nicht mehr zwingend bei einem Aeromedical Center (AMC) durchgeführt werden. Die Entscheidung, ob ein AMC oder ein AME damit beauftragt wird, liegt immer noch bei der zuständigen Behörde.

In Deutschland maßgeblich ist die in deutsches Recht umgesetzte europäische Richtlinie JAR-FCL 3.

Gültigkeit des flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses[1]

Klasse 1 (für Berufspiloten): bis 40 Jahre-12 Monate, ab 40 Jahre-6 Monate

Klasse 2 (für Privatpiloten): bis 40 Jahre-60 Monate, bis 50 Jahre-24 Monate, ab 50 Jahre-12 Monate

Flugtauglichkeit und Fehlsichtigkeit

Bei der Erstuntersuchung (Klasse 1) laut JAR-FCL dürfen auf beiden Augen höchstens +/-3 Dioptrien Fehlsichtigkeit vorhanden sein, bei Klasse 2 sind es 5 Dioptrien. Bei der Nachuntersuchung steigen diese Werte an (z.B. Klasse +5/-8 dpt). Ist bei den regelmäßigen Nachuntersuchungen ein Limit als nicht erfüllt, kann ein Klasse-1 Fliegerarzt Auflagen wie z.B. Fliegen nur am Tag nach Sichtflugregeln oder nur mit Sicherheitspiloten, erteilen, er muss aber u. U. auch dauerhafte Untauglichkeit erklären.

Farbenfehlsichtigkeit kann zu Auflagen führen, abhängig von der Ausprägung. Besteht der Bewerber den Farbsehtest beim Fliegerarzt nicht, so sind auch in Deutschland im Regelfall weitere kostenpflichtige Untersuchungen nötig.

Ähnliches gilt bei mangelndem räumlichen Sehvermögen.

Die Bestimmungen bezüglich Fehlsichtigkeit werden nach der Kritik der letzten Jahre, derzeit überarbeitet und (für die nationalen Lizenzen wie GLD, UL etc.) gelockert.[2]

Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.

Kritik an den Tauglichkeitsanforderungen

Die Notwendigkeit eines Medicals für Privatpiloten wird immer häufiger in Frage gestellt. Mehrere Studien (unter anderem von der französischen Zivilluftfahrtbehörde [1]) belegen, dass medizinische Untersuchungen, wie sie heute vorgenommen werden, keinen Einfluss auf das Unfallgeschehen haben. So gibt es beispielsweise in England für Segelflieger ein Medical, welches durch den Hausarzt ausgestellt wird, in den USA gibt es für Segelflieger überhaupt kein Medical. Deshalb werden die Forderungen immer lauter (z.B. durch JAR-Contra oder den DAeC), das heute geforderte teure Verfahren dem Gefährdungspotential anzupassen und deshalb wesentlich zu erleichtern.

Quellen

  1. Online Berechnung der Gültigkeit des Medicals
  2. "Neue augenärztliche Bestimmungen in den JAR-FCL 3"

Obiger Link bezieht sich nur auf die aktuelle Rechtslage in der Schweiz.

Literatur

Hinkelbein J, Glaser E (Hrsg.) Flugmedizin. UniMed-Verlag, Bremen, 1. Auflage, 2007

siehe auch

Pilotentest

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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Medizinisches_Tauglichkeitszeugnis aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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